Wärmepumpen-Förderung Wien 2026: bis zu 8.000 € Zuschuss
Das Wichtigste in Kürze
- Stadt Wien: 35 % der anerkannten Kosten, max. 8.000 € im Eigenheim, max. 5.250 € in der Wohnung
- Bundesförderung ausgelaufen: Sanierungsoffensive (Kesseltausch) und „Sauber Heizen für Alle” gibt es nicht mehr (Stand: August 2026)
- Dekarbonisierungsprämie der Stadt Wien: zusätzlich 1.000 € (bzw. 1.500 € bei gebäudeweiter Umstellung) bei Stilllegung der Gasanlage in der Wohnung
- Öko-Sanierungsförderpauschale: 400 € pro Jahr über 5 Jahre steuerlich, wenn nach Abzug aller Förderungen mehr als 2.000 € Restkosten bleiben
Bis zu 8.000 € Förderung zahlt die Stadt Wien 2026 für Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe – 35 % der Kosten im Eigenheim, in der Wohnung bis zu 5.250 €. Die Bundesförderungen sind ausgelaufen: Die Sanierungsoffensive (Kesseltausch) und „Sauber Heizen für Alle” gibt es nicht mehr (Stand: August 2026). Umso wichtiger ist die Wiener Förderung. Dieser Guide zeigt Ihnen alle laufenden Programme, Einkommensgrenzen, technischen Voraussetzungen, Fristen und zwei konkrete Rechenbeispiele – alle Beträge sind gegen die offiziellen Förderstellen geprüft.
Alle Wärmepumpen-Förderungen in Wien 2026 im Überblick
Drei Programme zählen im August 2026 in Wien: die Heizungsförderung der Stadt, die Dekarbonisierungsprämie und die Öko-Sanierungsförderpauschale. Die beiden Bundesprogramme sind ausgelaufen. Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand:
| Programm | Förderhöhe | Für wen | Kombinierbar? |
|---|---|---|---|
| Stadt Wien: Heizungsanlagen-Förderung | 35 % der Kosten, max. 8.000 € (Eigenheim) bzw. max. 5.250 € (Wohnung) | Eigentümer:innen (Eigenheim mit Einkommensgrenzen, Wohnung ohne), Mieter:innen mit Zustimmung | Ja, mit Dekarbonisierungsprämie und Steuerpauschale |
| Bund: Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch) | ausgelaufen (zuvor bis 7.500 €) | keine Neuanträge mehr möglich | – |
| Bund: Sauber Heizen für Alle 2026 | ausgelaufen (zuvor bis 25.586 €) | keine Neuanträge mehr möglich | – |
| Stadt Wien: Dekarbonisierungsprämie | 1.000 € (1.500 € bei gebäudeweiter Umstellung) | Mieter:innen und Eigentümer:innen von Wohnungen bei Gas-Stilllegung | Eigene Prämie, separater Antrag |
| Öko-Sanierungsförderpauschale (Steuer) | 400 €/Jahr über 5 Jahre | Alle mit Restkosten über 2.000 € nach Förderung | Ja, greift automatisch zusätzlich |
Welche Wärmepumpen werden in Wien gefördert?
Gefördert wird der Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie passt besonders gut zu Bestandsgebäuden in Wien: keine Erdarbeiten nötig, effizienter Betrieb mit Außenluft. Drei Dinge müssen stimmen – fachgerechte Planung, die technischen Mindestanforderungen und die Installation durch einen befugten Betrieb.
Ein Punkt entscheidet, ob Ihr Gerät förderfähig ist:
- Gelistetes Produkt: Die Wärmepumpe muss in der offiziellen Produktdatenbank (produktdatenbank-get.at) aufscheinen bzw. das EHPA-Gütesiegel erfüllen. Heizma verbaut ausschließlich gelistete, förderfähige Geräte.
Wie fördert die Stadt Wien den Heizungstausch 2026?
Die Stadt Wien zahlt 35 % der anerkannten Kosten – maximal 8.000 € im Eigenheim, maximal 5.250 € in der Wohnung. Grundlage ist die Initiative „Raus aus Gas”: Sie fördert den Umstieg von Gas und Öl auf hocheffiziente Systeme wie die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Alle Details finden Sie bei der Stadt Wien.
Die Förderhöhe im Detail:
- Eigenheim (Einfamilien-/Reihenhaus, Kleingartenwohnhaus): 35 % der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal 8.000 €
- Wohnung: 35 % der als förderbar anerkannten Kosten; anerkannt werden maximal 15.000 € an Kosten – die Förderung beträgt somit maximal 5.250 €
- Bonus für Erdwärme und Grundwasser: Wärmepumpen auf Basis von Geothermie, Grundwasser oder Abwärme erhalten zusätzlich 4.000 € – für die klassische Luft-Wasser-Wärmepumpe ist dieser Bonus nicht relevant
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Kleingartenwohnhaus (Einkommensgrenzen gelten, siehe unten)
- Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen (keine Einkommensgrenzen)
- Mieter und Mieterinnen, wenn die Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorliegt
Welche Einkommensgrenzen gelten beim Eigenheim?
Beim Eigenheim darf eine Einzelperson höchstens 54.710 € netto pro Jahr verdienen. Die Stadt Wien übernimmt dafür die Grenzen der Wiener Wohnbauförderung (Netto-Jahreseinkommen des Haushalts):
| Haushalt (Erwachsene & Kinder) | Einkommensgrenze (Netto / Jahr) |
|---|---|
| 1 Person | 54.710 € |
| 2 Personen | 81.540 € |
| 3 Personen | 92.260 € |
| 4 Personen | 103.000 € |
| Jede weitere Person | + 6.010 € |
Alimente und Familienbeihilfe zählen zum Einkommen, Pflegeleistungen werden abgezogen. Bei Wohnungen gibt es keine Einkommensgrenzen – dort fördert die Stadt unabhängig vom Einkommen.
Welche technischen Voraussetzungen stellt die Stadt Wien?
- Ersatz einer fossilen Heizung (Gas, Öl) am Hauptwohnsitz
- Die Wärmepumpe versorgt eine Flächenheizung (Wand- oder Fußbodenheizung) mit einer Vorlauftemperatur von maximal 40 °C
- Höhere Vorlauftemperaturen – etwa beim Weiterbetrieb bestehender Heizkörper – sind nur mit Effizienznachweis förderbar: Die Wärmepumpe muss laut Produktdatenbank eine Jahresraumheizungs-Effizienz (ηs) von mindestens 140 % bei 55 °C erreichen
- Die Rechnung darf bei Antragstellung maximal 6 Monate alt sein
Der Antrag läuft über den Infopoint für Wohnungsverbesserung – die gemeinsame Anlaufstelle von MA 25 (technische Prüfung) und MA 50 (Förderabwicklung). Heizma plant Ihre Anlage von Anfang an so, dass diese Anforderungen erfüllt sind, und übernimmt die Kommunikation mit der Behörde.
Extra-Prämie: 1.000 € Dekarbonisierungsprämie bei Gas-Stilllegung
Wer seine Wohnung vollständig von Gas trennt, erhält zusätzlich 1.000 € Dekarbonisierungsprämie – bei einer Heizungsumstellung des gesamten Gebäudes sind es 1.500 €. Voraussetzung: Die Gasanlage wird stillgelegt, und Sie steigen z. B. auf Wärmepumpe, Fernwärme und E-Herd um.
Antragsberechtigt sind Mieter:innen wie Eigentümer:innen von Wohnungen (Hauptwohnsitz; Mieter:innen brauchen die Zustimmung der Eigentümerseite). Die Stilllegung darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Auszahlung hängt vom verfügbaren Budget ab. Stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah.
Bundesförderung 2026 ausgelaufen – was heißt das?
Der Bund förderte den Heizungstausch über zwei Programme. Die „Sanierungsoffensive 2026” – auch „Kesseltausch” genannt – zahlte bis zu 7.500 € für den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, für Wohnungen gab es bis zu 2.000 €. „Sauber Heizen für Alle” übernahm für Haushalte mit niedrigem Einkommen bis zu 25.586 € – oft nahezu die gesamten Kosten.
Beide Programme sind ausgelaufen. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026). Die Hintergründe und was das für bereits registrierte Projekte bedeutet, lesen Sie im Ratgeber zur Sanierungsoffensive 2026.
Für Wien heißt das: Die Heizungsförderung der Stadt ist jetzt der zentrale Zuschuss. Sie läuft unabhängig vom Bund weiter – Dekarbonisierungsprämie und Öko-Sanierungsförderpauschale kommen obendrauf.
Geheimtipp: Öko-Sanierungsförderpauschale in der Steuererklärung
Bleiben nach Abzug aller Förderungen mehr als 2.000 € Restkosten, bringt Ihnen die Steuererklärung je 400 € pro Jahr über fünf Jahre. In Summe sind das bis zu 2.000 € Steuervorteil – gültig auch 2026. Das Finanzamt berücksichtigt die Öko-Sanierungsförderpauschale als Sonderausgabe. Einen separaten Antrag brauchen Sie nicht: Sie greift automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung.
Die Pauschale gilt für private Haushalte bei qualifizierten Maßnahmen wie dem Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Welche Förderungen lassen sich in Wien kombinieren?
Die Wiener Heizungsförderung bleibt kombinierbar – mit der Dekarbonisierungsprämie und der Steuerpauschale. Eine Kombination mit Bundesprogrammen ist seit deren Auslaufen nicht mehr möglich (Stand: August 2026):
- Die Basis: Wiener Heizungsförderung. 35 % der Kosten – bis 8.000 € im Eigenheim, bis 5.250 € in der Wohnung.
- Zusätzlich möglich: Dekarbonisierungsprämie. Die Prämie für die Stilllegung der Gasanlage in der Wohnung ist ein eigenes Programm der Stadt und wird separat beantragt.
- Automatisch obendrauf: Öko-Sanierungsförderpauschale. Bleiben nach allen Zuschüssen mehr als 2.000 € Restkosten, kommt der Steuervorteil von 5 × 400 € hinzu.
- Nicht mehr möglich: Bundesförderungen. Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle” sind ausgelaufen – neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Übrigens: Wer die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, senkt die Stromkosten der Wärmepumpe zusätzlich – und kassiert dafür eigene Zuschüsse. Alle Details dazu im Ratgeber Photovoltaik- & Batteriespeicher-Förderung Wien 2026.
Wie hoch ist die Förderung wirklich? Zwei Rechenbeispiele
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Technik, Angebot, Einkommen und Programm-Kombination ab. Diese zwei Beispiele zeigen typische Fälle:
Beispiel 1: Einfamilienhaus – Heizungsförderung der Stadt Wien
- 28.000 € Kosten für das Wärmepumpen-Komplettpaket im Haus
- − 8.000 € Landesförderung Wien (35 % wären 9.800 €, gedeckelt bei 8.000 €)
- = 20.000 € Eigenkosten – und weil diese über 2.000 € liegen, kommen zusätzlich 5 × 400 € Öko-Sanierungsförderpauschale über die Steuer zurück
Beispiel 2: Wohnung – Stadt Wien + Dekarbonisierungsprämie
- 15.000 € Kosten für die Umstellung der Gasheizung in der Wohnung
- − 5.250 € Landesförderung Wien (35 % von max. 15.000 € anerkannten Kosten)
- − 1.000 € Dekarbonisierungsprämie (Gasanlage vollständig stillgelegt)
- = 8.750 € Eigenkosten
Fristen und Antragswege 2026: Wann müssen Sie aktiv werden?
Die wichtigste Regel: Bei der Stadt Wien reichen Sie nach dem Heizungstausch ein – mit einer Rechnung, die maximal 6 Monate alt ist. So gehen Sie vor:
- Stadt Wien: nach der Umsetzung einreichen. Der Förderantrag wird beim Infopoint für Wohnungsverbesserung (MA 50) gestellt – die Rechnung darf dabei maximal 6 Monate alt sein.
- Dekarbonisierungsprämie: innerhalb von 6 Monaten nach Stilllegung der Gasanlage beantragen (online, per Post oder E-Mail).
- Öko-Sanierungsförderpauschale: kein Antrag nötig, läuft automatisch über die Steuererklärung.
Wer Fristen versäumt, riskiert tausende Euro. Unser Förderservice hält alle Fristen für Sie nach – vom Antrag bis zur Auszahlung. Dort finden Sie auch unseren Förder-Rechner für eine erste Einschätzung.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung in Wien 2026
Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für Wärmepumpen in Wien? Nein. Die Sanierungsoffensive (Kesseltausch) und „Sauber Heizen für Alle” sind ausgelaufen (Stand: August 2026). Es bleibt die Förderung der Stadt Wien: 35 % der Kosten, bis zu 8.000 € im Eigenheim, bis zu 5.250 € in der Wohnung – plus Dekarbonisierungsprämie und Steuerpauschale.
Wie viel Förderung bekomme ich 2026 in Wien für eine Wärmepumpe insgesamt? Bis zu 8.000 € im Eigenheim, bis zu 5.250 € in der Wohnung – jeweils 35 % der Kosten von der Stadt Wien. Dazu kommen bei Gas-Stilllegung in der Wohnung 1.000 € Dekarbonisierungsprämie und bis zu 2.000 € Öko-Sanierungsförderpauschale über die Steuer.
Gibt es die Wiener Förderung auch ohne Einkommensgrenzen? Ja – bei Wohnungen fördert die Stadt Wien ohne Einkommensgrenzen (35 %, max. 5.250 €). Nur beim Eigenheim gelten die Grenzen der Wiener Wohnbauförderung, die mit 54.710 € Netto-Jahreseinkommen für eine Einzelperson allerdings großzügig bemessen sind.
Kann ich als Mieterin oder Mieter eine Förderung beantragen? Ja. Die Wiener Heizungsförderung steht Mieter:innen offen, wenn die Zustimmung der Eigentümerseite vorliegt. Die Dekarbonisierungsprämie von 1.000 € können Mieter:innen ebenfalls beantragen.
Wird auch eine Wärmepumpe mit Kältemittel R32 gefördert? Ja. Bei der Stadt Wien muss das Gerät in der Produktdatenbank gelistet sein; wird eine Vorlauftemperatur über 40 °C benötigt, ist zusätzlich eine Jahresraumheizungs-Effizienz von mindestens 140 % bei 55 °C nachzuweisen. Eine Staffelung nach Kältemittel wie beim früheren Bundes-Kesseltausch gibt es bei der Stadt nicht.
Muss die Heizung schon getauscht sein, bevor ich den Antrag stelle? Ja. Bei der Stadt Wien stellen Sie den Antrag nach der Umstellung – mit einer Rechnung, die maximal 6 Monate alt ist. Heizma steuert den Ablauf und die Fristen für Sie.
Was passiert, wenn das Förderbudget aufgebraucht ist? Die Dekarbonisierungsprämie ist budgetabhängig und ohne Rechtsanspruch – stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah nach der Stilllegung. Dass Fördertöpfe enden können, haben die Bundesprogramme gezeigt: Sie sind 2026 ausgelaufen.
So läuft Ihr Wärmepumpen-Projekt mit Heizma ab
- Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihre Situation und erstellt ein Wärmepumpen-Angebot inklusive aller relevanten Förderungen.
- Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung kümmert sich für Sie um Anträge, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen – bei der Stadt Wien.
- Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe fachgerecht und förderkonform.
- Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme erstellen wir die Endabrechnung, und die Fördersumme fließt direkt auf Ihr Konto.
Ihr Vorteil: alles aus einer Hand – von der Planung über die Installation bis zur vollständigen Förderabwicklung. Heizma setzt dabei ausschließlich auf förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen, damit Sie alle verfügbaren Zuschüsse ausschöpfen.
Fazit: Lohnt sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Wien 2026?
Kurz gesagt: Ja. Die Stadt Wien fördert weiterhin großzügig, und steigende Gaspreise sowie moderne Technik lassen die Anlage oft deutlich schneller amortisieren als gedacht. Zusätzlich profitieren Sie von:
- stabilen Heizkosten
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie
- klimafreundlichem Heizen
Die Bundesförderungen sind zwar ausgelaufen (Stand: August 2026) – mit bis zu 8.000 € von der Stadt, der Dekarbonisierungsprämie und dem Steuervorteil bleibt der Umstieg in Wien aber finanziell attraktiv. Wer die Fristen richtig setzt, spart bares Geld und heizt zukunftssicher.
Jetzt unverbindlich prüfen lassen, wie viel Förderung Sie 2026 in Wien erhalten – Heizma übernimmt die komplette Abwicklung.
Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.