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Photovoltaik-Förderung 2026: PV-Fördercall im Oktober, Fördersätze und Fristen

Von · · aktualisiert 2. September 2026 · 9 Min. Lesezeit

Photovoltaik-Förderung 2026: PV-Fördercall im Oktober, Fördersätze und Fristen

Das Wichtigste in Kürze

  • Letzter Fördercall 2026: 8. bis 22. Oktober. Die Calls 1 (23.04.–11.05.) und 2 (16.06.–30.06.) sind vorbei – wer 2026 noch Förderung will, muss im Oktober einreichen.
  • Bis zu 150 €/kWp Investitionszuschuss je nach Anlagengröße, plus 150 €/kWh für den Stromspeicher bei ausreichender Dimensionierung.
  • Budget des 3. Calls: rund 8 Mio. €, ein Drittel weniger als im 2. Call – Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
  • Heizma übernimmt die gesamte Förderabwicklung – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

Stand: September 2026. Wer 2026 eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach installieren möchte, kann auch in diesem Jahr von umfangreichen Förderprogrammen** in Österreich** profitieren. Die Bundesregierung unterstützt private Haushalte mit direkten Investitionszuschüssen, konkreten Fördersätzen je Anlagengröße und drei fix terminierten PV-Fördercalls im Jahr 2026, von denen noch einer offen ist. Dieser Artikel erklärt, wer gefördert wird, wie viel es gibt und wie der Antrag funktioniert.

Was ist neu bei der Photovoltaik Förderung 2026?

Die EAG-Förderverordnungen für 2026 wurden kurz vor dem Jahreswechsel beschlossen und sind bereits in Kraft getreten. Für private Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bedeutet das: klare Fördersätze und drei definierte Fördercall-Fenster, in denen Anträge eingereicht werden können.

Im Mittelpunkt steht das Ziel der österreichischen Bundesregierung, bis 2030 klimaneutral zu werden. Photovoltaik auf Privatdächern spielt dabei eine zentrale Rolle.

Wer kann die Photovoltaik Förderung 2026 beantragen?

Die Programme richten sich in erster Linie an private Haushalte und Hausbesitzer in Österreich. Wer Eigentümer einer Immobilie ist und eine PV-Anlage installieren möchte, kann grundsätzlich einen Antrag stellen. Für ländliche Regionen sind zusätzlich speziell zugeschnittene Programme vorgesehen, die Energiearmut reduzieren und die Unabhängigkeit vom Stromnetz stärken sollen.

Was wird bei der Photovoltaik Förderung 2026 gefördert?

Im Mittelpunkt der ÖMAG-Förderung 2026 – abgewickelt über die Ökostromabwicklungsstelle Austria (ÖMAG) auf Basis des EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) – stehen Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern und Gebäuden.

Kurz erklärt: Das EAG ist das gesetzliche Fundament, das die Förderung regelt. Die ÖMAG ist die offizielle Abwicklungsstelle, bei der der Antrag eingereicht wird und die Fördersumme ausgezahlt wird. Beide Begriffe beschreiben also dasselbe Förderprogramm aber aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Gefördert wird die Neuinstallation von PV-Anlagen – von der klassischen Dachanlage bis hin zu innovativen Photovoltaikanlagen, etwa als Überdachung auf befestigten Flächen mit mindestens zehn Stellplätzen, sofern die Photovoltaikmodule dabei die Überdachung selbst bilden.

Wer gleichzeitig einen Stromspeicher installiert, kann diesen ebenfalls fördern lassen. Der Speicher kann jedoch **ausschließlich gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage beantragt **werden. Eine alleinige Speicherförderung oder die nachträgliche Erweiterung eines bestehenden Speichers ist nicht möglich.

Mindestgröße für den Speicher:

Der Speicher muss mindestens 0,5 kWh pro kWp der beantragten PV-Engpassleistung aufweisen. Konkret bedeutet das: Wer eine 10 kWp Anlage beantragt, benötigt einen Speicher mit mindestens 5 kWh Kapazität. Ein zu klein dimensionierter Speicher schließt die Speicherförderung aus.

Zwei Beispiele zur Orientierung:

  • 5 kWp PV + 2 kWh Speicher → Speicher nicht förderbar (zu klein)
  • 10 kWp PV + 7 kWh Speicher → Speicher förderbar (Mindestgröße erfüllt)

Mit 150 €/kWh Kapazität lohnt sich die Kombination aus PV-Anlage und Speicher besonders: Der selbst erzeugte Strom wird direkt gespeichert, der Eigenverbrauch steigt und die Abhängigkeit vom Stromnetz sinkt spürbar.

Nicht gefördert werden hingegen reine Nachrüstungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen im Rahmen dieses Investitionszuschusses. Hier gelten gesonderte Bedingungen, die im jeweiligen Call genau geprüft werden sollten.

EAG-Investitionszuschuss 2026: Fördersätze & Budgets

Die konkreten Fördersätze für den EAG-Investitionszuschuss 2026 sind fix beschlossen. Sie richten sich nach der Anlagengröße (Kategorie A bis D):

KategorieAnlagengrößeFördersatzMindestbudget
Kat. Abis 10 kWp150 €/kWp9 Mio. €
Kat. Büber 10 bis 20 kWp140 €/kWp9 Mio. €
Kat. Cüber 20 bis 100 kWpmax. 130 €/kWp21 Mio. €
Kat. Düber 100 kWpmax. 120 €/kWp21 Mio. €
Stromspeicher0,5 kWh je kWp bis 50 kWh150 €/kWh–

Für private Haushalte sind in der Regel die Kategorien A und B relevant. Der Stromspeicher wird mit 150 €/kWh separat gefördert. Wer also gleichzeitig eine Speicherlösung installiert, kann beide Förderungen kombinieren.

PV-Fördercall Oktober 2026: Der letzte Termin des Jahres

Der EAG-Investitionszuschuss wird 2026 in drei klar definierten Call-Fenstern vergeben. Anträge können ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume eingereicht werden. Zwei davon sind bereits abgeschlossen:

1. Fördercall: 23. April – 11. Mai 2026 (abgeschlossen)

2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni 2026 (abgeschlossen)

3. Fördercall: 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr – 22. Oktober 2026, 23:59 Uhr – der letzte Call in diesem Jahr

Laut EAG-Abwicklungsstelle stehen für den dritten Call rund 8 Mio. € bereit, etwa ein Drittel weniger als die 12 Mio. € des zweiten Calls. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Wer vorbereitet ist, hat also klare Vorteile.

Wer den Oktober-Termin verpasst, muss auf die Calls 2027 warten, deren Termine und Sätze erst mit der nächsten Verordnung feststehen. Die Vorbereitung der Unterlagen (Angebot, Netzzugangsbestätigung, Nachweise) sollte daher spätestens Anfang September beginnen. Die genauen Termine veröffentlicht die EAG-Abwicklungsstelle im Förderkalender.

Unser Tipp: Wer sein PV-Projekt mit Heizma umsetzt, muss sich darum nicht selbst kümmern: Unsere Förderabteilung übernimmt Registrierung, Antragstellung, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen bei der ÖMAG vollständig für Sie.

So bereiten Sie den Antrag für den Oktober-Call vor

Der Antrag selbst dauert wenige Minuten. Was Zeit braucht, ist die Vorbereitung: Ohne bestätigten Einspeisezählpunkt lässt sich am 8. Oktober kein Ticket ziehen. Diese Punkte sollten bis Ende September erledigt sein (Stand: September 2026, Vorgaben der EAG-Abwicklungsstelle):

  1. Einspeisezählpunkt beim Netzbetreiber beantragen. Für den Antrag brauchen Sie die vollständige Zählpunktbezeichnung, Name und Adresse des Zählpunkt-Eigentümers und den Anlagenstandort. Als Nachweis gilt die Bestätigung des Netzbetreibers, etwa per E-Mail, Netzzugangsangebot oder Netzzugangsvertrag. Die Bearbeitung beim Netzbetreiber dauert je nach Region mehrere Wochen, deshalb ist das der erste Schritt.
  2. Anlagengröße festlegen. Beantragt wird die Engpassleistung der PV-Anlage in kWp und die Speicherkapazität in kWh. Der Speicher muss mindestens 0,5 kWh je kWp haben (bei 10 kWp also mindestens 5 kWh), gefördert werden bis zu 50 kWh.
  3. Anzeigen und Genehmigungen erledigen. Alle erforderlichen Anzeigen und Bewilligungen (etwa eine Bauanzeige, wo die Gemeinde sie verlangt) müssen vor dem Antrag vorliegen.
  4. Noch nicht in Betrieb nehmen. Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Bestellen und montieren ist vorher erlaubt, einschalten nicht.
  5. Am 8. Oktober um 17:00 Uhr Ticket ziehen. In den Kategorien A und B wird nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht: Wer zuerst zieht, ist zuerst im Förderkontingent. Danach bleiben bis 22. Oktober, 23:59 Uhr, zwei Wochen, um den Antrag zu vervollständigen.

Nach der Zusage haben Sie bei Anlagen bis 100 kWp sechs Monate Zeit für die Inbetriebnahme. Die Förderung ist je Photovoltaik und je Speicher auf 30 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt. Für Module, Wechselrichter und Speicher aus europäischer Fertigung gibt es laut Förderrichtlinie einen Zuschlag von 10 % je Komponente auf den Fördersatz.

Wer mit Heizma baut, übergibt diese Liste an unsere Förderabteilung: Wir holen die Zählpunktbestätigung ein, ziehen das Ticket und reichen fristgerecht ein.

Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma

  • Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihre Situation und erstellt ein PV-Angebot inklusive aller relevanten Förderungen.
  • Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung kümmert sich für Sie um Registrierungen, Anträge, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen.
  • Installation – Qualitätsgeprüfte regionale Partnerbetriebe montieren Ihre Photovoltaikanlage fachgerecht und förderkonform, Planung und Abnahme bleiben bei Heizma.
  • Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme wird die Endabrechnung durchgeführt und die Fördersumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Lohnt sich die Investition in PV in 2026?

Die Kombination aus fixierten Fördersätzen (bis zu 150 €/kWp), Speicherförderung (150 €/kWh) und drei Einreichfenstern pro Jahr macht eine private PV-Anlage 2026 so attraktiv wie selten zuvor.

Die Investitionskosten sinken durch die Förderung erheblich, die Amortisationszeit verkürzt sich – und der Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom schützt langfristig vor steigenden Energiepreisen.

Wer jetzt handelt und sich auf den Oktober-Call richtig vorbereitet, sichert sich nicht nur finanzielle Vorteile, sondern leistet auch einen konkreten Beitrag zur österreichischen Klimaneutralität bis 2030.

Mit Heizma haben Sie dafür einen Partner, der Planung, fachgerechte Installation und komplette Förderabwicklung für Sie übernimmt – inklusive kostenloser Förderberatung und Unterstützung bei allen Einreichschritten. So nutzen Sie die aktuelle Fördersituation optimal aus, minimieren Ihren Aufwand und sind mit einem zertifizierten Spezialisten an Ihrer Seite bereit für den nächsten ÖMAG-Fördercall.

Häufige Fragen zum PV-Fördercall 2026

Muss die PV-Anlage beim Antrag schon gebaut sein? Nein, im Gegenteil: Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Planen, bestellen und montieren dürfen Sie vorher, einschalten und einspeisen erst nach dem Antrag. Nach der Zusage bleiben sechs Monate für die Inbetriebnahme.

Wie viel Förderung bekomme ich für 10 kWp mit 10 kWh Speicher? Bis zu 3.000 €: 10 kWp × 150 € für die Anlage und 10 kWh × 150 € für den Speicher. Beide Beträge sind jeweils mit 30 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, bei üblichen Anlagenpreisen greift dieser Deckel nicht.

Was passiert, wenn das Budget vor dem 22. Oktober ausgeschöpft ist? Dann gehen die später gezogenen Tickets leer aus. Gereiht wird nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung, deshalb zählt der 8. Oktober um 17:00 Uhr. Wer nicht zum Zug kommt, kann erst im nächsten Fördercall 2027 einreichen. Termine und Sätze dafür stehen noch nicht fest.

Kann ich einen Speicher ohne neue PV-Anlage fördern lassen? Nein. Der Speicher wird nur gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage gefördert, mindestens 0,5 kWh je kWp, höchstens 50 kWh. Wer einen Speicher zu einer bestehenden Anlage nachrüstet, bekommt aus dem EAG-Zuschuss nichts, in einzelnen Bundesländern aber eine Landesförderung.

Gibt es zusätzlich Förderung vom Bundesland? In den meisten Bundesländern nicht, der EAG-Zuschuss ist die Hauptförderung. Ausnahmen: Tirol zahlt zusätzlich 125 € je kWp und 100 € je kWh, Kärnten eine Landespauschale von 3.000 € für PV und Speicher, das Burgenland fördert Speicher mit 30 % (maximal 100 € je kWh), wenn keine Bundesförderung fließt. Details stehen in unseren Förder-Ratgebern je Bundesland.

Stellt Heizma den Antrag für mich? Ja. Der Förderservice ist im Heizma-Komplettpaket enthalten: Wir holen die Zählpunktbestätigung ein, ziehen am Stichtag das Ticket, reichen ein und kümmern uns um Nachforderungen der ÖMAG. Sie unterschreiben nur.

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