Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich


  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Heizma Group FlexCo (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Vertragspartnern, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (nachfolgend „Kunden“) sein können.

  2. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, einschließlich Beratungsleistungen, Vermittlung von Installationsdiensten und jeglicher Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln, sowohl für das aktuelle Rechtsgeschäft als auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

  3. Diese AGB gelten ebenfalls für die Tochterunternehmen der Heizma Group FlexCo, namentlich Heizma Ost GmbH, Heizma Süd GmbH, Heizma Nord GmbH und Heizma Wien GmbH.

  4. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit der schriftlichen Unterzeichnung des Angebots und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen zustande. 

  5. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmens.

  6. Die bei Vertragsabschluss geltenden AGB, abrufbar unter www.heizma.at/agb, sind maßgeblich und gelten als dem Kunden übermittelt.


2. Dienstleistungen


2.1. Allgemeines

  1. Das Unternehmen bietet zusammen mit seinen Tochtergesellschaften die Installation und Wartung von Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Batteriespeichersystemen, Klimageräten, Ladestationen und verwandten Energieprodukten an.

  2. Die Installation selbst wird nicht von der Heizma Group FlexCo durchgeführt, sondern von einer Tochtergesellschaft, nämlich Heizma Ost GmbH, Heizma Süd GmbH, Heizma Nord GmbH und Heizma Wien GmbH des Unternehmens, je nach angebotenem Produkt und geografischer Lage.

  3. Angebote des Unternehmens in Preislisten, Anzeigen und anderen Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich.

  4. Mauerdurchbrüche werden gemäß Stand der Technik verschlossen. Maurer-, Putz-, Stemm- und Malerarbeiten sind nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs und müssen bauseits vom Kunden organisiert werden. 

  5. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für weiterführende Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.


2.2 Förderungen

  1. Das Unternehmen unterstützt Kunden aktiv bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln. Bisher konnte das Unternehmen eine 100% Erfolgsquote bei der Bewilligung der den Kunden vorab prognostizierten Fördermittel verzeichnen.

  2. Nach Annahme des Angebotes, Eingang der ersten Teilrechnung und Übermittlung der erforderlichen Informationen durch den Kunden erfolgt schnellstmöglich die Registrierung für die vereinbarten Förderprogramme. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für den Kunden in der Regel gesichert, es kann jedoch keine Gewähr für die aktuelle Verfügbarkeit der Fördermittel und die jeweiligen Förderbedingungen übernommen werden. 

  3. Trotz aller Bemühungen und bisherigen Erfolge kann keine Garantie für die Gewährung von Fördermitteln übernommen werden. Die Höhe der Förderung kann variieren und richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien der Förderinstitutionen.


2.3. Wärmepumpen

Die Leistungen im Bereich der Wärmepumpe umfassen:

  • Beratung und Analyse: Umfassende Beratung zur Auswahl der passenden Wärmepumpe (Luft-Wasser) basierend auf den individuellen Bedürfnissen des Kunden.

  • Planung und Dimensionierung: Erstellung eines maßgeschneiderten Konzepts unter Berücksichtigung der Gebäudebeschaffenheit, vorhandenen Heizsysteme und regionalen Klimabedingungen.

  • Installation und Inbetriebnahme: Fachgerechte Montage der Innen- und Außeneinheit sowie Integration in das bestehende Heizsystem. Bei Bedarf werden externe Spezialunternehmen hinzugezogen.

  • Integration und Steuerung: Einbindung in smarte Hausautomationssysteme zur Steuerung und Optimierung der Heizleistung.

  • Förderungsmanagement: Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderungen und Zuschüsse.


Technische Voraussetzungen:

  • Das bestehende Heizsystem (z. B. Fußbodenheizung oder Heizkörper) muss kompatibel sein. 

  • Der Technikraum muss ausreichend Platz für die Inneneinheit der Wärmepumpe bieten.

  • Sicherstellung der Zugänglichkeit der Installationsbereiche.

  • Soweit erforderlich, liegen die entsprechenden behördlichen Genehmigungen vor. 


Zusätzliche Dienstleistungen:

  • Integration mit Photovoltaikanlagen zur Maximierung der Eigenverbrauchsquote.

  • Heizkörpertausch und Fußbodenheizung.

  • Anpassung und Erneuerung Verteilerkasten.

  • Zusatzoptionen wie Brauchwasserpumpen oder Hybridlösungen.

  • Nach Bedarf und Verfügbarkeit stellt das Unternehmen für die Dauer der Installation, in der die reguläre Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist, elektronische Heizkörper zur Verfügung. Diese Maßnahme ist eine kostenfreie Sonderleistung, die den Komfort des Kunden während der Installationszeit verbessern soll. Die dadurch entstehenden Stromkosten sind vom Kunden zu tragen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die durch den Betrieb der elektronischen Heizkörper entstehenden Energiekosten.


Wärmeversprechen:

  • Das Unternehmen garantiert, dass die installierte Wärmepumpe geeignet ist, um in allen bewohnten und beheizten Räumen (z. B. Wohnräume, Schlafzimmer, Badezimmer) eine Raumtemperatur von mindestens 20°C zu erreichen, auch an besonders kalten Tagen mit Außentemperaturen bis zu -8,2°C (Normaußentemperatur) am Aufstellungsort der Wärmepumpe.

  • Nicht als bewohnte Räume gelten Nebenräume wie Keller oder Dachboden.

  • Die Notwendigkeit eines Heizkörpertausches wird individuell vor Ort durch das Unternehmen beurteilt. Sollte ein Austausch erforderlich sein, um die zugesagte Wärmeleistung zu erreichen, erfolgt dieser ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Das Wärmeversprechen gilt nicht, wenn vor der Installation ausdrücklich und schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass ein Heizkörpertausch erforderlich ist, um die zugesagte Wärmeleistung zu erreichen.

  • Das Unternehmen behält sich vor, zunächst alternative technische Maßnahmen (z. B. Einsatz eines Heizstabes) vorzunehmen, bevor ein Heizkörpertausch durchgeführt wird.


Elektropauschalen

  • Die Elektropauschalen gelten unter der Voraussetzung, dass der vorhandene Verteilerkasten den erforderlichen technischen Anforderungen entspricht.

  • Die Pauschalen gelten nur dann als Fixpreis, wenn keine Änderungen oder Anpassungen am Verteilerkasten notwendig sind.

  • Sollte eine Änderung oder Anpassung erforderlich sein, wird der Kunde umgehend informiert. Das Unternehmen unterbreitet in diesem Fall ein gesondertes Angebot für die erforderlichen Arbeiten oder den Austausch des Verteilerkastens.


2.4. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Die Leistungen im Bereich der PV-Anlagen umfassen:

  • Beratung und Planung: Individuelle Planung basierend auf Kundenwünschen, Gebäudeanforderungen und energetischen Bedürfnissen.

  • Installation und Inbetriebnahme: Fachgerechte Montage der PV-Module, Wechselrichter und Batteriespeicher. Bei Bedarf werden externe Spezialunternehmen hinzugezogen.

  • Netzanschluss: Koordination mit dem lokalen Netzbetreiber, um einen reibungslosen Anschluss an das öffentliche Stromnetz sicherzustellen.

  • Überwachung und Wartung: Optionales Überwachungs- und Wartungspaket für die PV-Anlage zur Sicherstellung optimaler Leistung und Effizienz.

  • Förderungsmanagement: Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderungen und Zuschüsse.


Technische Voraussetzungen:

  • Die Dachfläche muss tragfähig und frei von asbesthaltigen Materialien sein.

  • Die bestehende Elektrik muss den aktuellen Normen entsprechen.

  • Für die Montage und den Betrieb der Anlage sind keine gravierenden baulichen Veränderungen erforderlich.


Zusätzliche Dienstleistungen:

  • Integration von Batteriespeichern zur Erhöhung der Eigenverbrauchsquote.

  • Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, kompatibel mit der PV-Anlage.

  • Anpassung und Erneuerung Verteilerkasten.


2.5. Heizma Energiemanager

Die Leistungen im Bereich des Heizma Energiemanagers umfassen:

  • Installation und Inbetriebnahme: Fachgerechte Installation der Steuerungsbox zur Optimierung des Energieverbrauchs und zur Steuerung der Heizsysteme.

  • Anbindung an bestehende Geräte: Anbindung an kompatible Heizma-Geräte, einschließlich der Heizstabregelung für Boiler oder Warmwasserspeicher.

  • App: Bereitstellung einer App zur Visualisierung des Energieverbrauchs und Durchführung von Optimierungsmaßnahmen.


Technische Voraussetzungen:

  • Ein funktionierender LAN-Anschluss muss im Verteilerschrank im Technikraum vorhanden sein.

  • Ausreichend Platz im Verteilerschrank: Steuerungsbox ca. 136 mm, Netzteil ca. 52,5 mm, Relais (falls erforderlich) ca. 18 mm.

  • Kompatibilität besteht grundsätzlich nur mit von Heizma gelieferten und montierten Geräten.

  • Der Anschluss an Fremdgeräte ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Bestätigung möglich. Eine aktuelle Übersicht kompatibler Geräte ist unter www.heizma.at/geräte abrufbar.


Zusätzliche Dienstleistungen:

  • Durchführung eines Kabelzugs oder Bereitstellung von PowerLAN-Adaptern, falls kein LAN-Anschluss vorhanden ist (gegen gesonderte Berechnung).

  • Unterstützung bei der Integration und Inbetriebnahme der App.

  • Bei Bedarf Erweiterung der Steuerungsfunktionen, z. B. für zusätzliche Verbraucher.


Betrieb und Nutzung:

  • Der Zugang zur Heizma-App ist ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt und nicht übertragbar. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

  • Das Unternehmen behält sich vor, die Software der Steuerungsbox und der App regelmäßig zu aktualisieren sowie den Funktionsumfang anzupassen oder zu erweitern. Änderungen des Funktionsumfangs begründen keine Ansprüche auf Preisminderung oder Rücktritt.

  • Das Unternehmen ist berechtigt, im Rahmen der Nutzung erhobene Verbrauchs-, Steuerungs- und Diagnosedaten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verarbeiten und zu speichern. Darüber hinaus dürfen diese Daten in anonymisierter Form zur Verbesserung der Produktqualität und zur Durchführung interner Analysen verwendet werden. Eine Rückführung auf personenbezogene Daten erfolgt dabei nicht. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter www.heizma.at/datenschutz zu entnehmen.

  • Das Unternehmen behält sich vor, künftig zusätzliche App-Funktionen als entgeltliche Dienste anzubieten. Solche Leistungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.


2.6. Klimageräte

Die Leistungen im Bereich des Heizma Energiemanagers umfassen:

  • Beratung und Bedarfsanalyse: Individuelle Beratung zur Auswahl eines passenden Klimageräts (z. B. Split- oder Multisplit-System) unter Berücksichtigung der Raumgröße, Nutzung und baulichen Gegebenheiten.

  • Planung und Dimensionierung: Erstellung eines maßgeschneiderten Konzepts, das sicherstellt, dass die gewählte Lösung energieeffizient ist und die gewünschten Raumtemperaturen erreicht.

  • Installation und Inbetriebnahme: Fachgerechte Montage der Innen- und Außeneinheiten, einschließlich Kältemittelleitungen, Kondensatleitungen und elektrischen Anschlüssen. Bei Bedarf werden externe Spezialunternehmen hinzugezogen.

  • Überwachung und Wartung: Optionales Service- und Wartungspaket, um Effizienz, Leistungsfähigkeit und Langlebigkeit der Klimaanlage sicherzustellen.


Technische Voraussetzungen:

  • Ausreichend Platz für die Montage der Innen- und Außeneinheiten sowie geeignete Befestigungsmöglichkeiten an Fassade, Balkon oder Boden.

  • Sicherstellung der Zugänglichkeit für Montage- und Wartungsarbeiten.

  • Kompatibilität besteht grundsätzlich nur mit von Heizma gelieferten und montierten Geräten.

  • Elektrischer Anschluss gemäß den technischen Anforderungen des Klimageräts, einschließlich geeigneter Absicherung im Verteilerkasten.

  • Falls erforderlich, Genehmigungen für die Außenmontage (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Mehrparteienhäusern) müssen vorliegen.


Zusätzliche Dienstleistungen:

  • Durchführung von Wartungs- und Serviceleistungen zur Erhaltung der Geräteleistung.

  • Nachrüstung zusätzlicher Inneneinheiten in bestehenden Multisplit-Systemen.

  • Installation von Schutzmaßnahmen, wie Wetterschutzgehäusen für Außeneinheiten.


3. Preise und Zahlungsbedingungen


3.1. Preise

  1. Die Preise verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zusätzliche Kosten können entstehen durch:

    • Anpassungen der Elektroinstallation

    • Erforderliche bauliche Maßnahmen

    • Zusätzliche Genehmigungen oder Netzanschlussarbeiten

    • Spezialanforderungen (z. B. Integration in komplexe Gebäudetechnik)

  2. Entstehen durch Verschulden des Kunden Mehraufwendungen (z.B. durch Eigenleistungen oder bauseitige Leistungen), so werden diese nach Aufwand verrechnet. Die aktuelle Preisliste finden Sie unter www.heizma.at/preise.

  3. Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht, so ist das Unternehmen bei eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.


3.2. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zu 30% bei Vertragsabschluss innerhalb von 7 Tagen, zu 40% bei Leistungsbeginn innerhalb von 7 Tagen und zu 30% bei Fertigstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug (Option 1). Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung gilt Punkt 4.3. dieser AGB (Option 2). 

  2. Bei Option 2 bezahlt der Kunde den Gesamtbetrag in monatlichen Raten (die "Raten"). Die Anzahl und Höhe der einzelnen Raten werden individuell zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart (die "Ratenzahlungsvereinbarung"). Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Möglichkeit der Zahlung mittels Raten, die Ermöglichung von Option 2 liegt im Ermessen des Unternehmens. Voraussetzung für Option 2 ist neben der Zustimmung des Unternehmens auch der positive Abschluss einer Kreditwürdigkeitsprüfung durch das Unternehmen gemäß Punkt 3.3. und Punkt 3.4. dieser AGB (Bedingungen für die Ratenzahlungsvereinbarung). 

  3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Das Unternehmen wird bei Zahlungsverzug und nach dreimaliger Mahnung den ausstehenden, vom Kunden zu bezahlenden Betrag gerichtlich geltend machen. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Kunden haben und die Erlangung eines Kredits erschweren. 

  4. Die Vereinbarung von Skonti bedarf der Schriftform. 

  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


3.3. Ratenzahlung

  1. Die Zahlung der Raten ist entgeltlich, das Unternehmen verrechnet hierfür Zinsen. Die Höhe und Fälligkeit der Zinsen und sohin der Unterschied zum Barzahlungspreis werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Bei Teilzahlungen werden zunächst die Zinsen bedient, anschließend die fälligen Raten von der ältesten bis zur jüngsten fälligen Rate. 

  2. Der Kunde hat vom Unternehmen vor Vertragsabschluss ein Informationsdokument nach dem Verbraucherkreditgesetz (kurz: VKrG) erhalten, in welchem nähere Details zur Ratenzahlung enthalten sind (wie Angaben zum Unternehmen und das Rücktrittsrecht). 

  3. Der Kunde ist für die rechtzeitige Leistung der jeweiligen Rate verantwortlich, für die verspätete Leistung der einzelnen Rate werden Verzugszinsen gemäß Punkt 4.2.3. dieser AGB verrechnet. Die Leistung der einzelnen Rate ist rechtzeitig, wenn sie dem vom Unternehmen auf der Rechnung und den Ratenzahlungserinnerungen angegebenen Konto vor Ablauf der Zahlungsfrist gutgeschrieben ist. 

  4. Der Kunde erhält bei Fälligkeit einer Rate eine Ratenzahlungserinnerung vom Unternehmen, aus der neben der zu zahlenden Rate auch der noch offene Gesamtbetrag aller Raten sowie die weiteren Fälligkeitstermine angegeben sind. 

  5. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rate oder eines Teils einer Rate trotz Ratenzahlungserinnerung in Zahlungsverzug von über sechs (6) Wochen, so wird das Unternehmen den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen mahnen. Bleibt dies erfolglos und der Kunde ist weiterhin mit der Entrichtung der Rate oder eines Teils der Rate in Verzug, so tritt Terminverlust ein, der Kunde hat die gesamte noch offene Schuld sofort zu entrichten.

  6. Der Kunde hat jederzeit das Recht, auf Anfrage kostenlos eine tabellarische Aufstellung zu erhalten über die Einzelheiten jeder Rückzahlung, die aufgrund der Vereinbarung der Ratenzahlung geschuldet wird, sowie deren Fälligkeitstermine, sowie den Betrag und etwaige Bedingungen für die Rückzahlung, und eine Aufschlüsselung jeder Rückzahlung, aus der hervorgeht, wie sich der Betrag der Rückzahlung aus dem kreditierten Betrag, den Zinsen für den kreditierten Betrag und etwaigen sonstigen Kosten zusammensetzt (Tilgungsplan). 

  7. Der Kunde hat das Recht, die ausstehenden Raten jederzeit und gänzlich ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückzuzahlen. Der zu leistende und ausstehende Gesamtbetrag ist der letzten Ratenzahlungserinnerung zu entnehmen. Das Unternehmen ist schriftlich vom Kunden darüber zu informieren (per E-Mail oder postalisch an die in www.heizma.at/impressum angegebenen Adressen), dass die ausstehenden Raten vorzeitig zurückgezahlt werden. 

  8. Das Recht auf Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens oder Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Unternehmen anerkannt worden sind.


3.4. Kreditwürdigkeits- und Bonitätsprüfung

  1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) sowie an ähnliche Einrichtungen übermittelt werden dürfen.


4. Liefer- und Leistungszeit


  1. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Montagetermin innerhalb weniger Wochen oder zu einem vereinbarten Wunschtermin festgelegt.

  2. Sollte die Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, ungünstige Wetterbedingungen oder andere schwerwiegende und nicht beeinflussbare Umstände verzögert werden, verlängert sich die Leistungszeit entsprechend. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, führen dazu, dass sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten vom Kunden getragen werden.

  3. Das Unternehmen behält sich vor, Fachunternehmen oder Subunternehmer hinzuzuziehen, um Verzögerungen zu vermeiden oder besondere Anforderungen zu erfüllen.

  4. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, führen dazu, dass sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten vom Kunden getragen werden. 

  5. Wenn sich Lieferungen um mehr als 4 Monate verzögern, können beide Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, bei einem Ausfall der Bezugsquellen alternative Lieferanten zu suchen. Nach Ende der höheren Gewalt entscheiden die Parteien gemeinsam, ob und wie nachgeliefert wird.

  6. Falls der Rücktritt erklärt wird oder keine Nachlieferung stattfindet, erstattet das Unternehmen geleistete Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurück.


5. Gewährleistung


  1. Das Unternehmen gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Sache.  Für Unternehmer beträgt sie ein Jahr.

  2. Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich zu reklamieren. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu reklamieren. Bei Nichteinhaltung dieser Reklamationsfrist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

  3. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Unternehmens durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder - wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist - durch Minderung des Kaufpreises zugunsten des Kunden.

  4. Von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder sonstiger äußerer Einflüsse, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat.

  5. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Gewährung von Finanzierungen, Subventionen, Förderungen oder dergleichen an den Kunden.

  6. Kommt das Unternehmen einer angemessenen Fristsetzung zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, so hat der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie in den nachfolgend genannten Grenzen Schadensersatz zu verlangen. Gleiches gilt bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung, bei Verweigerung der Nacherfüllung oder wenn die Nacherfüllung für das Unternehmen unzumutbar oder unmöglich ist.

  7. Bei Anschluss des Heizma Energiemanagers an Geräte von Drittanbietern, die nicht durch Heizma geliefert oder installiert wurden, übernimmt das Unternehmen keine Gewährleistung oder Support, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.


6. Eigentumsvorbehalt


  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehenden Forderungen behält sich das Unternehmen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 

  2. Dies gilt auch dann, wenn die Ware in ein Gebäude eingebaut oder mit anderen Anlagen verbunden wird. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gegenständen bestehen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum des Unternehmens hinzuweisen und dieses unverzüglich zu benachrichtigen.

  4. Tritt das Unternehmen bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück, ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware an das Unternehmen herauszugeben. Die Demontage und Abholung der Ware erfolgt durch das Unternehmen auf Kosten des Kunden.


7. Durchführbarkeit


  1. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Unternehmen ein Rücktrittsrecht zu. 

  2. Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Kunden können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Auch in diesen Fällen steht dem Unternehmen ein Rücktrittsrecht zu, soweit der Kunde nicht auf diese Umstände vor der Auftragsbestätigung schriftlich hingewiesen hat. 

  3. Alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen hat der Kunde selbst zu beschaffen und dem Unternehmen bei Anfrage zur Verfügung zu stellen.

  4. Das Unternehmen behält sich vor, vor Beginn der Installation eine abschließende Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten signifikant von den im ursprünglichen Angebot zugrunde gelegten Annahmen abweichen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation dadurch erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird, ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  5. Arbeiten, die bauseits vom Kunden erbracht werden, müssen fachgerecht und den technischen Anforderungen des Unternehmens entsprechend ausgeführt werden. Sollte sich bei Installation oder Inbetriebnahme herausstellen, dass die bauseitigen Arbeiten unzureichend oder nicht fachgerecht durchgeführt wurden, trägt der Kunde die Kosten für erforderliche Zusatztermine, insbesondere für einen zusätzlichen Inbetriebnahmetermin.


8. Haftung


  1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen. 

  2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder wenn und soweit das Unternehmen die Garantie für die Beschaffenheit des verkauften Gegenstandes übernommen hat.

  3. Bei der Nutzung des Energiemanagers übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Fehlfunktionen oder Schäden, die durch Fremdgeräte, inkompatible Systeme oder die Nutzung ohne stabile Internetverbindung entstehen.

  4. Eine Garantie für bestimmte Energieeinsparungen oder Kostenreduktionen durch die Nutzung des Heizma Energiemanagers wird nicht übernommen

  5. Für Arbeiten oder Änderungen, die nicht durch das Unternehmen oder von diesem beauftragte Subunternehmer durchgeführt wurden, wird keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Schäden, Funktionsstörungen oder sonstige Mängel, die aus unsachgemäßen Eingriffen Dritter resultieren.


9. Widerrufsrecht


  1. Nach dem VKrG hat der Kunde das Recht, von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Um das Rücktritts- bzw Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Absicht, den Vertrag zu widerrufen, vor Ablauf einer Frist von 14 Tagen mitteilen. Diese Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem der Kunde das Angebot von Heizma durch Annahme des Vertrags angenommen hat. Sollte der Kunde die Informationen gemäß § 9 VKrG nicht erhalten haben, beginnt die 14-Tage-Frist mit dem Erhalt dieser Informationen. Der Kunde kann den Widerruf telefonisch oder schriftlich an die Geschäftsadresse des Unternehmens (siehe die Angaben am Deckblatt) erklären. Nach dem Rücktritt muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen nach Absendung der Widerrufs- bzw Rücktrittserklärung, sämtliche von Heizma erhaltenen Leistungen zurückgeben. Heizma hat überdies Anspruch auf Ersatz der bis dahin entstandenen Arbeitsleistung, soweit der Kunde wünscht, dass Heizma bereits vor Ablauf der 14 tägigen Frist mit der Erfüllung des Vertrags beginnt. Für den Zahlungsaufschub (Ratenzahlungsvereinbarung) steht Heizma keine sonstige Entschädigung zu.


10. Rücktritt aus wichtigem Grund


  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist sofort möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind unter anderem: 

    • Nichtzahlung trotz Mahnung und Fristsetzung von 7 Tagen; 

    • Wesentliche Vertragsverletzungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung behoben werden; 

    • Abweichungen in den vom Kunden bereitgestellten Angaben, die die vertragsgemäße Nutzung des Produkts verhindern; 

    • Wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage einer der Parteien; 

    • Eintritt von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung verzögern; 

    • Exportverbote oder andere rechtliche Einschränkungen, die die Lieferung beeinträchtigen.

  2. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der anderen Partei erklärt werden. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.

  3. Eine Änderung der kW-Leistung der Wärmepumpe, des Fabrikats der Teile sowie ein Wechsel des Kältemittels von R290 auf R32 (oder umgekehrt) aufgrund örtlicher Anforderungen oder Verfügbarkeit stellt keinen Rücktrittsgrund dar, sofern die wesentlichen technischen Merkmale unverändert bleiben. Sollte es hier zu einer Preisreduktion kommen, wird diese an den Kunden weitergegeben.


11. Schlussbestimmungen


  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. 

  3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

  4. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien vereinbart.