Letzte Aktualisierung / Fassung vom 16. Juli 2026
Bürgerenergiegemeinschaft Teilma (Verein, ZVR 1843722415), Hollandstraße 10/47, 1020 Wien
Gültig ab 16. Juli 2026 bis auf Widerruf bzw. bis zum Inkrafttreten eines neuen Tarifblattes. Beschlossen durch Vorstandsbeschluss vom 30. Juni 2026. Eine Änderung der Tarife ist durch Beschluss des Vorstands möglich und wird vor Inkrafttreten allen Mitgliedern der Energiegemeinschaft bekanntgegeben.
Tarife
Position
Tarif
Bezugstarif (EG-Strom)
10,90 Cent/kWh (netto)
Einspeisetarif für Mitglieder
8,40 Cent/kWh (Gesamtbetrag, inkl. allfälliger USt)
Mitgliedsbeitrag je Zählpunkt (Privatperson)
1. Kalenderjahr frei, danach 1,00 €/Monat
Grundeinlage für neue Mitglieder
derzeit keine
Hinweise
Der Bezugstarif versteht sich netto, das heißt exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer sowie exklusive solcher Steuern, Abgaben und sonstiger Entgelte, die unmittelbar aufgrund der Leistung anfallen (mit Ausnahme von Ertragssteuern). Der Einspeisetarif ist demgegenüber ein Gesamtbetrag und enthält eine allfällige Umsatzsteuer des einspeisenden Mitglieds bereits; ist das einspeisende Mitglied umsatzsteuerpflichtig, ist die Umsatzsteuer aus diesem Betrag herauszurechnen (das Bereitstellungsentgelt erhöht sich dadurch nicht). Die Bürgerenergiegemeinschaft Teilma ist derzeit Kleinunternehmerin im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; sie stellt daher auf den Bezug keine Umsatzsteuer in Rechnung, sodass der genannte Bezugs-Nettotarif dem vom Mitglied tatsächlich zu zahlenden Betrag entspricht.
Die vom Netzbetreiber verrechneten Systemnutzungsentgelte (insbesondere Netznutzungs- und Netzverlustentgelt) für den Bezug bzw. die Einspeisung von Strom trägt das jeweilige Mitglied und sind in den oben genannten Tarifen nicht enthalten.
Maßgeblich für die Verrechnung sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bürgerenergiegemeinschaft Teilma sowie die mit dem Mitglied abgeschlossene Vereinbarung.