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Förderung & Kosten

Wärmepumpen-Förderung Salzburg 2026: 3.000 € vom Land

Von · · aktualisiert 13. August 2026 · 10 Min. Lesezeit

Wärmepumpen-Förderung Salzburg 2026: 3.000 € vom Land

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung Salzburg „Erneuerbare Zentralheizungen”: 3.000 € Direktzuschuss für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden – maximal 40 % der Investitionskosten, auch beim Ersatz einer alten erneuerbaren Heizung
  • Bundesförderung ausgelaufen: Sanierungsoffensive (Kesseltausch) und „Sauber Heizen für Alle” gibt es nicht mehr (Stand: August 2026)
  • Öko-Sanierungsförderpauschale: übersteigen die Restkosten 2.000 €, werden 400 € pro Jahr über 5 Jahre steuerlich berücksichtigt
  • Thermische Solaranlage (optional): das Land fördert eine zusätzliche Solaranlage gesondert mit 250 €/m² (bis 7 m²)
  • Fristen: beim Land Salzburg bleiben ab Registrierung 9 Monate für Umsetzung und Antrag

3.000 € Direktzuschuss zahlt das Land Salzburg 2026, wenn Sie Öl oder Gas gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe tauschen – maximal 40 % der Investitionskosten. Die Bundesförderungen „Kesseltausch 2026” (Sanierungsoffensive) und „Sauber Heizen für Alle” sind ausgelaufen (Stand: August 2026), umso wichtiger ist die Landesförderung. Dieser Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung Salzburg 2026 erklärt alle laufenden Programme, Voraussetzungen und Fristen für Ihre Wärmepumpe in Salzburg – mit konkreten Rechenbeispielen. Alle Beträge sind gegen die offiziellen Förderrichtlinien des Landes Salzburg (Fassung vom 01.01.2026) geprüft.

Wärmepumpen-Förderung Salzburg 2026: alle Programme im Überblick

Der zentrale Zuschuss kommt 2026 vom Land: 3.000 € Direktzuschuss für den Heizungstausch. Die beiden Bundesprogramme (Kesseltausch 2026 und „Sauber Heizen für Alle”) sind ausgelaufen. Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand:

ProgrammFörderhöheFür wenKombinierbar?
Landesförderung Salzburg „Erneuerbare Zentralheizungen”3.000 € Direktzuschuss, max. 40 % der KostenBestandsgebäude mit Haupt- oder Nebenwohnsitz, private Haushalte & LandwirteJa, mit Steuerpauschale & Solaranlagen-Förderung
„Kesseltausch 2026” – Sanierungsoffensive (Bund)ausgelaufen (zuvor bis 7.500 €)keine Neuanträge mehr möglich
„Sauber Heizen für Alle 2026” (Bund)ausgelaufen (zuvor bis 25.586 €)keine Neuanträge mehr möglich
Öko-Sanierungsförderpauschale (Steuer)400 € pro Jahr über 5 Jahre (2.000 € gesamt)Alle Haushalte mit Restkosten über 2.000 € nach FörderabzugJa, greift automatisch zusätzlich
Thermische Solaranlage (Land Salzburg, optional)250 €/m² bis 7 m², ab 7 m² 100 €/m²Wer zusätzlich zur neuen Heizung eine Solaranlage errichtetJa, eigener Fördergegenstand mit eigenem Antrag

Eine eigene Wärmepumpen-Prämie der Salzburg AG gibt es 2026 nicht. Der Energieversorger verweist selbst auf die Programme von Land und Bund sowie auf mögliche Gemeindeförderungen. Einzelne Salzburger Gemeinden gewähren nämlich zusätzlich eigene Zuschüsse zum Heizungstausch. Ob Ihre Gemeinde dazugehört, erfahren Sie am Gemeindeamt – oder wir prüfen es im Rahmen unseres Förderservice für Sie mit.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Gefördert wird der Umstieg auf eine qualitativ hochwertige Wärmepumpe mit wassergeführter Heizverteilung (Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung) inklusive Warmwassererzeugung. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe eignet sich besonders gut für Bestandsgebäude in Salzburg, weil sie ohne Erdarbeiten auskommt. Auch Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Systeme sind förderfähig – bei Ein-/Zweifamilienhäusern bis unter 100 kW Leistung.

Ein Punkt vorab: Land und Bund fördern vorrangig den Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar – wie bei den meisten Einfamilienhäusern außerhalb der Fernwärmegebiete –, fördern beide den Umstieg auf die Wärmepumpe. Voraussetzung sind eine fachgerechte Planung und die Installation durch einen befugten Fachbetrieb. Anlagen in Eigenregie sind ausgeschlossen.

Wie funktionieren die einzelnen Förderprogramme?

So funktioniert jedes Programm im Detail – von der Landesförderung bis zur Steuerpauschale. Der Reihe nach:

1. Landesförderung Salzburg „Erneuerbare Zentralheizungen”

Das Land Salzburg fördert den Einbau qualitativ hochwertiger Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit einem nicht rückzahlbaren Direktzuschuss von 3.000 €. Der Betrag gilt in der Aktion „Erneuerbare Zentralheizungen” seit 01.01.2026 einheitlich für alle erneuerbaren Heizsysteme. Registrierungen nach der neuen Richtlinie sind seit 15.01.2026 geöffnet.

Förderhöhe:

  • 3.000 € Direktzuschuss, bei Privatpersonen begrenzt auf maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten
  • Seit dem Auslaufen der Bundesförderung (Stand: August 2026) ist die Landesförderung der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch

Das Besondere an der Salzburger Förderung: Sie gilt nicht nur für den Ersatz fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Nacht- und Direktspeicheröfen). Auch der Tausch einer bestehenden erneuerbaren Heizung ist förderfähig – etwa wenn eine alte Wärmepumpe oder ein Stückholzkessel einem effizienteren Modell weicht. Das bieten nur wenige Bundesländer.

Wer kann beantragen?

  • Private Haushalte und Landwirte – ein aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz am Standort genügt
  • Eigentümer:innen sowie Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers

Voraussetzungen:

  • Nur Bestandsgebäude – Neubauten sind ausgeschlossen (als Neubau gilt ein Gebäude, dessen Vollendungsanzeige zum Antrag weniger als ein Jahr zurückliegt; für Neubauten ist die Wohnbauförderung des Landes zuständig)
  • Die neue Anlage muss bei Ein- und Zweifamilienhäusern die einzige zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes sein; alte Kessel sowie Öl- oder Gastanks sind nachweislich zu entsorgen
  • Fertigstellung der Anlage und Antragstellung innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung – eine Verlängerung ist nicht möglich
  • Anerkannt werden Rechnungen mit Rechnungsdatum ab 01.02.2025

Gut zu wissen: Auch geleaste Anlagen sind laut Richtlinie förderfähig – relevant, wenn Sie Ihre Wärmepumpe etwa über Finanzierung anschaffen. Errichten Sie zusätzlich eine thermische Solaranlage, fördert das Land diese gesondert: 250 €/m² für die ersten 7 m² Kollektorfläche, 100 €/m² darüber hinaus. Der eigene Antrag dafür muss innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung gestellt sein.

2. Bundesförderung 2026 ausgelaufen

Der Bund förderte den Heizungstausch bis 2026 über zwei Programme: die „Sanierungsoffensive 2026” (Kesseltausch) mit bis zu 7.500 € für Wärmepumpen mit klimafreundlichem Kältemittel und „Sauber Heizen für Alle” mit bis zu 25.586 € für einkommensschwache Haushalte. Beide sind ausgelaufen – neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026).

Für Salzburg heißt das: Die Landesförderung „Erneuerbare Zentralheizungen” ist jetzt der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch. Die Hintergründe zum Auslaufen der Bundesförderung lesen Sie im Ratgeber zur Sanierungsoffensive 2026.

3. Geheimtipp: Öko-Sanierungsförderpauschale

Übersteigen Ihre Restkosten nach Abzug aller Förderungen 2.000 €, greift die Öko-Sanierungspauschale: 400 € pro Jahr über fünf Jahre, in Summe also weitere 2.000 € – gültig auch 2026. Einen separaten Antrag brauchen Sie nicht. Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale automatisch als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung. Sie gilt für private Haushalte bei qualifizierten Maßnahmen wie dem Umstieg auf eine Wärmepumpe.

Welche Förderungen können Sie in Salzburg kombinieren?

Die Basis: Landesförderung „Erneuerbare Zentralheizungen”. 3.000 € Direktzuschuss, maximal 40 % der Kosten. Seit dem Auslaufen der Bundesprogramme (Stand: August 2026) ist das der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch.

Automatisch zusätzlich: Öko-Sanierungsförderpauschale. Die steuerliche Pauschale kommt unabhängig vom Landeszuschuss obendrauf, sobald Ihre Restkosten 2.000 € übersteigen – 5 × 400 €, in Summe 2.000 €.

Optional obendrauf: thermische Solaranlage. Errichten Sie zusätzlich eine Solaranlage, fördert das Land diese gesondert mit 250 €/m² (bis 7 m²) über einen eigenen Antrag.

Nicht mehr möglich: die Bundesprogramme. Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle” sind ausgelaufen – eine Kombination mit dem Bund ist damit nicht mehr möglich.

Übrigens: Wenn Sie den Heizungstausch mit einer Photovoltaikanlage kombinieren, senkt günstiger Eigenstrom die Betriebskosten Ihrer Wärmepumpe zusätzlich. Welche Zuschüsse es dafür gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur PV- & Batteriespeicher-Förderung in Salzburg 2026.

Wie hoch ist die Förderung wirklich? (Rechenbeispiele)

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Technik, Angebot und Programm-Kombination ab. Zwei Beispiele zeigen, was am Ende wirklich zu zahlen bleibt.

Beispiel 1: Landesförderung „Erneuerbare Zentralheizungen”

  • 28.000 € Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket im Einfamilienhaus
  • −3.000 € Landesförderung Salzburg
  • = 25.000 € Eigenkosten

Da die Restkosten über 2.000 € liegen, kommen zusätzlich 2.000 € Öko-Sanierungsförderpauschale (5 × 400 €) über die Steuererklärung dazu.

Beispiel 2: Wärmepumpe plus zusätzliche thermische Solaranlage (6 m²)

  • 32.000 € Kosten für Wärmepumpe plus Solaranlage
  • −3.000 € Landesförderung Salzburg (Wärmepumpe)
  • −1.500 € Landesförderung thermische Solaranlage (250 €/m² × 6 m²)
  • = 27.500 € Eigenkosten – dazu die Öko-Pauschale mit weiteren 2.000 € über 5 Jahre

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Die Kurzfassung: Bestandsgebäude, förderfähiges Gerät, Fachbetrieb und fristgerechter Antrag. Im Detail müssen für Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe in Salzburg 2026 diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Bestandsgebäude – kein Neubau (Landesförderung)
  • Kein technisch möglicher bzw. wirtschaftlich zumutbarer Anschluss an klimafreundliche Fern- oder Nahwärme
  • Wärmepumpe auf der Liste der förderungsfähigen Geräte, EHPA-Gütesiegel-Kriterien erfüllt, bei Ein-/Zweifamilienhäusern Leistung unter 100 kW
  • Maximale Vorlauftemperatur 55 °C
  • Leistung der Anlage darf die errechnete Heizlast nicht überschreiten; das Protokoll des hydraulischen Abgleichs ist zu übergeben
  • Die neue Anlage ist die einzige zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes; Altkessel werden stillgelegt und entsorgt, Öl- oder Gastanks entsorgt bzw. entleert, gereinigt und verplombt
  • Installation durch einen befugten Fachbetrieb, vollständige und fristgerechte Antragstellung

Wie und bis wann beantragen Sie die Förderung in Salzburg?

Die Landesförderung wird in zwei Schritten über den Online-Fördermanager des Landes (sbg.foerdermanager.net) abgewickelt:

  1. Registrierung – online, solange Budgetmittel verfügbar sind. Mit der abgeschlossenen Registrierung sind die Fördermittel für Ihr Projekt verbindlich reserviert. Pro Projekt ist genau eine Registrierung zulässig, Mehrfachregistrierungen werden automatisch storniert.
  2. Antragstellung – elektronisch über den persönlichen Zugangslink. Fertigstellung der Anlage und Antragstellung müssen innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen.

Für die Antragsfrist gilt je nach Ausgangslage:

  • Ersatz einer fossilen Heizung: Der Landesantrag wird innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung gestellt, spätestens 9 Monate nach Registrierung. Benötigt werden Fotos der Anlage, Rechnungen und Zahlungsbelege.
  • Ersatz einer erneuerbaren Altanlage (z. B. alte Wärmepumpe, Stückholz- oder Pelletskessel): Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung, spätestens 9 Monate nach Registrierung – mit Fotos, Rechnungen und Zahlungsbelegen.

Planen Sie außerdem Geduld bei der Auszahlung ein: Wegen der hohen Fördernachfrage dauert es beim Land Salzburg vom vollständigen Antrag bis zur Auszahlung derzeit rund 24 Wochen.

Klingt kompliziert? Ist es ohne Erfahrung auch – genau deshalb übernimmt unser Förderservice die komplette Abwicklung für Sie, von der Registrierung bis zur Endabrechnung.

Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma

  • Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihre Situation und erstellt ein Wärmepumpen-Angebot inklusive aller relevanten Förderungen.
  • Förderabwicklung – Unser Förderservice kümmert sich für Sie um Registrierung, Antrag, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen beim Land.
  • Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe fachgerecht und förderkonform.
  • Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme führen wir die Endabrechnung durch, die Fördersumme geht direkt auf Ihr Konto.

Ihr Vorteil: alles aus einer Hand. Heizma setzt ausschließlich auf förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen – so nutzen Sie alle verfügbaren Zuschüsse optimal.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung in Salzburg

Wie hoch ist die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Salzburg 2026?

3.000 € Direktzuschuss vom Land Salzburg („Erneuerbare Zentralheizungen”), maximal 40 % der Kosten. Dazu kommt die steuerliche Öko-Sanierungsförderpauschale von bis zu 2.000 € über fünf Jahre. Die Bundesförderungen (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle”) sind ausgelaufen (Stand: August 2026).

Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für die Wärmepumpe in Salzburg?

Nein. Die „Sanierungsoffensive 2026” (Kesseltausch, bis zu 7.500 €) und „Sauber Heizen für Alle” (bis zu 25.586 €) sind ausgelaufen – neue Registrierungen sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026). Der Zuschuss kommt in Salzburg jetzt vom Land: 3.000 € Direktzuschuss.

Wird auch der Tausch einer alten Wärmepumpe oder Pelletsheizung gefördert?

Ja – das ist eine Salzburger Besonderheit. Das Land fördert mit 3.000 € auch den Ersatz einer bestehenden erneuerbaren Heizung durch ein effizienteres Modell, nicht nur den Umstieg von Öl oder Gas.

Gibt es 2026 eine eigene Wärmepumpen-Prämie der Salzburg AG?

Nein. Die Salzburg AG bietet keine eigene Förderung für Wärmepumpen an, sondern verweist auf die Landesförderung und mögliche Gemeindeförderungen. Maßgeblich ist die Landesförderung „Erneuerbare Zentralheizungen”.

Wie lange sind die Fördermittel 2026 noch verfügbar?

Die Landesmittel sind budgetiert – die Registrierung ist möglich, solange Budget vorhanden ist, und reserviert Ihre Fördermittel verbindlich. Frühzeitig registrieren lohnt sich daher. Rechnen Sie beim Land aktuell mit rund 24 Wochen Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung.

Fazit: Lohnt sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Salzburg 2026?

Ja – mit 3.000 € Landesförderung und der Öko-Sanierungsförderpauschale sinken die Einstiegskosten spürbar. Die Bundesförderungen sind zwar ausgelaufen (Stand: August 2026), doch die Landesförderung bleibt der zentrale Zuschuss. Gleichzeitig senken Sie langfristig Ihre Heizkosten und CO₂-Emissionen – besonders in Kombination mit einer PV-Anlage samt Speicher, die günstigen Eigenstrom für den Betrieb liefert.

Mit Heizma holen Sie sich nicht nur eine moderne Wärmepumpe, sondern auch Unterstützung bei der gesamten Förderabwicklung – von der ersten Beratung bis zum letzten Förder-Euro. Und weil die Mittel budgetiert sind, gilt: Wer 2026 noch von der vollen Förderung profitieren möchte, sollte nicht zu lange warten.

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Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

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