Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizma Care Photovoltaik
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizma Care Photovoltaik
Letzte Aktualisierung / Fassung vom 22. Juni 2026
Letzte Aktualisierung / Fassung vom 22. Juni 2026
1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Care-PV-AGB“) gelten für die Service-Mitgliedschaft „Heizma Care Photovoltaik“ (die „Mitgliedschaft“) der Heizma Group FlexCo, Hollandstraße 10/47, 1020 Wien, FN 625311a („Heizma“).
1.2. Die Mitgliedschaft steht Verbrauchern und Unternehmern offen, unabhängig davon, ob die Photovoltaikanlage von Heizma, einem von Heizma übernommenen Anbieter oder einem Dritten errichtet wurde. Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet.
1.3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heizma Group FlexCo (www.heizma.at/agb) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung; bei Widersprüchen gehen diese Care-PV-AGB für die Mitgliedschaft vor. Wird die Mitgliedschaft im Rahmen eines Aktions- oder Inklusivzeitraums gewährt, gilt ergänzend Punkt 6.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heizma Group FlexCo.
2 Leistungsumfang
2.1. Die Mitgliedschaft umfasst: (a) Zugang zum virtuellen Hilfecenter, rund um die Uhr verfügbar; (b) direkte Telefonnummer zum Kundenservice (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr); (c) Antwort auf Support-Anfragen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen; (d) Unterstützung bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Herstellern; (e) 10 % Rabatt auf Reparaturen und Erweiterungen durch Heizma; (f) Ferndiagnose der Anlage und der Stromproduktion über das Wechselrichter-Portal; (g) exklusiven Zugang zu Heizma-Aktionen.
2.2. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang ist unter www.heizma.at/photovoltaik/care beschrieben; maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
3 Klarstellungen zum Leistungsumfang
3.1. Die Mitgliedschaft ist kein Wartungsvertrag und keine Garantie, Garantieverlängerung oder Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung.
3.2. Vor-Ort-Einsätze, Reparaturen, Ersatzteile, Material und Wartungsarbeiten sind nicht enthalten. Sie werden nach gesondertem Auftrag gemäß der Preisliste (www.heizma.at/preise) verrechnet, jeweils abzüglich des Mitgliederrabatts nach Punkt 2.1 lit e.
3.3. Die Unterstützung bei Garantieansprüchen ist eine Bemühenszusage, keine Erfolgszusage. Garantiegeber bleibt ausschließlich der jeweilige Hersteller; Inhalt und Voraussetzungen der Garantie richten sich allein nach dessen Garantiebedingungen.
3.4. Die Ferndiagnose erfolgt auf Basis der über das Wechselrichter-Portal verfügbaren Daten. Sie ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung; Heizma übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Überwachung der Anlage oder die Erkennung sämtlicher Störungen.
4 Voraussetzungen und Mitwirkung
4.1. Voraussetzung für die Ferndiagnose ist, dass der Kunde Heizma den erforderlichen Zugriff auf das Wechselrichter-Portal seiner Anlage einräumt und eine funktionsfähige Internetverbindung der Anlage sicherstellt. Die Kosten der Internetverbindung trägt der Kunde.
4.2. Ist die Anlage nicht oder nur eingeschränkt fernauslesbar (z. B. fehlende Portalanbindung, inkompatibler Wechselrichter), können einzelne Leistungen (insbesondere Punkt 2.1 lit f) nicht erbracht werden; die übrigen Leistungen bleiben unberührt. Heizma informiert den Kunden in diesem Fall.
4.3. Der Kunde stellt Heizma die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Anlage (z. B. Komponenten, Errichter, Inbetriebnahmedatum, vorhandene Garantieunterlagen) zur Verfügung.
5 Vertragsabschluss und Verbraucherinformation
5.1. Der Vertrag kommt durch Abschluss des Bestellvorgangs auf www.heizma.at und Annahme durch Heizma (Bestätigung in Textform) zustande. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
5.2. Da die Mitgliedschaft im Fernabsatz geschlossen wird, erhält der Verbraucher vor Vertragsabschluss die Informationen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) samt Muster-Widerrufsformular (www.heizma.at/widerruf). Heizma bestätigt dem Verbraucher den geschlossenen Vertrag einschließlich dieser Informationen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere per E-Mail).
5.3. Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss gültigen Care-PV-AGB, abrufbar unter www.heizma.at/agb/care-pv.
6 Entgelt und Zahlung
6.1. Das Entgelt der Mitgliedschaft (monatliche oder jährliche Abrechnung) sowie eine allfällige einmalige Startgebühr für Anlagen, die nicht von Heizma oder einem von Heizma übernommenen Anbieter errichtet wurden, ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisübersicht unter www.heizma.at/photovoltaik/care. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer.
6.2. Das Entgelt ist je nach gewählter Abrechnungsperiode monatlich bzw. jährlich im Voraus fällig und wird über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Verbrauchern derzeit 4 % p.a.). Bleibt die Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen aus, ist Heizma berechtigt, die Leistungen auszusetzen und die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund zu kündigen.
7 Preisänderungen
7.1. Heizma ist berechtigt, das Entgelt mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit sich die der Leistung zugrunde liegenden Kosten ändern; maßgeblicher Anpassungsmaßstab ist die Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) seit der letzten Entgeltfestsetzung, darüber hinaus nur nachweisliche Änderungen der unmittelbaren Lizenz-, Cloud- und Systemkosten. Kostensenkungen werden in gleicher Weise weitergegeben wie Kostensteigerungen verrechnet.
7.2. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, die Mitgliedschaft abweichend von Punkt 8.2 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kostenfrei zu kündigen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Bereits im Voraus bezahlte Zeiträume bleiben von einer Erhöhung unberührt.
8 Laufzeit und Kündigung
8.1. Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit.
8.2. Bei monatlicher Abrechnung kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; bei jährlicher Abrechnung zum Ende der laufenden Jahresperiode. Heizma kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen.
8.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Die Kündigung kann formfrei erklärt werden, z. B. per E-Mail an service@heizma.at. Stellt Heizma eine elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit, kann die Kündigung auch hierüber erfolgen.
9 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
9.1. Verbraucher können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erklärt werden (E-Mail an service@heizma.at genügt); das Muster-Widerrufsformular unter www.heizma.at/widerruf kann verwendet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt, verlängert sich die Frist nach Maßgabe des FAGG um 12 Monate.
9.2. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass Heizma vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, und tritt er danach zurück, hat er den verhältnismäßigen Wert der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu ersetzen. Wird die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts vollständig innerhalb der Frist erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht nach Maßgabe des FAGG.
9.3. Im Fall des Rücktritts erstattet Heizma geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.
10 Änderungen dieser AGB
10.1. Heizma kann diese Care-PV-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies durch geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben, geänderte technische oder organisatorische Rahmenbedingungen oder durch eine Anpassung des Leistungsumfangs sachlich gerechtfertigt ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.
10.2. Nachteilige Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft die Mitgliedschaft zu den bisherigen Bedingungen weiter; ist Heizma die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar, kann Heizma die Mitgliedschaft unter Einhaltung der Frist nach Punkt 8.2 kündigen. Heizma weist den Kunden in der Ankündigung auf das Zustimmungserfordernis und die Folgen hin. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für noch nicht genutzte Zeiträume werden anteilig erstattet.
11 Haftung
11.1. Heizma haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die in den Anwendungsbereich zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) fallen.
11.2. Heizma haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Portalen, Plattformen oder Diensten Dritter (insbesondere Wechselrichter-Portale der Hersteller) sowie der Internetverbindung des Kunden.
11.3. Die Mitgliedschaft begründet keine Einstandspflicht von Heizma für die Funktion, Leistung oder Erträge der Photovoltaikanlage.
12 Datenschutz
12.1. Heizma verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie Anlagen-, Produktions- und Diagnosedaten zur Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag und zur Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
12.2. Für die Ferndiagnose greift Heizma auf die über das Wechselrichter-Portal des jeweiligen Herstellers bereitgestellten Betriebs- und Produktionsdaten zu. Heizma trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.
12.3. Einzelheiten, einschließlich der Rechte des Kunden auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie des Beschwerderechts bei der österreichischen Datenschutzbehörde, regelt die Datenschutzerklärung unter www.heizma.at/datenschutz.
13 Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis.
13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
13.3. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt als Gerichtsstand das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat (§ 14 KSchG).
13.4. Heizma ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, behält sich eine Teilnahme im Einzelfall jedoch vor. Zuständige Stelle wäre die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, www.verbraucherschlichtung.at.
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die einschlägige gesetzliche Regelung; gegenüber Unternehmern eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung
1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Care-PV-AGB“) gelten für die Service-Mitgliedschaft „Heizma Care Photovoltaik“ (die „Mitgliedschaft“) der Heizma Group FlexCo, Hollandstraße 10/47, 1020 Wien, FN 625311a („Heizma“).
1.2. Die Mitgliedschaft steht Verbrauchern und Unternehmern offen, unabhängig davon, ob die Photovoltaikanlage von Heizma, einem von Heizma übernommenen Anbieter oder einem Dritten errichtet wurde. Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet.
1.3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heizma Group FlexCo (www.heizma.at/agb) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung; bei Widersprüchen gehen diese Care-PV-AGB für die Mitgliedschaft vor. Wird die Mitgliedschaft im Rahmen eines Aktions- oder Inklusivzeitraums gewährt, gilt ergänzend Punkt 6.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heizma Group FlexCo.
2 Leistungsumfang
2.1. Die Mitgliedschaft umfasst: (a) Zugang zum virtuellen Hilfecenter, rund um die Uhr verfügbar; (b) direkte Telefonnummer zum Kundenservice (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr); (c) Antwort auf Support-Anfragen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen; (d) Unterstützung bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Herstellern; (e) 10 % Rabatt auf Reparaturen und Erweiterungen durch Heizma; (f) Ferndiagnose der Anlage und der Stromproduktion über das Wechselrichter-Portal; (g) exklusiven Zugang zu Heizma-Aktionen.
2.2. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang ist unter www.heizma.at/photovoltaik/care beschrieben; maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
3 Klarstellungen zum Leistungsumfang
3.1. Die Mitgliedschaft ist kein Wartungsvertrag und keine Garantie, Garantieverlängerung oder Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung.
3.2. Vor-Ort-Einsätze, Reparaturen, Ersatzteile, Material und Wartungsarbeiten sind nicht enthalten. Sie werden nach gesondertem Auftrag gemäß der Preisliste (www.heizma.at/preise) verrechnet, jeweils abzüglich des Mitgliederrabatts nach Punkt 2.1 lit e.
3.3. Die Unterstützung bei Garantieansprüchen ist eine Bemühenszusage, keine Erfolgszusage. Garantiegeber bleibt ausschließlich der jeweilige Hersteller; Inhalt und Voraussetzungen der Garantie richten sich allein nach dessen Garantiebedingungen.
3.4. Die Ferndiagnose erfolgt auf Basis der über das Wechselrichter-Portal verfügbaren Daten. Sie ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung; Heizma übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Überwachung der Anlage oder die Erkennung sämtlicher Störungen.
4 Voraussetzungen und Mitwirkung
4.1. Voraussetzung für die Ferndiagnose ist, dass der Kunde Heizma den erforderlichen Zugriff auf das Wechselrichter-Portal seiner Anlage einräumt und eine funktionsfähige Internetverbindung der Anlage sicherstellt. Die Kosten der Internetverbindung trägt der Kunde.
4.2. Ist die Anlage nicht oder nur eingeschränkt fernauslesbar (z. B. fehlende Portalanbindung, inkompatibler Wechselrichter), können einzelne Leistungen (insbesondere Punkt 2.1 lit f) nicht erbracht werden; die übrigen Leistungen bleiben unberührt. Heizma informiert den Kunden in diesem Fall.
4.3. Der Kunde stellt Heizma die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Anlage (z. B. Komponenten, Errichter, Inbetriebnahmedatum, vorhandene Garantieunterlagen) zur Verfügung.
5 Vertragsabschluss und Verbraucherinformation
5.1. Der Vertrag kommt durch Abschluss des Bestellvorgangs auf www.heizma.at und Annahme durch Heizma (Bestätigung in Textform) zustande. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
5.2. Da die Mitgliedschaft im Fernabsatz geschlossen wird, erhält der Verbraucher vor Vertragsabschluss die Informationen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) samt Muster-Widerrufsformular (www.heizma.at/widerruf). Heizma bestätigt dem Verbraucher den geschlossenen Vertrag einschließlich dieser Informationen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere per E-Mail).
5.3. Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss gültigen Care-PV-AGB, abrufbar unter www.heizma.at/agb/care-pv.
6 Entgelt und Zahlung
6.1. Das Entgelt der Mitgliedschaft (monatliche oder jährliche Abrechnung) sowie eine allfällige einmalige Startgebühr für Anlagen, die nicht von Heizma oder einem von Heizma übernommenen Anbieter errichtet wurden, ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisübersicht unter www.heizma.at/photovoltaik/care. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer.
6.2. Das Entgelt ist je nach gewählter Abrechnungsperiode monatlich bzw. jährlich im Voraus fällig und wird über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Verbrauchern derzeit 4 % p.a.). Bleibt die Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen aus, ist Heizma berechtigt, die Leistungen auszusetzen und die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund zu kündigen.
7 Preisänderungen
7.1. Heizma ist berechtigt, das Entgelt mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit sich die der Leistung zugrunde liegenden Kosten ändern; maßgeblicher Anpassungsmaßstab ist die Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) seit der letzten Entgeltfestsetzung, darüber hinaus nur nachweisliche Änderungen der unmittelbaren Lizenz-, Cloud- und Systemkosten. Kostensenkungen werden in gleicher Weise weitergegeben wie Kostensteigerungen verrechnet.
7.2. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, die Mitgliedschaft abweichend von Punkt 8.2 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kostenfrei zu kündigen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Bereits im Voraus bezahlte Zeiträume bleiben von einer Erhöhung unberührt.
8 Laufzeit und Kündigung
8.1. Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit.
8.2. Bei monatlicher Abrechnung kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; bei jährlicher Abrechnung zum Ende der laufenden Jahresperiode. Heizma kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen.
8.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Die Kündigung kann formfrei erklärt werden, z. B. per E-Mail an service@heizma.at. Stellt Heizma eine elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit, kann die Kündigung auch hierüber erfolgen.
9 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
9.1. Verbraucher können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erklärt werden (E-Mail an service@heizma.at genügt); das Muster-Widerrufsformular unter www.heizma.at/widerruf kann verwendet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt, verlängert sich die Frist nach Maßgabe des FAGG um 12 Monate.
9.2. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass Heizma vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, und tritt er danach zurück, hat er den verhältnismäßigen Wert der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu ersetzen. Wird die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts vollständig innerhalb der Frist erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht nach Maßgabe des FAGG.
9.3. Im Fall des Rücktritts erstattet Heizma geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.
10 Änderungen dieser AGB
10.1. Heizma kann diese Care-PV-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies durch geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben, geänderte technische oder organisatorische Rahmenbedingungen oder durch eine Anpassung des Leistungsumfangs sachlich gerechtfertigt ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.
10.2. Nachteilige Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft die Mitgliedschaft zu den bisherigen Bedingungen weiter; ist Heizma die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar, kann Heizma die Mitgliedschaft unter Einhaltung der Frist nach Punkt 8.2 kündigen. Heizma weist den Kunden in der Ankündigung auf das Zustimmungserfordernis und die Folgen hin. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für noch nicht genutzte Zeiträume werden anteilig erstattet.
11 Haftung
11.1. Heizma haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die in den Anwendungsbereich zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) fallen.
11.2. Heizma haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Portalen, Plattformen oder Diensten Dritter (insbesondere Wechselrichter-Portale der Hersteller) sowie der Internetverbindung des Kunden.
11.3. Die Mitgliedschaft begründet keine Einstandspflicht von Heizma für die Funktion, Leistung oder Erträge der Photovoltaikanlage.
12 Datenschutz
12.1. Heizma verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie Anlagen-, Produktions- und Diagnosedaten zur Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag und zur Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
12.2. Für die Ferndiagnose greift Heizma auf die über das Wechselrichter-Portal des jeweiligen Herstellers bereitgestellten Betriebs- und Produktionsdaten zu. Heizma trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.
12.3. Einzelheiten, einschließlich der Rechte des Kunden auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie des Beschwerderechts bei der österreichischen Datenschutzbehörde, regelt die Datenschutzerklärung unter www.heizma.at/datenschutz.
13 Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis.
13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
13.3. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt als Gerichtsstand das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat (§ 14 KSchG).
13.4. Heizma ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, behält sich eine Teilnahme im Einzelfall jedoch vor. Zuständige Stelle wäre die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, www.verbraucherschlichtung.at.
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die einschlägige gesetzliche Regelung; gegenüber Unternehmern eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung