Niederösterreich
Beihilfenhöhe
Das Land Niederösterreich übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Bund derzeit 50 % der Gesamtschadenssumme. In besonderen Fällen, wie bei außergewöhnlichen Belastungen durch Behinderung, chronische Krankheit oder Sorgepflichten sowie in existenzgefährdenden Situationen, kann die Beihilfe auf bis zu 80 % erhöht werden.
Beantragung der Beihilfe
Um Betroffenen möglichst schnell und unkompliziert zu helfen, ist die Beantragung der Beihilfe sehr einfach gestaltet:
Schäden sofort und formlos bei der Gemeinde melden.
Die Schadenskommission nimmt den Schaden vor Ort auf.
Die Gemeinde leitet die Daten an das Land Niederösterreich weiter.
Das Land ermittelt die anerkannte Schadenssumme.
Die Beihilfe wird direkt an die betroffene Person ausgezahlt.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Schadenssumme sowie Formulare und Kontaktdaten finden Sie unter Katastrophenbeihilfe NÖ.
Katastrophen-Fonds von Bund und Ländern
Österreich hilft Österreich
Der Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe wurde ins Leben gerufen, um den täglichen Bedarf der Betroffenen zu sichern, bis die ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherungen eintreffen. Dieser Fonds bietet schnelle und unbürokratische Hilfe.
Höhe der Überbrückungshilfe
Der Akuthilfefonds stellt einen Maximalbetrag von 2.100 € zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt durch die Caritas der Erzdiözese Wien im Auftrag von „Österreich hilft Österreich“.
Beantragung der Hilfe
Füllen Sie das Formular „Ansuchen um Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich“ aus und unterschreiben Sie es.
Wenden Sie sich mit dem Bericht der Schadenskommission oder Fotos des Schadens als Nachweis an eine der folgenden Hilfsorganisationen:
Caritas
Diakonie
Hilfswerk
Österreichisches Rotes Kreuz
Volkshilfe
Die Hilfsorganisation überprüft und vervollständigt den Antrag gemeinsam mit Ihnen.
Die Hilfsorganisation leitet den Antrag an die Caritas der Erzdiözese Wien weiter, die im Auftrag von „Österreich hilft Österreich“ die Überweisung durchführt.
Das Geld wird innerhalb weniger Tage an Sie ausgezahlt.
Weitere Informationen
Alle weiteren Details finden Sie unter Österreich hilft Österreich.
Steuerliche Maßnahmen
Für Katastrophenbetroffene gibt es steuerliche Erleichterungen und Befreiungen. Alle Ausgaben, die mit der Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden zusammenhängen, sind als außergewöhnliche Belastungen in voller Höhe absetzbar – vorausgesetzt, diese Kosten werden nicht von einer Versicherung oder durch öffentliche Mittel (z.B. Katastrophenfonds) gedeckt. Ausgaben für Maßnahmen zur Vorsorge gegen künftige Katastrophen sind allerdings nicht absetzbar. Weitere Informationen finden Sie unter "Steuerliche Erleichterungen wegen Hochwasser" auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.
Telefonhotlines für Betroffene
Die Kontaktinformationen der für Hochwasser- bzw. Katastrophenhilfe zuständigen Ämter und Abteilungen sowie die Katastrophen-Hotlines einiger Versicherungen finden Sie unter bei der Hochwasser-Hilfe des Bundes.
Um den Hochwasser-Betroffenen den Zugang zu Hilfsmaßnahmen noch einfacher zu gestalten, hat die Initiative "Österreich hilft Österreich" gemeinsam mit den Partnerorganisationen zusätzlich eine Hotline gestartet. Die kostenlose Hotline ist aus ganz Österreich von Montag bis Sonntag, jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, unter der Nummer 0800 664 202 erreichbar. Zusätzlich zu den Informationen über den Ablauf der Überbrückungshilfen informieren die ehrenamtlichen Mitarbeiter auch über lokale Hilfen.
Darüber hinaus bietet das Land Niederösterreich eine eigene spezielle Hotline für Hochwasserhilfe an: 02742 9005 12100. Hier erhalten Betroffene direkte und unbürokratische Soforthilfe. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr und am Wochenende von 7:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Anfragen können rund um die Uhr per E-Mail an noehilft@noel.gv.at gesendet werden und werden noch am selben Tag bearbeitet.
Oberösterreich
Beihilfenhöhe
In Oberösterreich werden zwischen 20 % und 50 % der Schadenssumme übernommen. In besonders schweren Fällen, wie bei Behinderung, chronischer Krankheit oder Existenzgefährdung, kann die Beihilfe höher ausfallen. Nicht förderfähige Schäden sind allerdings Schäden unter 1.000 €, Schäden an Zweitwohnsitzen oder Luxusgütern (Pools, Wohnmobile, etc.) oder Mehrkosten auf Baustellen, die durch die Katastrophe entstanden sind.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung erfolgt über das Formular LWLD-LFW/E-39, das Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Magistrat einreichen müssen. Die Anträge bedürfen einer Bestätigung durch das Gemeindeamt und müssen innerhalb von 120 Tagen nach Schadenseintritt eingehen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Beantragung und Berechnung der Beihilfen in Oberösterreich finden Sie hier.
Burgenland
Beihilfenhöhe
Im Burgenland werden Hochwasser-Schäden bis 10.000€ zu 100 % übernommen. Für Schäden über 10.000 € wird die Beihilfe auf maximal 150.000 € begrenzt, und es gelten spezifische Berechnungen gemäß der Tabelle. Nicht gefördert jedoch werden Schäden an Luxusgütern wie Pools, KFZ, oder Saunen sowie Schäden durch Fahrlässigkeit und Folgeschäden wie Ertragsausfälle.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung erfolgt über die Gemeinde:
Schäden werden bei der Gemeinde gemeldet. Eine Meldung beim Land Burgenland ist nicht nötig.
Die Schadensaufnahme erfolgt durch Mitarbeiter der Landes- oder Bezirkshauptmannschaft vor Ort. Das Antragsformular wird Ihnen zur Verfügung gestellt oder kann hier heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die 6-wöchige Frist für die Antragstellung. Ausnahmen dafür gelten nur bei besonderen Umständen wie Krankheit oder Ortsabwesenheit.
Weitere Informationen
Alle Richtlinien und weitere Details zur Katastrophenhilfe im Burgenland finden Sie unter Katastrophenbeihilfe Burgenland sowie in der Sonderrichtlinie Hochwasser.
Wien
Beihilfenhöhe
Das Land Wien unterstützt Betroffene von Katastrophenschäden mit einer Förderung zur Deckung der notwendigen Wiederbeschaffungskosten für zerstörte oder beschädigte Sachwerte. Je nach Schadensausmaß erhalten Betroffene des Hochwassers bis zu 50% der Gesamtschadenssumme aus dem Katastrophenfonds, höchstens aber 100.000€.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung der Beihilfe erfolgt in mehreren Schritten:
Der Schaden muss zunächst bei der Versicherung gemeldet werden, falls eine Versicherung besteht.
Danach ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Schadensbestätigung, Fotos, Kostenvoranschläge) bei der Abteilung für Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpolitik und Katastrophenschutz der Stadt Wien einzureichen. Dies muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
Die Behörde prüft den Antrag und die Schadenssumme, um die Höhe der Beihilfe festzulegen.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung der Beihilfe direkt an die betroffene Person.
Weitere Informationen
Ein mobiles Büro in der Herzmanskystraße 12 (im Westen Wiens) steht täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr als Einsatzstützpunkt zur Verfügung, um Betroffenen bei der Antragstellung und Schadensdokumentation zu helfen. Ebenso wird dieses Angebot in der Stadtinformation Wien im Rathaus etabliert. Weitere Details zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Katastrophenschäden Wien.
Alle Hilfen auf einen Blick
In dieser schwierigen Zeit möchten wir sicherstellen, dass Sie von allen verfügbaren staatlichen Förderungen und finanziellen Hilfen profitieren. Wir haben für Sie alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst, damit Sie genau wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zustehen. Unser Team berät Sie gerne individuell, hilft Ihnen (soweit möglich) bei der Beantragung und sorgt dafür, dass der Prozess so unkompliziert wie möglich verläuft.
Erleichterungen für Förderungen beim Heizungstausch
Für Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind, gelten besondere Erleichterungen bei den Förderungen "Raus aus Öl und Gas" und "Tausch erneuerbare Heizsysteme". Beide Maßnahmen sind bis zum 31.12.2024 befristet. Ein Nachweis Ihrer Betroffenheit durch die Gemeinde ist erforderlich. Zudem können diese Förderungen mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds kombiniert werden. Die genaue Höhe der Hilfen aus dem Katastrophenfond je Bundesland finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.
Förderung "Raus aus Öl und Gas"
Es entfällt der Fernwärme-Vorrang.
Die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht notwendig. Der Austausch eines defekten fossilen Heizsystems auf ein erneuerbares Heizsystem kann sofort erfolgen.
Förderung "Tausch erneuerbare Heizungssysteme"
Auch hier entfällt der Fernwärme-Vorrang.
Das Mindestalters von 15 Jahren der zu ersetzenden Heizungsanlage entfällt.
Zusätzlich erhalten Hochwasser-Betroffene einen Zuschlag von 2.500 €.
Hilfe für Hochwasser- betroffene Haushalte
Hilfe für Hochwasser- betroffene Haushalte
Wir bei Heizma sind tief betroffen von den schweren Schäden, die das Hochwasser hinterlassen hat. Unser Mitgefühl gilt allen betroffenen Haushalten, die vor enormen Herausforderungen stehen. Bei Heizma möchten wir betroffenen Familien und Haushalten in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu staatlichen Förderungen, finanziellen Hilfen und exklusiven Aktionen unserer Herstellerpartner, die speziell für betroffene Haushalte ins Leben gerufen wurden. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um den Weg zur Wiederherstellung so einfach wie möglich zu gestalten.
Wir bei Heizma sind tief betroffen von den schweren Schäden, die das Hochwasser hinterlassen hat. Unser Mitgefühl gilt allen betroffenen Haushalten, die vor enormen Herausforderungen stehen. Bei Heizma möchten wir betroffenen Familien und Haushalten in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu staatlichen Förderungen, finanziellen Hilfen und exklusiven Aktionen unserer Herstellerpartner, die speziell für betroffene Haushalte ins Leben gerufen wurden. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um den Weg zur Wiederherstellung so einfach wie möglich zu gestalten.
Erleichterungen für Förderungen beim Heizungstausch
Für Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind, gelten besondere Erleichterungen bei den Förderungen "Raus aus Öl und Gas" und "Tausch erneuerbare Heizsysteme". Beide Maßnahmen sind bis zum 31.12.2024 befristet. Ein Nachweis Ihrer Betroffenheit durch die Gemeinde ist erforderlich. Zudem können diese Förderungen mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds kombiniert werden. Die genaue Höhe der Hilfen aus dem Katastrophenfond je Bundesland finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.
Förderung "Raus aus Öl und Gas"
Es entfällt der Fernwärme-Vorrang.
Die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht notwendig. Der Austausch eines defekten fossilen Heizsystems auf ein erneuerbares Heizsystem kann sofort erfolgen.
Förderung "Tausch erneuerbare Heizungssysteme"
Auch hier entfällt der Fernwärme-Vorrang.
Das Mindestalters von 15 Jahren der zu ersetzenden Heizungsanlage entfällt.
Zusätzlich erhalten Hochwasser-Betroffene einen Zuschlag von 2.500 €.
Alle Hilfen auf einen Blick
In dieser schwierigen Zeit möchten wir sicherstellen, dass Sie von allen verfügbaren staatlichen Förderungen und finanziellen Hilfen profitieren. Wir haben für Sie alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst, damit Sie genau wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zustehen. Unser Team berät Sie gerne individuell, hilft Ihnen (soweit möglich) bei der Beantragung und sorgt dafür, dass der Prozess so unkompliziert wie möglich verläuft.
Katastrophen-Fonds von Bund und Ländern
Niederösterreich
Beihilfenhöhe
Das Land Niederösterreich übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Bund derzeit 50 % der Gesamtschadenssumme. In besonderen Fällen, wie bei außergewöhnlichen Belastungen durch Behinderung, chronische Krankheit oder Sorgepflichten sowie in existenzgefährdenden Situationen, kann die Beihilfe auf bis zu 80 % erhöht werden.
Beantragung der Beihilfe
Um Betroffenen möglichst schnell und unkompliziert zu helfen, ist die Beantragung der Beihilfe sehr einfach gestaltet:
Schäden sofort und formlos bei der Gemeinde melden.
Die Schadenskommission nimmt den Schaden vor Ort auf.
Die Gemeinde leitet die Daten an das Land Niederösterreich weiter.
Das Land ermittelt die anerkannte Schadenssumme.
Die Beihilfe wird direkt an die betroffene Person ausgezahlt.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Schadenssumme sowie Formulare und Kontaktdaten finden Sie unter Katastrophenbeihilfe NÖ.
Beihilfenhöhe
Das Land Niederösterreich übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Bund derzeit 50 % der Gesamtschadenssumme. In besonderen Fällen, wie bei außergewöhnlichen Belastungen durch Behinderung, chronische Krankheit oder Sorgepflichten sowie in existenzgefährdenden Situationen, kann die Beihilfe auf bis zu 80 % erhöht werden.
Beantragung der Beihilfe
Um Betroffenen möglichst schnell und unkompliziert zu helfen, ist die Beantragung der Beihilfe sehr einfach gestaltet:
Schäden sofort und formlos bei der Gemeinde melden.
Die Schadenskommission nimmt den Schaden vor Ort auf.
Die Gemeinde leitet die Daten an das Land Niederösterreich weiter.
Das Land ermittelt die anerkannte Schadenssumme.
Die Beihilfe wird direkt an die betroffene Person ausgezahlt.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Schadenssumme sowie Formulare und Kontaktdaten finden Sie unter Katastrophenbeihilfe NÖ.
Oberösterreich
Beihilfenhöhe
In Oberösterreich werden zwischen 20 % und 50 % der Schadenssumme übernommen. In besonders schweren Fällen, wie bei Behinderung, chronischer Krankheit oder Existenzgefährdung, kann die Beihilfe höher ausfallen. Nicht förderfähige Schäden sind allerdings Schäden unter 1.000 €, Schäden an Zweitwohnsitzen oder Luxusgütern (Pools, Wohnmobile, etc.) oder Mehrkosten auf Baustellen, die durch die Katastrophe entstanden sind.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung erfolgt über das Formular LWLD-LFW/E-39, das Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Magistrat einreichen müssen. Die Anträge bedürfen einer Bestätigung durch das Gemeindeamt und müssen innerhalb von 120 Tagen nach Schadenseintritt eingehen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Beantragung und Berechnung der Beihilfen in Oberösterreich finden Sie hier.
Burgenland
Beihilfenhöhe
Im Burgenland werden Hochwasser-Schäden bis 10.000€ zu 100 % übernommen. Für Schäden über 10.000 € wird die Beihilfe auf maximal 150.000 € begrenzt, und es gelten spezifische Berechnungen gemäß der Tabelle. Nicht gefördert jedoch werden Schäden an Luxusgütern wie Pools, KFZ, oder Saunen sowie Schäden durch Fahrlässigkeit und Folgeschäden wie Ertragsausfälle.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung erfolgt über die Gemeinde:
Schäden werden bei der Gemeinde gemeldet. Eine Meldung beim Land Burgenland ist nicht nötig.
Die Schadensaufnahme erfolgt durch Mitarbeiter der Landes- oder Bezirkshauptmannschaft vor Ort. Das Antragsformular wird Ihnen zur Verfügung gestellt oder kann hier heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die 6-wöchige Frist für die Antragstellung. Ausnahmen dafür gelten nur bei besonderen Umständen wie Krankheit oder Ortsabwesenheit.
Weitere Informationen
Alle Richtlinien und weitere Details zur Katastrophenhilfe im Burgenland finden Sie unter Katastrophenbeihilfe Burgenland sowie in der Sonderrichtlinie Hochwasser.
Wien
Beihilfenhöhe
Das Land Wien unterstützt Betroffene von Katastrophenschäden mit einer Förderung zur Deckung der notwendigen Wiederbeschaffungskosten für zerstörte oder beschädigte Sachwerte. Je nach Schadensausmaß erhalten Betroffene des Hochwassers bis zu 50% der Gesamtschadenssumme aus dem Katastrophenfonds, höchstens aber 100.000€.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung der Beihilfe erfolgt in mehreren Schritten:
Der Schaden muss zunächst bei der Versicherung gemeldet werden, falls eine Versicherung besteht.
Danach ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Schadensbestätigung, Fotos, Kostenvoranschläge) bei der Abteilung für Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpolitik und Katastrophenschutz der Stadt Wien einzureichen. Dies muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
Die Behörde prüft den Antrag und die Schadenssumme, um die Höhe der Beihilfe festzulegen.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung der Beihilfe direkt an die betroffene Person.
Weitere Informationen
Ein mobiles Büro in der Herzmanskystraße 12 (im Westen Wiens) steht täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr als Einsatzstützpunkt zur Verfügung, um Betroffenen bei der Antragstellung und Schadensdokumentation zu helfen. Ebenso wird dieses Angebot in der Stadtinformation Wien im Rathaus etabliert. Weitere Details zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Katastrophenschäden Wien.
Beihilfenhöhe
Das Land Wien unterstützt Betroffene von Katastrophenschäden mit einer Förderung zur Deckung der notwendigen Wiederbeschaffungskosten für zerstörte oder beschädigte Sachwerte. Je nach Schadensausmaß erhalten Betroffene des Hochwassers bis zu 50% der Gesamtschadenssumme aus dem Katastrophenfonds, höchstens aber 100.000€.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung der Beihilfe erfolgt in mehreren Schritten:
Der Schaden muss zunächst bei der Versicherung gemeldet werden, falls eine Versicherung besteht.
Danach ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Schadensbestätigung, Fotos, Kostenvoranschläge) bei der Abteilung für Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpolitik und Katastrophenschutz der Stadt Wien einzureichen. Dies muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
Die Behörde prüft den Antrag und die Schadenssumme, um die Höhe der Beihilfe festzulegen.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung der Beihilfe direkt an die betroffene Person.
Weitere Informationen
Ein mobiles Büro in der Herzmanskystraße 12 (im Westen Wiens) steht täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr als Einsatzstützpunkt zur Verfügung, um Betroffenen bei der Antragstellung und Schadensdokumentation zu helfen. Ebenso wird dieses Angebot in der Stadtinformation Wien im Rathaus etabliert. Weitere Details zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Katastrophenschäden Wien.
Österreich hilft Österreich
Der Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe wurde ins Leben gerufen, um den täglichen Bedarf der Betroffenen zu sichern, bis die ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherungen eintreffen. Dieser Fonds bietet schnelle und unbürokratische Hilfe.
Höhe der Überbrückungshilfe
Der Akuthilfefonds stellt einen Maximalbetrag von 2.100 € zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt durch die Caritas der Erzdiözese Wien im Auftrag von „Österreich hilft Österreich“.
Beantragung der Hilfe
Füllen Sie das Formular „Ansuchen um Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich“ aus und unterschreiben Sie es.
Wenden Sie sich mit dem Bericht der Schadenskommission oder Fotos des Schadens als Nachweis an eine der folgenden Hilfsorganisationen: Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe.
Die Hilfsorganisation überprüft und vervollständigt den Antrag gemeinsam mit Ihnen.
Die Hilfsorganisation leitet den Antrag an die Caritas der Erzdiözese Wien weiter, die im Auftrag von „Österreich hilft Österreich“ die Überweisung durchführt.
Das Geld wird innerhalb weniger Tage an Sie ausgezahlt.
Weitere Informationen
Alle weiteren Details finden Sie unter Österreich hilft Österreich.
Steuerliche Maßnahmen
Für Katastrophenbetroffene gibt es steuerliche Erleichterungen und Befreiungen. Alle Ausgaben, die mit der Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden zusammenhängen, sind als außergewöhnliche Belastungen in voller Höhe absetzbar – vorausgesetzt, diese Kosten werden nicht von einer Versicherung oder durch öffentliche Mittel (z.B. Katastrophenfonds) gedeckt. Ausgaben für Maßnahmen zur Vorsorge gegen künftige Katastrophen sind allerdings nicht absetzbar. Weitere Informationen finden Sie unter "Steuerliche Erleichterungen wegen Hochwasser" auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.
Telefonhotlines für Betroffene
Die Kontaktinformationen der für Hochwasser- bzw. Katastrophenhilfe zuständigen Ämter und Abteilungen sowie die Katastrophen-Hotlines einiger Versicherungen finden Sie unter bei der Hochwasser-Hilfe des Bundes.
Um den Hochwasser-Betroffenen den Zugang zu Hilfsmaßnahmen noch einfacher zu gestalten, hat die Initiative "Österreich hilft Österreich" gemeinsam mit den Partnerorganisationen zusätzlich eine Hotline gestartet. Die kostenlose Hotline ist aus ganz Österreich von Montag bis Sonntag, jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, unter der Nummer 0800 664 202 erreichbar. Zusätzlich zu den Informationen über den Ablauf der Überbrückungshilfen informieren die ehrenamtlichen Mitarbeiter auch über lokale Hilfen.
Darüber hinaus bietet das Land Niederösterreich eine eigene spezielle Hotline für Hochwasserhilfe an: 02742 9005 12100. Hier erhalten Betroffene direkte und unbürokratische Soforthilfe. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr und am Wochenende von 7:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Anfragen können rund um die Uhr per E-Mail an noehilft@noel.gv.at gesendet werden und werden noch am selben Tag bearbeitet.
Niederösterreich
Beihilfenhöhe
Das Land Niederösterreich übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Bund derzeit 50 % der Gesamtschadenssumme. In besonderen Fällen, wie bei außergewöhnlichen Belastungen durch Behinderung, chronische Krankheit oder Sorgepflichten sowie in existenzgefährdenden Situationen, kann die Beihilfe auf bis zu 80 % erhöht werden.
Beantragung der Beihilfe
Um Betroffenen möglichst schnell und unkompliziert zu helfen, ist die Beantragung der Beihilfe sehr einfach gestaltet:
Schäden sofort und formlos bei der Gemeinde melden.
Die Schadenskommission nimmt den Schaden vor Ort auf.
Die Gemeinde leitet die Daten an das Land Niederösterreich weiter.
Das Land ermittelt die anerkannte Schadenssumme.
Die Beihilfe wird direkt an die betroffene Person ausgezahlt.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Schadenssumme sowie Formulare und Kontaktdaten finden Sie unter Katastrophenbeihilfe NÖ.
Oberösterreich
Beihilfenhöhe
In Oberösterreich werden zwischen 20 % und 50 % der Schadenssumme übernommen. In besonders schweren Fällen, wie bei Behinderung, chronischer Krankheit oder Existenzgefährdung, kann die Beihilfe höher ausfallen. Nicht förderfähige Schäden sind allerdings Schäden unter 1.000 €, Schäden an Zweitwohnsitzen oder Luxusgütern (Pools, Wohnmobile, etc.) oder Mehrkosten auf Baustellen, die durch die Katastrophe entstanden sind.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung erfolgt über das Formular LWLD-LFW/E-39, das Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Magistrat einreichen müssen. Die Anträge bedürfen einer Bestätigung durch das Gemeindeamt und müssen innerhalb von 120 Tagen nach Schadenseintritt eingehen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Beantragung und Berechnung der Beihilfen in Oberösterreich finden Sie hier.
Burgenland
Beihilfenhöhe
Im Burgenland werden Hochwasser-Schäden bis 10.000€ zu 100 % übernommen. Für Schäden über 10.000 € wird die Beihilfe auf maximal 150.000 € begrenzt, und es gelten spezifische Berechnungen gemäß der Tabelle. Nicht gefördert jedoch werden Schäden an Luxusgütern wie Pools, KFZ, oder Saunen sowie Schäden durch Fahrlässigkeit und Folgeschäden wie Ertragsausfälle.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung erfolgt über die Gemeinde:
Schäden werden bei der Gemeinde gemeldet. Eine Meldung beim Land Burgenland ist nicht nötig.
Die Schadensaufnahme erfolgt durch Mitarbeiter der Landes- oder Bezirkshauptmannschaft vor Ort. Das Antragsformular wird Ihnen zur Verfügung gestellt oder kann hier heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die 6-wöchige Frist für die Antragstellung. Ausnahmen dafür gelten nur bei besonderen Umständen wie Krankheit oder Ortsabwesenheit.
Weitere Informationen
Alle Richtlinien und weitere Details zur Katastrophenhilfe im Burgenland finden Sie unter Katastrophenbeihilfe Burgenland sowie in der Sonderrichtlinie Hochwasser.
Wien
Beihilfenhöhe
Das Land Wien unterstützt Betroffene von Katastrophenschäden mit einer Förderung zur Deckung der notwendigen Wiederbeschaffungskosten für zerstörte oder beschädigte Sachwerte. Je nach Schadensausmaß erhalten Betroffene des Hochwassers bis zu 50% der Gesamtschadenssumme aus dem Katastrophenfonds, höchstens aber 100.000€.
Beantragung der Beihilfe
Die Beantragung der Beihilfe erfolgt in mehreren Schritten:
Der Schaden muss zunächst bei der Versicherung gemeldet werden, falls eine Versicherung besteht.
Danach ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Schadensbestätigung, Fotos, Kostenvoranschläge) bei der Abteilung für Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpolitik und Katastrophenschutz der Stadt Wien einzureichen. Dies muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
Die Behörde prüft den Antrag und die Schadenssumme, um die Höhe der Beihilfe festzulegen.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung der Beihilfe direkt an die betroffene Person.
Weitere Informationen
Ein mobiles Büro in der Herzmanskystraße 12 (im Westen Wiens) steht täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr als Einsatzstützpunkt zur Verfügung, um Betroffenen bei der Antragstellung und Schadensdokumentation zu helfen. Ebenso wird dieses Angebot in der Stadtinformation Wien im Rathaus etabliert. Weitere Details zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Katastrophenschäden Wien.
Aktionen unserer Herstellerpartner
Zusätzlich zu den oben genannten Förderungen und Hilfen bieten unsere Herstellerpartner exklusive Sonderaktionen speziell für Hochwasser-betroffene Haushalte an. Von erhöhtem Cashback zu Wertgutscheinen – unsere Partner sind bereit, Sie zu unterstützen. Wenn Sie sich für den Einbau eines der Geräte über Heizma entscheiden, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Inanspruchnahme der Rabatte. Entdecken Sie hier alle Aktionen.
Viessmann
Unser Partner Viessmann bietet mehrere exklusive Aktionen für Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind. Bei der Installation einer Wärmepumpe oder eines Pelletskessels profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Gutschein in Höhe von € 500,- inkl. MwSt. bei einem Anlagentausch auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletskessel.
€ 100,- Gutschein inkl. MwSt. für den Austausch eines veralteten Brenners oder der Regelung.
Mehr Informationen
Vaillant
Auch Vaillant unterstützt Hochwasser-betroffene Haushalte mit attraktiven Hilfsaktionen für den Einbau einer Wärmepumpe:
Doppelter Cashback-Bonus beim Tausch auf ein neues Vaillant-Gerät. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Modell. Eine Gemeindebestätigung, dass Sie vom Hochwasser betroffen sind, ist erforderlich.
Kundendienst-Pauschale von € 150,- für:
Vor-Ort-Inspektion durch den Vaillant-Kundendienst inkl. Kostenvoranschlag für Reparaturen.
Beratung zum Gerätetausch und Übergabe eines Cashback-Gutscheins.
Die Pauschale wird bei einer Reparatur oder einem Gerätetausch vollständig gutgeschrieben.
30 % Sonderrabatt auf Ersatzteile bei Reparatur.
Mehr erfahren
Aktionen unserer Herstellerpartner
Zusätzlich zu den oben genannten Förderungen und Hilfen bieten unsere Herstellerpartner exklusive Sonderaktionen speziell für Hochwasser-betroffene Haushalte an. Von erhöhtem Cashback zu Wertgutscheinen – unsere Partner sind bereit, Sie zu unterstützen. Wenn Sie sich für den Einbau eines der Geräte über Heizma entscheiden, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Inanspruchnahme der Rabatte. Entdecken Sie hier alle Aktionen.
Viessmann
Unser Partner Viessmann bietet mehrere exklusive Aktionen für Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind. Bei der Installation einer Wärmepumpe oder eines Pelletskessels profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Gutschein in Höhe von 500 € inkl. MwSt. bei einem Anlagentausch auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletskessel.
100 € Gutschein inkl. MwSt. für den Austausch eines veralteten Brenners oder der Regelung.
Unser Partner Viessmann bietet mehrere exklusive Aktionen für Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind. Bei der Installation einer Wärmepumpe oder eines Pelletskessels profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Gutschein in Höhe von 500 € inkl. MwSt. bei einem Anlagentausch auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletskessel.
100 € Gutschein inkl. MwSt. für den Austausch eines veralteten Brenners oder der Regelung.
Vaillant
Auch Vaillant unterstützt Hochwasser-betroffene Haushalte mit attraktiven Hilfsaktionen für den Einbau einer Wärmepumpe:
Doppelter Cashback-Bonus beim Tausch auf ein neues Vaillant-Gerät. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Modell. Eine Gemeindebestätigung, dass Sie vom Hochwasser betroffen sind, ist erforderlich.
Kundendienst-Pauschale von 150 € für:
Vor-Ort-Inspektion durch den Vaillant-Kundendienst inkl. Kostenvoranschlag für Reparaturen.
Beratung zum Gerätetausch und Übergabe eines Cashback-Gutscheins.
Die Pauschale wird bei einer Reparatur oder einem Gerätetausch vollständig gutgeschrieben.
30 % Sonderrabatt auf Ersatzteile bei Reparatur.
Aktionen unserer Hersteller-partner
Zusätzlich zu den oben genannten Förderungen und Hilfen bieten unsere Herstellerpartner exklusive Sonderaktionen speziell für Hochwasser-betroffene Haushalte an. Von erhöhtem Cashback zu Wertgutscheinen – unsere Partner sind bereit, Sie zu unterstützen. Wenn Sie sich für den Einbau eines der Geräte über Heizma entscheiden, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Inanspruchnahme der Rabatte. Entdecken Sie hier alle Aktionen.
Viessmann
Unser Partner Viessmann bietet mehrere exklusive Aktionen für Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind. Bei der Installation einer Wärmepumpe oder eines Pelletskessels profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Gutschein in Höhe von 500€ inkl. MwSt. bei einem Anlagentausch auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletskessel.
100€ Gutschein inkl. MwSt. für den Austausch eines veralteten Brenners oder der Regelung.
Mehr Informationen
Vaillant
Auch Vaillant unterstützt Hochwasser-betroffene Haushalte mit attraktiven Hilfsaktionen für den Einbau einer Wärmepumpe:
Doppelter Cashback-Bonus beim Tausch auf ein neues Vaillant-Gerät. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Modell. Eine Gemeindebestätigung, dass Sie vom Hochwasser betroffen sind, ist erforderlich.
Kundendienst-Pauschale von 150€ für:
Vor-Ort-Inspektion durch den Vaillant-Kundendienst inkl. Kostenvoranschlag für Reparaturen.
Beratung zum Gerätetausch und Übergabe eines Cashback-Gutscheins.
Die Pauschale wird bei einer Reparatur oder einem Gerätetausch vollständig gutgeschrieben.
30% Sonderrabatt auf Ersatzteile bei Reparatur.
Mehr erfahren
Gemeinsam durch die Krise
Gemeinsam durch die Krise
Auch viele Heizsysteme wurden vom Hochwasser getroffen - sie sind oft beschädigt oder funktionsunfähig. Da der Beginn der Heizsaison leider unmittelbar vor der Tür steht, möchten wir Sie in dieser schwierigen Zeit nicht allein lassen: Heizma steht Ihnen zur Seite und hilft, Ihre Heizungsanlage schnell und effizient wiederherzustellen. Wenn Sie sich für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Wärmepumpe entscheiden, werden wir bestmöglich sicherstellen, dass Ihr neues Heizsystem vor Beginn der Heizsaison installiert wird. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Seite, damit Sie schnell wieder Wärme und Sicherheit in Ihrem Zuhause haben. Lassen Sie sich gleich von unseren Heizungs- und Förderungsexperten beraten!
Zusätzlich zu den genannten Unterstützungsmaßnahmen bieten wir von Heizma Ihnen 150 € Rabatt auf den Austausch Ihrer Heizung, wenn Sie von den Hochwasserfolgen betroffen sind. Um den Rabatt zu erhalten, legen Sie uns einfach Ihre Gemeindebestätigung vor, die Sie auch für die Beantragung der Hilfen benötigen. So möchten wir Ihnen den Weg zur neuen Heizung noch leichter machen.
Unsere
Motivation
Zusätzlich zu den genannten Unterstützungsmaßnahmen bieten wir von Heizma Ihnen 150 € Rabatt auf den Austausch Ihrer Heizung, wenn Sie von den Hochwasserfolgen betroffen sind. Um den Rabatt zu erhalten, legen Sie uns einfach Ihre Gemeindebestätigung vor, die Sie auch für die Beantragung der Hilfen benötigen. So möchten wir Ihnen den Weg zur neuen Heizung noch leichter machen.
Kostenlose Beratung anfordern
Kostenlose Beratung anfordern
Kostenlose Beratung anfordern
Rechtliches
Kontakt
Haftungsausschluss
Die individuelle Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne klären wir Ihre individuelle Fördersumme in einem persönlichen Gespräch. Die Angaben basieren auf den offiziellen Richtlinien unter https://kesseltausch.at/
Heizma selbst ist kein Installateur, sondern arbeitet mit qualitätsgeprüften Partnerinstallateuren zusammen. Sie schließen für die Installation Ihrer Wärmepumpe direkt einen Vertrag mit einem unserer Partnerinstallateure ab.
Rechtliches
Kontakt
Haftungsausschluss
Die individuelle Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne klären wir Ihre individuelle Fördersumme in einem persönlichen Gespräch. Die Angaben basieren auf den offiziellen Richtlinien unter https://kesseltausch.at/
Heizma selbst ist kein Installateur, sondern arbeitet mit qualitätsgeprüften Partnerinstallateuren zusammen. Sie schließen für die Installation Ihrer Wärmepumpe direkt einen Vertrag mit einem unserer Partnerinstallateure ab.
Rechtliches
Kontakt
Haftungsausschluss
Die individuelle Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne klären wir Ihre individuelle Fördersumme in einem persönlichen Gespräch. Die Angaben basieren auf den offiziellen Richtlinien unter https://kesseltausch.at/
Heizma selbst ist kein Installateur, sondern arbeitet mit qualitätsgeprüften Partnerinstallateuren zusammen. Sie schließen für die Installation Ihrer Wärmepumpe direkt einen Vertrag mit einem unserer Partnerinstallateure ab.
Rechtliches
Kontakt
Haftungsausschluss
Die genauen Förderrichtlinien für das neue Förderpaket ab 01.01.2024 sind noch nicht endgültig veröffentlicht. Die Angaben auf unserer Webseite basieren auf Informationen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20231129_heizungstausch.html.
Heizma selbst ist kein Installateur, sondern arbeitet mit qualitätsgeprüften Partnerinstallateuren zusammen. Sie schließen für die Installation Ihrer Wärmepumpe direkt einen Vertrag mit einem unserer Partnerinstallateure ab.