Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heizma Group FlexCo
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Heizma Group FlexCo(nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Vertragspartnern, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (nachfolgend „Kunden“) sein können. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, einschließlich Beratungsleistungen, Vermittlung von Installationsdiensten und jeglicher Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln, sowohl für das aktuelle Rechtsgeschäft als auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Bei Vertragsabschluss geltende AGB, abrufbar auf der Homepage des Unternehmens unter www.heizma.at, sind maßgeblich und gelten als dem Kunden übermittelt.
Dienstleistungen
Das Unternehmen fungiert als Vermittler zwischen Kunden und Dienstleistern für die Installation und Wartung von Heizsystemen. Die Installation selbst wird nicht von der Heizma Group FlexCo durchgeführt, sondern von Partnerunternehmen oder, falls angegeben, von einem Tochterunternehmen des Unternehmens.
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Dienstleistungen der Partnerunternehmen. Die Verantwortung für die Qualität und korrekte Durchführung der Dienstleistungen, wie beispielsweise die Installation von Wärmepumpen, liegt ausschließlich bei dem beauftragten Partnerunternehmen oder der zuständigen Tochtergesellschaft.
Förderungen
Das Unternehmen unterstützt Kunden aktiv bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln. Bisher konnte das Unternehmen eine 100% Erfolgsquote bei der Bewilligung der den Kunden vorab prognostizierten Fördermittel verzeichnen.
Bei Zustimmung zum Angebot erfolgt eine unmittelbare Registrierung zur Bundesförderung, wodurch die Fördermittel für den Kunden gesichert werden, unabhängig davon, ob der Fördertopf zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschöpft wird.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass trotz aller Bemühungen und bisherigen Erfolge keine Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln übernommen werden kann. Die Höhe der Förderung kann variieren und ist abhängig von den jeweils geltenden Richtlinien der Förderinstitution.
Die Förderbedingungen ändern sich ständig, und die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen stellen nur eine Momentaufnahme dar. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf das Förderverfahren oder die Verteilung der Mittel. Es wird deshalb nochmals ausdrücklich festgehalten, dass es keine Garantie auf Förderung gibt und das Unternehmen nur nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet.
Partner-Geschäftsbedingungen
Für Dienstleistungen, die von unseren Partnerunternehmen ausgeführt werden, gelten zusätzlich deren eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Kunden sind verpflichtet, sich auch mit diesen Bedingungen vertraut zu machen.
Die AGBs der Partnerunternehmen sind wesentlicher Bestandteil unserer Vereinbarung mit dem Kunden und werden dem Kunden bei Auftragsbestätigung übermittelt oder direkt vom Partnerunternehmen an den Kunden weitergeleitet.
Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen unserer Partner erklären die Kunden ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen.
Haftungsausschluss
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die aus der Inanspruchnahme der vermittelten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, solche Schäden sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits zurückzuführen.
Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch die Ausführung der Dienstleistungen durch unsere Partnerunternehmen oder Tochtergesellschaften entstehen, sofern wir nicht ausdrücklich in die Ausführung involviert waren.
Datenschutz
Das Unternehmen verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre aller Kunden und zur Einhaltung der Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Informationen zu den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens sind unter folgendem Link ersichtlich: www.heizma.at/datenschutz
Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken, basierend auf der Einwilligung des Kunden oder anderen rechtlichen Grundlagen.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur in schriftlicher Form gültig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Firmensitz des Unternehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizma Ost GmbH und Heizma Süd GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Heizma Süd GmbH und der Heizma Ost GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Vertragspartnern, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (nachfolgend „Kunden“) sein können. Die AGB gelten sowohl für das aktuelle Rechtsgeschäft als auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Bei Vertragsabschluss geltende AGB, abrufbar auf der Homepage des Unternehmens unter www.heizma.at, sind maßgeblich und gelten als dem Kunden übermittelt.
Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Heizma Group FlexCo mit der Firmenbuchnummer FN 625311 (nachfolgend "Group"). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung bezieht der Kunde auch Leistungen der Group, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen hiermit ebenfalls als angenommen gelten und unter www.heizma.at, einsehbar sind.
Vertragsabschluss
Angebote des Unternehmens in Preislisten, Anzeigen und anderen Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Leistungen und Preise
Die vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können sich auf den Preis auswirken.
Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro und ausschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger Gebühren.
Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht, so ist das Unternehmen bei eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zu 30% bei Vertragsabschluss innerhalb von 7 Tagen, zu 40% bei Leistungsbeginn innerhalb von 7 Tagen und zu 30% bei Fertigstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Die Vereinbarung von Skonti bedarf der Schriftform.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) sowie an ähnliche Einrichtungen übermittelt werden dürfen.
Gewährleistung
Das Unternehmen gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Für Unternehmer beträgt sie ein Jahr.
Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich zu reklamieren. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu reklamieren. Bei Nichteinhaltung dieser Reklamationsfrist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Unternehmens durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder - wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist - durch Minderung des Kaufpreises zugunsten des Kunden.
Von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder sonstiger äußerer Einflüsse, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat.
Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Gewährung von Finanzierungen, Subventionen, Förderungen oder dergleichen an den Kunden.
Kommt das Unternehmen einer angemessenen Fristsetzung zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, so hat der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie in den nachfolgend genannten Grenzen Schadensersatz zu verlangen. Gleiches gilt bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung, bei Verweigerung der Nacherfüllung oder wenn die Nacherfüllung für das Unternehmen unzumutbar oder unmöglich ist.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehenden Forderungen behält sich das Unternehmen das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum des Unternehmens hinzuweisen und dieses unverzüglich zu benachrichtigen.
Tritt das Unternehmen bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück, ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware an das Unternehmen herauszugeben. Die Demontage und Abholung der Ware erfolgt durch das Unternehmen auf Kosten des Kunden.
Durchführbarkeit
Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Unternehmen ein Rücktrittsrecht zu.
Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Kunden können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Auch in diesen Fällen steht dem Unternehmen ein Rücktrittsrecht zu, soweit der Kunde nicht auf diese Umstände vor der Auftragsbestätigung schriftlich hingewiesen hat.
Alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen hat der Kunde selbst zu beschaffen und dem Unternehmen bei Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder wenn und soweit das Unternehmen die Garantie für die Beschaffenheit des verkauften Gegenstandes übernommen hat.
Höhere Gewalt
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Lieferausfälle oder -verzögerungen, die durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg oder Seuchen, oder durch unvorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen oder Materialmangel, verursacht werden. Das Unternehmen wird den Kunden sofort über solche Ereignisse informieren. Bei vorübergehenden Hindernissen werden die Lieferfristen entsprechend verlängert.
Wenn sich Lieferungen um mehr als 4 Monate verzögern, können beide Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, bei einem Ausfall der Bezugsquellen alternative Lieferanten zu suchen. Nach Ende der höheren Gewalt entscheiden die Parteien gemeinsam, ob und wie nachgeliefert wird.
Falls der Rücktritt erklärt wird oder keine Nachlieferung stattfindet, erstattet das Unternehmen geleistete Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurück.
Rücktritt aus wichtigem Grund
Ein Rücktritt vom Vertrag ist sofort möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind unter anderem:
Nichtzahlung trotz Mahnung und Fristsetzung von 7 Tagen;
Wesentliche Vertragsverletzungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung behoben werden;
Abweichungen in den vom Kunden bereitgestellten Angaben, die die vertragsgemäße Nutzung des Produkts verhindern;
Wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage einer der Parteien;
Eintritt von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung verzögern;
Exportverbote oder andere rechtliche Einschränkungen, die die Lieferung beeinträchtigen.
Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der anderen Partei erklärt werden. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien vereinbart.