PV-Förderung Kärnten 2026: 3.000 € Landespauschale plus Bund
Das Wichtigste in Kürze
- Das Land Kärnten zahlt 2026 eine Pauschale von 3.000 € für eine neue private Photovoltaikanlage – Voraussetzung: mindestens 5 kWp Leistung und gleichzeitig ein Stromspeicher mit mindestens 5 kWh.
- Ab 2026 fördert das Land nur noch PV gemeinsam mit Speicher. Für die reine Speicher-Nachrüstung einer bestehenden Anlage gibt es 1.000 €.
- Zusätzlich der Bund: Der EAG-Investitionszuschuss der ÖMAG bringt bis zu 150 €/kWp für die PV-Anlage plus 150 €/kWh für den Speicher – und ist voll mit der Landespauschale kombinierbar.
- Fristen (Stand Juli 2026): Der erste Landes-Call (15. April – 30. Juni 2026) ist beendet, der nächste Landes-Call ist für Oktober 2026 angekündigt. Beim Bund bleibt 2026 noch der 3. EAG-Fördercall vom 8. bis 22. Oktober.
- Heizma übernimmt die gesamte Förderabwicklung – von Land und Bund, von der Registrierung bis zur Auszahlung.
Für ein typisches Einfamilienhaus sind 2026 in Kärnten 5.000 bis über 6.000 € PV-Förderung möglich – für eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher. Das Geld kommt aus zwei Töpfen, die sich kombinieren lassen: der festen Landespauschale des Landes Kärnten und dem bundesweiten EAG-Investitionszuschuss der ÖMAG. Neu seit 2026: Das Land fördert Photovoltaik nur noch gemeinsam mit einem Stromspeicher. Dieser Ratgeber zeigt, wie viel Sie für PV und Speicher bekommen, welche Fristen und Voraussetzungen gelten und wie Sie beide Förderungen bündeln. (Stand: Juli 2026 – alle Beträge und Termine gegen die offiziellen Förderstellen geprüft.)
Alle Förderungen im Überblick
Bevor wir in die Details gehen, die gesamte Förderlandschaft für PV und Speicher in Kärnten 2026 auf einen Blick:
| Programm | Förderhöhe | Für wen | Kombinierbar? |
|---|---|---|---|
| Landespauschale Kärnten (PV + Speicher) | 3.000 € pauschal | private Wohngebäude, PV ab 5 kWp + Speicher ab 5 kWh | ja, voll mit dem EAG-Zuschuss |
| Landespauschale Speicher-Nachrüstung | 1.000 € pauschal | bestehende PV-Anlagen, Speicher ab 5 kWh | ja (der Bund fördert die Nachrüstung allein nicht) |
| EAG-Investitionszuschuss PV (ÖMAG) | bis 150 €/kWp, max. 30 % der Kosten | alle neu errichteten oder erweiterten PV-Anlagen | ja, mit der Landespauschale |
| EAG-Investitionszuschuss Speicher (ÖMAG) | 150 €/kWh, max. 30 % der Kosten | nur gemeinsam mit neuer/erweiterter PV-Anlage | ja, mit der Landespauschale |
| Made-in-Europe-Bonus (EAG) | +10 % je Komponente, bei PV bis zu +20 % | Anlagen mit europäischen Modulen, Wechselrichtern, Speichern | Aufschlag auf den EAG-Zuschuss |
| Klima- und Energiefonds: Energiemanagement | Zuschuss für smarte Steuerung (Höhe projektabhängig) | Haushalte, deren System mind. zwei Komponenten steuert | ja, eigenes Programm |
Für die bundesweite Ebene gelten in Kärnten dieselben Regeln wie im Rest Österreichs. Alle Details zum EAG-Programm finden Sie auch in unserem Ratgeber Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich.
Wie hoch ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes 2026?
Der EAG-Investitionszuschuss bringt 2026 bis zu 150 €/kWp für die PV-Anlage und 150 €/kWh für den Speicher – gedeckelt auf maximal 30 % der Kosten. Das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ist die gesetzliche Grundlage. Die ÖMAG (Ökostromabwicklungsstelle Austria) wickelt das Programm ab: Dort reichen Sie den Antrag ein, dort wird der Zuschuss ausgezahlt.
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Die Fördersätze richten sich nach der beantragten Anlagengröße – der Satz der jeweiligen Kategorie gilt dabei für die gesamte Anlage:
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
|---|---|---|
| Kat. A | bis 10 kWp | 150 €/kWp |
| Kat. B | über 10 bis 20 kWp | 140 €/kWp |
| Kat. C | über 20 bis 100 kWp | max. 130 €/kWp |
| Batteriespeicher | gemeinsam mit PV | 150 €/kWh |
Für ein typisches Einfamilienhaus sind meist die Kategorien A und B relevant. Gefördert werden dabei maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten – jeweils für PV und Speicher.
Batteriespeicher im EAG-Zuschuss
Der Batteriespeicher wird mit 150 €/kWh nutzbarer Kapazität gefördert – allerdings ausschließlich gemeinsam mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage. Eine reine Speicherförderung ohne PV ist über den EAG-Investitionszuschuss nicht möglich (dafür gibt es in Kärnten die Landespauschale, dazu unten mehr).
Wichtig sind die Größengrenzen: Der Speicher muss über mindestens 0,5 kWh je kWp beantragter PV-Engpassleistung verfügen, gefördert wird bis maximal 50 kWh Nettokapazität. Zwei Beispiele zur Orientierung:
- 5 kWp PV + 2 kWh Speicher → Speicher nicht förderbar (Mindestgröße 2,5 kWh verfehlt)
- 10 kWp PV + 6 kWh Speicher → Speicher förderbar (Mindestgröße 5 kWh erfüllt)
Die Kombination lohnt sich unabhängig von der Förderung: Sie speichern Ihren Solarstrom, statt ihn günstig ins Netz einzuspeisen. Das steigert Ihren Eigenverbrauch und macht Sie unabhängiger vom Stromnetz.
Made-in-Europe-Bonus
Für Komponenten mit europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz) erhöht sich der EAG-Zuschuss um einen Zuschlag von 10 % je Komponente – für PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher. Bei der PV-Anlage sind so bis zu 20 % Aufschlag möglich (Module + Wechselrichter), beim Speicher 10 %. Wichtig: Der Bonus muss bereits bei der Antragstellung im EAG-Portal ausgewählt werden – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
So läuft der EAG-Antrag ab
Anträge sind nur innerhalb der Fördercall-Fenster möglich (Termine unten). Für Privatanlagen der Kategorien A und B zählt die Reihenfolge der Ticketziehung – also first come, first served. Drei Punkte entscheiden in der Praxis:
- Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
- Sie brauchen bereits einen Zählpunkt vom Netzbetreiber – in Kärnten ist das in der Regel die Kärnten Netz; die Netzanmeldung gehört also an den Anfang des Projekts.
- Nach der Förderzusage muss die Anlage innerhalb von 6 Monaten in Betrieb gehen (bei Anlagen bis 100 kWp).
Wie funktioniert die Landesförderung Kärnten 2026?
Kärnten fördert Photovoltaik 2026 über eine feste Pauschale: 3.000 € für eine neu errichtete private PV-Anlage auf einem Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass die Anlage mindestens 5 kWp leistet und gleichzeitig ein Stromspeicher mit mindestens 5 kWh errichtet wird. Reine PV-Anlagen ohne Speicher werden vom Land seit 2026 nicht mehr gefördert – die Landesförderung ist damit fix an einen Speicher gekoppelt. Laut Land Kärnten deckt eine Anlage dieser Größenordnung den Strombedarf von rund 90 % der Kärntner Haushalte.
Wer eine bestehende PV-Anlage nachträglich mit einem Speicher (ab 5 kWh) ausstattet, erhält vom Land eine Pauschale von 1.000 € für die Speicher-Nachrüstung.
Die wichtigsten Eckpunkte der Landesförderung:
- Antrag ausschließlich online über das Portal des Landes auf ktn.gv.at – und nur innerhalb eines geöffneten Landes-Fördercalls.
- Gefördert werden Anlagen auf Wohngebäuden in Kärnten; Objekte, die nicht ganzjährig bewohnt werden (Zweitwohnsitze, Ferienwohnungen, Almhütten), sind ausgeschlossen.
- Der erste Call 2026 galt für 2026 errichtete Anlagen – die Anlage wird also zuerst gebaut, dann eingereicht.
- Für die Energieförderung stellt das Land 2026 ein Budget von bis zu 40 Mio. € bereit.
Entscheidend: Die Landespauschale ist voll mit dem EAG-Investitionszuschuss des Bundes kombinierbar – die früher übliche Anrechnung der Bundesförderung auf die Landesförderung ist entfallen.
Welche Fristen gelten 2026? Landes-Call und EAG-Fördercalls
Stand Juli 2026 ist die Terminlage so:
Auf Landesebene lief der erste Fördercall Kärntens vom 15. April bis 30. Juni 2026 – dieses Fenster ist geschlossen. Das Land hat den nächsten Fördercall für Oktober 2026 angekündigt; das genaue Datum wird auf ktn.gv.at bekannt gegeben. Wer jetzt plant und baut, kann im Herbst-Call einreichen.
Auf Bundesebene wird der EAG-Investitionszuschuss 2026 in drei Call-Fenstern vergeben. Anträge können ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume eingereicht werden:
1. Fördercall: 23. April – 11. Mai 2026 (beendet)
2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni 2026 (beendet)
3. Fördercall: 8. Oktober – 22. Oktober 2026 – die letzte Chance auf den Bundeszuschuss in diesem Jahr
Wichtig: Die EAG-Fördermittel werden nach dem Prinzip first come, first served vergeben. Wer vorbereitet ist, hat klare Vorteile. Die Unterlagen – inklusive Zählpunktnummer vom Netzbetreiber – sollten daher mindestens 4–6 Wochen vor dem Call-Start vorliegen. Wer den Oktober-Call verpasst, muss auf die Calls 2027 warten.
Dass Landes-Call und dritter EAG-Call beide im Oktober 2026 liegen, ist für Kärntner Haushalte ein Vorteil: Ein gut vorbereitetes Projekt kann in einem Zug beide Anträge stellen. Unser Tipp: Wer sein PV-Projekt mit Heizma umsetzt, muss sich darum nicht selbst kümmern. Unser Förderservice übernimmt Registrierung, Antragstellung, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen – bei Land und Bund.
Lassen sich Landesförderung und Bundeszuschuss kombinieren?
Ja – die beiden Ebenen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich:
- Die Landespauschale (3.000 € für PV mit Speicher) lässt sich voll mit dem EAG-Investitionszuschuss des Bundes kombinieren – die Bundesmittel werden nicht auf die Landesförderung angerechnet.
- Der Speicherzuschuss des Bundes setzt einen gültigen PV-Antrag voraus – Photovoltaik und Speicher werden gemeinsam beim EAG-Call eingereicht.
- Bei der reinen Speicher-Nachrüstung bleibt nur die Landespauschale von 1.000 € – der Bund fördert Speicher ohne gleichzeitige PV-Errichtung oder -Erweiterung nicht.
Welche Kombination im Einzelfall die höchste Gesamtförderung ergibt, hängt von Anlagengröße und Speicherdimensionierung ab. Genau das prüft Heizma vorab für Sie – mit dem Förder-Rechner und der kompletten Abwicklung – und stimmt die Anträge bei Land und Bund aufeinander ab.
Rechenbeispiele: PV mit Speicher in Kärnten 2026
Die folgenden Beispiele beruhen auf der fixen Landespauschale und den fixen EAG-Fördersätzen und dienen der Orientierung. Der EAG-Zuschuss des Bundes ist zusätzlich auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.
Beispiel 1: 8 kWp PV-Anlage (Kat. A) + 6 kWh Speicher
- Land Kärnten (Pauschale): 3.000 € (5 kWp / 5 kWh erfüllt)
- EAG PV-Anlage: 8 kWp × 150 €/kWp = 1.200 €
- EAG Speicher: 6 kWh × 150 €/kWh = 900 € (Mindestgröße 4 kWh erfüllt)
- Gesamtförderung: 5.100 €
Beispiel 2: 12 kWp PV-Anlage (Kat. B) + 10 kWh Speicher
- Land Kärnten (Pauschale): 3.000 € (5 kWp / 5 kWh erfüllt)
- EAG PV-Anlage: 12 kWp × 140 €/kWp = 1.680 €
- EAG Speicher: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 € (Mindestgröße 6 kWh erfüllt)
- Gesamtförderung: 6.180 €
Beispiel 3: Speicher-Nachrüstung mit 10 kWh bei bestehender PV-Anlage
- Land Kärnten (Nachrüst-Pauschale): 1.000 €
- EAG: 0 € – ohne neue oder erweiterte PV-Anlage ist der Bundeszuschuss nicht möglich
- Gesamtförderung: 1.000 €
In den ersten beiden Fällen ist der Speicher ausreichend dimensioniert und damit doppelt förderfähig. Wer beim EAG-Antrag zusätzlich europäische Komponenten wählt, erhöht den Bundesanteil um den Made-in-Europe-Bonus – in Beispiel 2 wären das bei Modulen, Wechselrichter und Speicher aus Europa mehrere hundert Euro extra.
Voraussetzungen für die Förderung
- Landespauschale Kärnten: mindestens 5 kWp PV-Leistung und ein Stromspeicher mit mindestens 5 kWh – reine PV ohne Speicher wird vom Land nicht mehr gefördert. Antrag online über ktn.gv.at innerhalb eines Landes-Calls, nur für ganzjährig bewohnte Wohngebäude in Kärnten.
- Speicher-Nachrüstung (Land): bestehende PV-Anlage plus neuer Speicher ab 5 kWh → 1.000 € Pauschale.
- EAG-Zuschuss: Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage; Antrag vor Inbetriebnahme und nur im Fördercall-Fenster; Zählpunkt vom Netzbetreiber muss vorliegen; Vergabe nach first come, first served.
- EAG-Speicher: nur gemeinsam mit der PV-Anlage, Mindestgröße 0,5 kWh je kWp Engpassleistung, gefördert bis 50 kWh.
- Inbetriebnahmefrist: nach der EAG-Förderzusage muss die Anlage binnen 6 Monaten in Betrieb gehen.
- Für den Made-in-Europe-Bonus: europäische Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) – Auswahl direkt bei der Antragstellung.
Gibt es weitere Zuschüsse in Kärnten? Energiemanagement, Versorger & Einspeisung
Ja. Neben Landespauschale und EAG-Zuschuss lohnt ein Blick auf drei Punkte: das Energiemanagement, die Energieversorger und die Einspeisung.
Energiemanagement: Der Klima- und Energiefonds fördert 2026 erstmals auch Energiemanagementsysteme für Haushalte – also die smarte Steuerung, die PV, Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe automatisiert aufeinander abstimmt (bei Heizma übernimmt das Optima). Gefördert werden Anschaffung, Installation und Konfiguration; die Einreichung ist seit 23. Juni 2026 bis 15. April 2027 möglich. Die genaue Zuschusshöhe hängt vom Projekt ab – wir prüfen sie im Zuge der Planung für Sie mit.
Energieversorger: Anders als bei Wärmepumpen – dort zahlt die Kelag ihren Stromkunden eine eigene Prämie, Details in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung in Kärnten 2026 – gibt es für PV-Anlagen und Speicher von den Kärntner Energieversorgern derzeit keine laufende Standard-Prämie (Stand Juli 2026). Die relevanten Fördertöpfe für PV und Speicher sind in Kärnten also Land und Bund.
Einspeisung & Netzzugang: Überschüssigen Solarstrom speisen Sie ins Netz ein und verkaufen ihn an einen Stromlieferanten Ihrer Wahl oder an die OeMAG, die gesetzlich zur Abnahme verpflichtet ist. Die Vergütung orientiert sich am Marktpreis und ändert sich laufend – mit einem passend dimensionierten Speicher sind Sie davon weitgehend unabhängig, weil Sie den Strom selbst verbrauchen, statt ihn günstig zu verkaufen. Für den Netzzugang melden Sie die Anlage beim Netzbetreiber an; die dabei vergebene Zählpunktnummer brauchen Sie ohnehin für den EAG-Antrag.
Häufige Fragen zur Förderung in Kärnten
Kann ich die Kärntner Landesförderung im Sommer 2026 noch beantragen? Aktuell nicht – der erste Landes-Call lief vom 15. April bis 30. Juni 2026 und ist geschlossen. Das Land hat aber den nächsten Fördercall für Oktober 2026 angekündigt. Die Zeit bis dahin ist ideal, um die Anlage zu planen und zu errichten: Eingereicht wird beim Land nach Fertigstellung, und ein vorbereitetes Projekt kann im Herbst Land- und Bundesantrag gleichzeitig stellen.
Bekomme ich die Landesförderung auch ohne Batteriespeicher? Nein. Seit 2026 fördert das Land Kärnten neue PV-Anlagen nur noch, wenn gleichzeitig ein Stromspeicher mit mindestens 5 kWh errichtet wird. Eine reine PV-Anlage erhält keine Landespauschale mehr – wohl aber weiterhin den EAG-Zuschuss des Bundes.
Kann ich Landesförderung und EAG-Zuschuss gleichzeitig erhalten? Ja. Die Landespauschale von 3.000 € und der EAG-Investitionszuschuss der ÖMAG sind voll kombinierbar; die Bundesmittel werden nicht auf die Landesförderung angerechnet. Bei einem typischen Einfamilienhaus kommen so 5.000 bis über 6.000 € Gesamtförderung zusammen.
Gilt der 0-%-Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen noch? Nein. Die Umsatzsteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen ist mit 31. März 2025 ausgelaufen. Seither gilt wieder der reguläre Steuersatz – dafür stehen die hier beschriebenen Zuschüsse von Land und Bund zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich den EAG-Fördercall im Oktober verpasse? Dann ist der Bundeszuschuss für 2026 nicht mehr erreichbar, und Sie müssen auf die Fördercalls 2027 warten. Wichtig dabei: Der EAG-Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden – die Terminplanung von Bau und Antrag gehört deshalb von Anfang an zusammen. Genau das koordiniert Heizma für Sie.
Wird die Nachrüstung eines Speichers bei bestehender PV-Anlage gefördert? Ja, vom Land Kärnten mit einer Pauschale von 1.000 € (Speicher ab 5 kWh). Der Bund fördert die reine Nachrüstung nicht – den EAG-Speicherzuschuss gibt es nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Speicher-Nachrüstung.
Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma
- Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihr Dach und Ihren Verbrauch und erstellt ein PV-Angebot inklusive passend dimensioniertem Batteriespeicher und aller relevanten Förderungen von Land und Bund. Übrigens: Wer ohnehin die Heizung tauschen will, kombiniert die PV-Förderung mit der Kärntner Landesförderung für den Heizungstausch (bis zu 3.000 €) – zwei getrennte Fördertöpfe, ein Projekt. Warum die bundesweite Sanierungsoffensive 2026 dabei keine Rolle mehr spielt, erklärt der verlinkte Ratgeber.
- Förderabwicklung – Unser Förderservice übernimmt Registrierung, Antragstellung, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen bei Land Kärnten und ÖMAG – terminlich abgestimmt auf die Calls im Oktober.
- Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert PV-Anlage und Speicher fachgerecht und förderkonform, inklusive Netzanmeldung.
- Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme wird die Endabrechnung durchgeführt und die Fördersumme ausgezahlt.
Eine Übersicht aller Zuschüsse in Ihrem Bundesland finden Sie auch auf unserer Seite zur Bundes- und Landesförderung Kärnten. Und wenn Sie wissen wollen, was auf Ihrem Dach möglich ist: Starten Sie hier Ihre unverbindliche Anfrage.
Fazit: Lohnt sich PV mit Speicher in Kärnten 2026?
Kurz gesagt: Ja. Kärnten ist 2026 besonders attraktiv, weil sich zwei Förderungen bündeln lassen: die Landespauschale von 3.000 € für PV mit Speicher und der EAG-Bundeszuschuss mit bis zu 150 €/kWp für die Anlage plus 150 €/kWh für den Speicher – bei einem typischen Einfamilienhaus zusammen 5.000 bis über 6.000 €. Der gespeicherte Eigenstrom schützt zusätzlich langfristig vor steigenden Strompreisen.
Entscheidend ist die richtige Vorbereitung auf den Herbst: Landes-Call und dritter EAG-Fördercall liegen beide im Oktober 2026 – wer jetzt plant, holt beide Töpfe in einem Zug. Mit Heizma haben Sie einen Partner, der Planung, fachgerechte Installation und komplette Förderabwicklung aus einer Hand übernimmt – damit Sie die Förderungen von Land und Bund 2026 optimal ausschöpfen.
Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.
Bildnachweis: Großglockner, Kärnten – Foto: Michael Kranewitter, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.