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PV-Förderung Wien 2026: Photovoltaik & Batteriespeicher

Von · · aktualisiert 3. Juli 2026 · 12 Min. Lesezeit

PV-Förderung Wien 2026: Photovoltaik & Batteriespeicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund ist 2026 die zentrale Förderung für private Photovoltaik mit Speicher in Wien: bis zu 150 €/kWp für die PV-Anlage plus 150 €/kWh für den Batteriespeicher – über den EAG-Investitionszuschuss der ÖMAG.
  • Speicher nur gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage – Mindestgröße 0,5 kWh je kWp, förderbar bis 50 kWh und maximal 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Made-in-Europe-Bonus: je 10 % Zuschlag pro europäischer Komponente – bis zu +20 % auf den PV-Zuschuss (Module + Wechselrichter) und +10 % auf den Speicher-Zuschuss.
  • Nur noch ein Fördercall 2026: Die ersten beiden Einreichfenster sind vorbei – die letzte Chance ist der 3. Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026.
  • Für private Dach-PV gibt es 2026 keine eigene Wien-Landesförderung mehr – die Stadt fördert nur noch Sonderfälle wie Mehrgeschoßwohnbauten und Fassaden. Umso wichtiger ist der Bundeszuschuss.
  • Heizma übernimmt die gesamte Förderabwicklung – von der Registrierung bis zur Auszahlung.

Bis zu 150 €/kWp für die Photovoltaikanlage plus 150 €/kWh für den Batteriespeicher zahlt der Bund 2026 für Eigenheime in Wien. Denn die PV-Förderung Wien 2026 läuft nicht über die Stadt, sondern über den EAG-Investitionszuschuss der ÖMAG. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt, welche Frist noch bleibt und wie der Antrag über das EAG-Portal läuft. Stand: Juli 2026 – alle Beträge und Termine sind gegen die offiziellen Förderstellen geprüft.

PV-Förderung Wien 2026 im Überblick

Für ein privates Einfamilienhaus zählt 2026 genau eine Förderung: der EAG-Investitionszuschuss des Bundes – für PV-Anlage und Batteriespeicher im selben Antrag. Eine eigene Wiener Landesförderung für private Dach-PV gibt es nicht mehr. Die Tabelle zeigt alle relevanten Programme auf einen Blick:

ProgrammFörderhöheFür wenKombinierbar?
EAG-Investitionszuschuss PV (Bund/ÖMAG)bis 150 €/kWp, max. 30 % der KostenNeuerrichtung/Erweiterung, alle AnlagengrößenBasis-Förderung
EAG-Speicherzuschuss (Bund/ÖMAG)150 €/kWh, max. 30 % der Kostennur gemeinsam mit der PV-Anlage, 0,5 kWh/kWp bis 50 kWhja, im selben EAG-Antrag
Made-in-Europe-Bonus (Bund/ÖMAG)+10 % je Komponente (Module, Wechselrichter, Speicher)Anlagen mit europäischen Komponentenja, Zuschlag auf den EAG-Zuschuss
PV-Förderpaket der Stadt Wien7 Mio. € Budget ab Mai 2026nur Sonderfälle: Mehrgeschoßwohnbau, Fassaden, Gründächer u. Ä.nein – nicht für private Dach-PV am Einfamilienhaus
Einkommensteuerbefreiung Einspeisungbis 12.500 kWh/Jahr steuerfreiPrivatpersonen mit Anlagen bis 35 kWp Engpassleistungja, unabhängig vom EAG-Zuschuss

Wie hoch ist die Förderung für PV und Speicher?

Die Fördersätze richten sich nach der Anlagengröße: 150 €/kWp bis 10 kWp, darüber gestaffelt bis 120 €/kWp. Der Batteriespeicher wird einheitlich mit 150 €/kWh gefördert. Diese Sätze gelten österreichweit – egal ob in Wien, Niederösterreich oder der Steiermark. Details zum bundesweiten Programm lesen Sie im Ratgeber Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich.

EAG-Investitionszuschuss des Bundes (ÖMAG)

Das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ist die gesetzliche Grundlage. Die ÖMAG (Ökostromabwicklungsstelle Austria) ist die offizielle Abwicklungsstelle: Dort reichen Sie den Antrag ein, von dort kommt der Zuschuss.

Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage – gestaffelt nach Größe:

KategorieAnlagengrößeFördersatz
Kat. Abis 10 kWp150 €/kWp
Kat. Büber 10 bis 20 kWp140 €/kWp
Kat. Cüber 20 bis 100 kWpmax. 130 €/kWp
Kat. Düber 100 kWpmax. 120 €/kWp
Batteriespeicherab PV-Kopplung150 €/kWh

Für ein typisches Einfamilienhaus zählen meist die Kategorien A und B. Der Bund fördert maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten – jeweils für PV-Anlage und Stromspeicher.

Batteriespeicher im EAG-Zuschuss

Der Batteriespeicher wird mit 150 €/kWh nutzbarer Kapazität gefördert. Voraussetzung: Er kommt gemeinsam mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage. Eine reine Speicherförderung ohne PV gibt es im EAG-Investitionszuschuss nicht – was das für Nachrüster bedeutet, lesen Sie im Ratgeber Stromspeicher nachrüsten.

Für die Speicherförderung gelten eine Mindest- und eine Höchstgröße:

  • Mindestgröße: 0,5 kWh nutzbare Kapazität je kWp beantragter PV-Engpassleistung. Eine 10-kWp-Anlage braucht also mindestens 5 kWh Speicher, damit dieser förderfähig ist.
  • Höchstgröße: maximal 50 kWh nutzbare Kapazität sind förderbar – für Einfamilienhäuser praktisch nie ein Limit.

Zwei Beispiele zur Orientierung:

  • 5 kWp PV + 2 kWh Speicher → Speicher nicht förderbar (zu klein)
  • 10 kWp PV + 6 kWh Speicher → Speicher förderbar (Mindestgröße 5 kWh erfüllt)

Die Kombination lohnt sich: Sie speichern Ihren Solarstrom, statt ihn günstig einzuspeisen. Der Eigenverbrauch steigt, die Abhängigkeit vom Stromnetz sinkt.

Made-in-Europe-Bonus

Verbauen Sie europäische Komponenten, steigt der Zuschuss – je 10 % Zuschlag pro Komponente. Stammen PV-Module und Wechselrichter aus europäischer Wertschöpfung, erhöht sich der PV-Zuschuss um bis zu 20 %. Für einen Stromspeicher aus europäischer Fertigung gibt es 10 % Zuschlag auf den Speicherzuschuss. Welche Produkte anerkannt sind, weist der Hersteller über eine Zertifizierung nach – Heizma berücksichtigt das bereits bei der Komponentenwahl.

Landesförderung der Stadt Wien 2026

Standard-PV-Dachanlagen auf Einfamilienhäusern fördert die Stadt Wien 2026 nicht mehr. Auch für Batteriespeicher an privaten Eigenheimen gibt es keine eigene Wiener Landesförderung. Die Begründung der Stadt: Der Bund fördert PV und Speicher bereits umfassend, und die Investitionskosten sind in den letzten Jahren deutlich gesunken.

Das städtische PV-Budget – 7 Millionen Euro ab Anfang Mai 2026 – fließt stattdessen gezielt in urbane Sonderlösungen: Mehrgeschoßwohnbauten, PV-Fassadenanlagen, Verschattungsanlagen, Gründächer und Parkplatz-Überdachungen. Details dazu finden Sie bei der Stadt Wien. Für Ihr Einfamilienhaus heißt das: Der Bundeszuschuss der ÖMAG ist die relevante Förderung – das erspart Ihnen die Suche nach einer Wiener Landesprämie.

Wann sind die ÖMAG-Fördercalls 2026 – und welche Frist bleibt noch?

2026 bleibt nur noch ein Einreichfenster: der 3. Fördercall vom 8. bis 22. Oktober. Die Calls im April und Juni sind mit Stand Juli 2026 abgeschlossen. Anträge können ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume eingereicht werden:

1. Fördercall: 23. April – 11. Mai 2026 (abgeschlossen)

2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni 2026 (abgeschlossen)

3. Fördercall: 8. Oktober – 22. Oktober 2026

In den Kategorien A und B – also für praktisch alle Einfamilienhäuser – gilt das Prinzip first come, first served: Wer beim Call-Start zuerst sein Ticket zieht, wird zuerst im Förderkontingent berücksichtigt. Stellen Sie Ihre Unterlagen deshalb mindestens 4–6 Wochen vor dem Call-Start vollständig zusammen. Wer den Termin verpasst, muss auf die Fördercalls 2027 warten.

Wie läuft der Förderantrag über das EAG-Portal ab?

Der Antrag läuft in fünf Schritten über das EAG-Portal der ÖMAG – vom Netzzugangs-Angebot bis zur Auszahlung. Wichtig dabei: Einige Voraussetzungen müssen schon zum Zeitpunkt der Ticketziehung erfüllt sein.

  1. Netzzugang klären: Für den Antrag brauchen Sie zumindest ein Angebot für einen Einspeisezählpunkt vom zuständigen Netzbetreiber – in Wien sind das die Wiener Netze. Heizma stimmt die Anlagengröße vorab mit dem Netzbetreiber ab.
  2. Genehmigungen einholen: Alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen müssen bei der Ticketziehung bereits vorliegen.
  3. Ticket ziehen: Beim Öffnen des Fördercalls ziehen Sie im EAG-Portal ein Ticket – der Zeitpunkt entscheidet über die Reihung im Kontingent.
  4. Antrag vervollständigen: Innerhalb des Call-Fensters reichen Sie Anlagendaten und Unterlagen ein. Wichtig: Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
  5. Fördervertrag & Umsetzung: Nach der Zusage bleiben für Anlagen bis 100 kWp 6 Monate Zeit für die Inbetriebnahme – danach folgen Endabrechnung und Auszahlung.

Für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom erhalten Sie zusätzlich eine Vergütung – wahlweise über einen Stromabnehmer Ihrer Wahl oder die ÖMAG. Die Konditionen richten sich nach dem Marktpreis. Welche Variante sich für Ihr Profil rechnet, klären wir in der Planung.

Lassen sich die Förderungen kombinieren?

Ja – innerhalb des EAG-Investitionszuschusses lassen sich alle Bausteine bündeln:

  • PV-Anlage + Batteriespeicher werden im selben EAG-Antrag gefördert – der Speicher setzt die PV-Förderung sogar voraus.
  • Der Made-in-Europe-Bonus kommt bei europäischen Komponenten obendrauf.
  • Die Steuerbefreiung für Einspeiseerlöse (siehe unten) gilt zusätzlich und automatisch.

Nicht möglich ist dagegen eine Doppelförderung derselben Anlage: Der EAG-Investitionszuschuss lässt sich nicht zusätzlich mit einer Förderung aus dem Klima- und Energiefonds für dieselben Komponenten kombinieren. Da Wien private Dach-PV 2026 ohnehin nicht mehr fördert, ist der EAG-Zuschuss der klare Weg. Einkommensgrenzen gibt es keine – der Zuschuss steht allen privaten Antragstellern offen.

Welche steuerlichen Vorteile gelten 2026 für PV-Betreiber?

Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh pro Jahr sind von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung: Die Engpassleistung der Anlage überschreitet 35 kWp nicht, die Anschlussleistung nicht 25 kWp. Ein typisches Einfamilienhaus mit 5–15 kWp liegt weit darunter – die Einspeiseerlöse bleiben damit in aller Regel komplett steuerfrei, ohne dass Sie etwas beantragen müssen.

Die frühere Umsatzsteuerbefreiung (0 % USt) für PV-Anlagen ist dagegen ausgelaufen – seit April 2025 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 20 %. Sie ist 2026 kein Förderinstrument mehr; an ihre Stelle tritt der EAG-Investitionszuschuss.

Rechenbeispiele: PV mit Speicher in Wien 2026

Die folgenden Beispiele beruhen auf den fixen EAG-Fördersätzen und dienen der Orientierung. Der Zuschuss ist in jedem Fall auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.

Beispiel 1: 8 kWp PV-Anlage (Kat. A) + 6 kWh Speicher

  • PV-Anlage: 8 kWp × 150 €/kWp = 1.200 €
  • Speicher: 6 kWh × 150 €/kWh = 900 € (Mindestgröße 4 kWh erfüllt)
  • Gesamter EAG-Zuschuss: 2.100 €

Beispiel 2: 10 kWp PV-Anlage (Kat. A) + 8 kWh Speicher, europäische Komponenten

  • PV-Anlage: 10 kWp × 150 €/kWp = 1.500 €, mit Made-in-Europe-Bonus (+20 %) = 1.800 €
  • Speicher: 8 kWh × 150 €/kWh = 1.200 €, mit Bonus (+10 %) = 1.320 €
  • Gesamter EAG-Zuschuss: 3.120 €

Beispiel 3: 15 kWp PV-Anlage (Kat. B) + 10 kWh Speicher

  • PV-Anlage: 15 kWp × 140 €/kWp = 2.100 €
  • Speicher: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 € (Mindestgröße 7,5 kWh erfüllt)
  • Gesamter EAG-Zuschuss: 3.600 €

Wie hoch der Zuschuss für Ihr Dach konkret ausfällt, rechnet Ihnen unser Förderservice vorab durch – inklusive Prüfung des Made-in-Europe-Bonus.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Kurz zusammengefasst: eine neue oder erweiterte PV-Anlage, der Speicher nur im Paket, der Antrag im Call-Fenster und vor der Inbetriebnahme. Im Detail:

  • Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage – eine reine Speicher-Nachrüstung ohne PV ist über den EAG-Investitionszuschuss nicht förderbar.
  • Batteriespeicher nur gemeinsam mit der PV-Anlage, Mindestgröße 0,5 kWh je kWp Engpassleistung, förderbar bis 50 kWh.
  • Antrag im Fördercall-Fenster – Registrierung und Einreichung ausschließlich innerhalb der Call-Zeiträume, Vergabe in Kat. A/B nach first come, first served.
  • Antrag vor Inbetriebnahme – die Anlage darf beim Erstantrag noch nicht in Betrieb sein.
  • Zählpunkt & Genehmigungen – zumindest ein Angebot für einen Einspeisezählpunkt der Wiener Netze sowie alle nötigen Bewilligungen müssen bei der Ticketziehung vorliegen.
  • Für den Made-in-Europe-Bonus zertifizierte europäische Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher).

Häufige Fragen zur PV-Förderung in Wien

Fördert die Stadt Wien 2026 private PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern?

Nein. Die Stadt Wien hat ihr PV-Förderpaket ab Mai 2026 bewusst auf urbane Sonderfälle ausgerichtet – Mehrgeschoßwohnbauten, Fassaden-PV, Gründächer und Parkplatz-Überdachungen. Standard-Dachanlagen und Batteriespeicher an privaten Eigenheimen fördert die Stadt nicht mehr, weil der Bund diese bereits umfassend unterstützt. Für Ihr Einfamilienhaus zählt daher ausschließlich der EAG-Investitionszuschuss.

Kann ich 2026 einen Batteriespeicher ohne neue PV-Anlage fördern lassen?

Nein. Der EAG-Speicherzuschuss von 150 €/kWh ist an einen gültigen PV-Förderantrag gebunden. Wer einen Speicher zu einer bestehenden Anlage nachrüsten will, geht beim Zuschuss leer aus – es sei denn, die PV-Anlage wird gleichzeitig erweitert. Mehr dazu im Ratgeber Stromspeicher nachrüsten.

Gilt die 0-%-Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen noch?

Nein, die Umsatzsteuerbefreiung ist seit April 2025 Geschichte – es gilt wieder der reguläre Satz von 20 %. Das zentrale Förderinstrument 2026 ist der EAG-Investitionszuschuss, ergänzt um den Made-in-Europe-Bonus und die Einkommensteuerbefreiung für Einspeiseerlöse bis 12.500 kWh pro Jahr.

Was passiert, wenn ich den Fördercall im Oktober verpasse?

Dann ist der Zuschuss für 2026 nicht mehr erreichbar – der Call vom 8. bis 22. Oktober ist das letzte Einreichfenster des Jahres. Da der Antrag vor der Inbetriebnahme gestellt werden muss, sollten Sie die Anlage in diesem Fall nicht vorschnell errichten. Warten Sie stattdessen auf die Fördercalls 2027 – oder starten Sie jetzt mit der Vorbereitung: Planung, Netzbetreiber-Angebot und Unterlagen brauchen erfahrungsgemäß 4–6 Wochen Vorlauf.

Muss die PV-Anlage beim Antrag schon installiert sein?

Im Gegenteil: Der Erstantrag muss zwingend vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Nach der Förderzusage bleiben für Anlagen bis 100 kWp sechs Monate Zeit für die Umsetzung. Heizma plant die Installation so, dass Fördercall und Montagetermin zusammenpassen.

Wie läuft Ihr PV-Projekt mit Heizma ab?

  • Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihr Dach und Ihren Verbrauch. Sie erhalten ein PV-Angebot inklusive passend dimensioniertem Batteriespeicher und aller relevanten Förderungen.
  • Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung übernimmt Registrierung, Ticketziehung, Antragstellung, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen bei der ÖMAG.
  • Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert PV-Anlage und Speicher fachgerecht, förderkonform und innerhalb der 6-Monats-Frist.
  • Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme folgt die Endabrechnung. Die Fördersumme geht direkt auf Ihr Konto.

Übrigens: Auch der Heizungstausch wird in Wien 2026 stark gefördert – mit bis zu 8.000 € von der Stadt. Die bundesweite Förderung ist zwar ausgelaufen (Stand: August 2026), doch die Wiener Landesförderung bleibt attraktiv. Details dazu in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung in Wien 2026. Wer Wärmepumpe und PV kombiniert, nutzt beide Fördertöpfe.

Fazit: Lohnt sich PV mit Speicher in Wien 2026?

Ja. Die Stadt Wien fördert private Dach-PV zwar nicht mehr, doch der Bundeszuschuss macht den Umstieg weiterhin attraktiv: bis zu 150 €/kWp für die Anlage, 150 €/kWh für den Batteriespeicher, dazu der Made-in-Europe-Bonus und die steuerfreie Einspeisung. Zusammen mit steigenden Strompreisen und einem hohen Eigenverbrauch verkürzt sich die Amortisationszeit deutlich.

Entscheidend ist jetzt das Timing: Der letzte Fördercall 2026 läuft vom 8. bis 22. Oktober – die Vorbereitung sollte spätestens im September starten. Mit Heizma haben Sie einen Partner, der Planung, fachgerechte Installation und die komplette Förderabwicklung aus einer Hand übernimmt. Starten Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung – damit Ihr Antrag beim Oktober-Call ganz vorne liegt.

Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

Bildnachweis: Wiener Riesenrad im Prater, Wien – Foto: Dennis Jarvis (archer10), CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons.

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