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Wärmepumpen-Förderung Kärnten 2026: 3.000 € + Kelag

Von · · aktualisiert 13. August 2026 · 11 Min. Lesezeit

Wärmepumpen-Förderung Kärnten 2026: 3.000 € + Kelag

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung Kärnten: 3.000 € Einmalzuschuss für den Heizungstausch, zusätzlich 1.500 € Solarbonus – das ist jetzt der zentrale Zuschuss
  • Bundesförderung ausgelaufen: Sanierungsoffensive (Kesseltausch, zuvor bis 7.500 €) und „Sauber Heizen für Alle” (zuvor bis 25.586 €) gibt es nicht mehr (Stand: August 2026)
  • Auch ohne fossile Altheizung fördert das Land den Heizungstausch mit 3.000 € plus 200 € für den hydraulischen Abgleich
  • Kelag-Wärmepumpen-Prämie: 1.200 € Gutschrift über die Stromrechnung für Kelag-Stromkund:innen – zusätzlich zur Landesförderung
  • Öko-Sanierungsförderpauschale: bei Restkosten über 2.000 € werden 400 € pro Jahr über 5 Jahre steuerlich berücksichtigt

Bis zu 3.000 € Landesförderung plus 1.200 € Kelag-Prämie sind 2026 in Kärnten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe möglich – dazu bei einer thermischen Solaranlage 1.500 € Solarbonus. Die Bundesförderungen „Sanierungsoffensive 2026” (Kesseltausch) und „Sauber Heizen für Alle” sind ausgelaufen (Stand: August 2026), umso wichtiger ist die Landesförderung. Dieser Ratgeber erklärt alle laufenden Fördertöpfe, Fristen und Antragswege – mit konkreten Rechenbeispielen.

Alle Förderungen für Wärmepumpen in Kärnten 2026 im Überblick

Für ein Einfamilienhaus in Kärnten greifen 2026 drei Förderebenen ineinander: das Land, die Kelag als Energieversorger und die Steuer. Die Bundesprogramme sind ausgelaufen. Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand:

ProgrammFörderhöheFür wenKombinierbar?
Land Kärnten: Heizungstausch (fossile Altheizung)3.000 € (+ 1.500 € Solarbonus)Eigentümer:innen mit ganzjährigem Hauptwohnsitz, Ersatz einer fossilen Heizungja – mit Kelag-Prämie & Steuerbonus
Land Kärnten: Heizungstausch ohne fossile Altheizung3.000 € (+ 1.500 € Solaranlage, + 200 € hydraulischer Abgleich)Eigenheime, deren alte Heizung nicht fossil isteigenständige Landesförderung
Bund: „Sanierungsoffensive 2026” (Kesseltausch)ausgelaufen (zuvor bis 7.500 €)keine Neuanträge mehr möglich–
Bund: „Sauber Heizen für Alle 2026”ausgelaufen (zuvor bis 25.586 €)keine Neuanträge mehr möglich–
Kelag-Wärmepumpen-Prämie1.200 € (+ 300 € für Internet-Nachrüstung einer Bestands-Wärmepumpe)Kelag-Stromkund:innen in Kärntenja – zusätzlich zur Landesförderung
Öko-Sanierungsförderpauschale400 € pro Jahr über 5 Jahrealle Haushalte mit Restkosten über 2.000 €ja – automatisch über die Steuererklärung

Im Standardfall – Ölheizung raus, Luft-Wasser-Wärmepumpe rein – zahlt das Land 3.000 €, mit thermischer Solaranlage 4.500 €. Die Kelag-Prämie von 1.200 € kommt für Kelag-Kund:innen noch obendrauf. Wenn Sie neben der Wärmepumpe auch eine Photovoltaikanlage planen, lohnt sich der Blick in unseren Ratgeber zur PV- & Batteriespeicher-Förderung in Kärnten 2026 – das Land fördert PV mit Speicher 2026 mit einer eigenen Pauschale von 3.000 €.

Welche Wärmepumpen werden 2026 gefördert?

Gefördert wird der Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (ebenso Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Systeme). Die Luft-Wasser-Wärmepumpe eignet sich besonders gut für Bestandsgebäude in Kärnten, da sie ohne Erdarbeiten auskommt und effizient mit Außenluft arbeitet. Bund und Land verlangen dabei dieselben technischen Mindestanforderungen:

  • Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut
  • klimafreundliches Kältemittel – natürliche Kältemittel wie Propan (R290) sind besonders zukunftssicher
  • maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55 °C
  • Heizleistung unter 100 kW
  • Installation durch einen befugten Fachbetrieb – Eigenregie-Anlagen sind ausgeschlossen

Wichtig ist außerdem der Fernwärme-Vorrang: Gefördert wird die Wärmepumpe, wenn der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Bei den meisten Einfamilienhäusern außerhalb der Fernwärmegebiete ist diese Voraussetzung erfüllt – Heizma prüft das im Zuge der Planung für Sie mit.

Welche Förderungen gibt es in Kärnten 2026?

Fünf Programme kommen 2026 für Ihre Wärmepumpe in Frage – hier der Reihe nach.

1. Landesförderung Kärnten: 3.000 € plus Solarbonus

Das Land Kärnten zahlt 3.000 € Einmalzuschuss für den Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, plus 1.500 € Solarbonus. Grundlage ist die Wohnbauförderung – konkret die Richtlinie „Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026–2028”, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2028. Voraussetzung ist, dass Sie eine fossile Heizung ersetzen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner oder strombetriebener Nacht-/Direktspeicherofen). Den Antrag stellen Sie online über www.wohnbau.ktn.gv.at.

  • 3.000 € nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss für den Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe
  • zusätzlich 1.500 € Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche)

Die Landesförderung war ursprünglich als Anschlussförderung zur Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026” (Kesseltausch) ausgestaltet. Diese Bundesförderung ist inzwischen ausgelaufen (Stand: August 2026) – die Richtlinie sieht aber ausdrücklich vor, dass die Landesförderung bei Einstellung der Bundesförderung dennoch möglich bleibt. Die Landesförderung ist damit der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch in Kärnten.

Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen (auch Miteigentümer bzw. Baurechtsberechtigte) von Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen
  • Wohnungsinhaber und -inhaberinnen, die eine im eigenen Haus gelegene Wohnung selbst nutzen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ersatz einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner) oder eines strombetriebenen Nacht-/Direktspeicherofens
  • Vorrang von hocheffizienter oder klimafreundlicher Nah-/Fernwärme, wo verfügbar und wirtschaftlich zumutbar
  • ganzjährige Nutzung des Förderobjekts als Hauptwohnsitz
  • Maßnahmenbeginn frühestens ab 03.10.2025
  • Antragstellung online nach Umsetzung der Maßnahme über www.wohnbau.ktn.gv.at

Die Budgetmittel des Landes sind begrenzt – die Zusicherung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.

Auch ohne fossile Altheizung fördert das Land. Tauschen Sie ein Heizsystem, das nicht unter die Anschlussförderung fällt – etwa eine alte Holzheizung oder eine ineffiziente Alt-Wärmepumpe –, greift derselbe Fördertopf. Sie erhalten dann eine Pauschale von 3.000 € für den Heizungstausch, 1.500 € für eine Solaranlage und 200 € für den hydraulischen Abgleich. Voraussetzung: Maßnahmenbeginn nach dem 31.12.2025 und eine Baubewilligung des Gebäudes, die mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei der Umstellung auf energieeffiziente Haustechnik reicht eine Bauvollendungsmeldung vor mindestens 5 Jahren.

2. Bundesförderung 2026 ausgelaufen

Der Bund förderte den Heizungstausch bis 2026 über zwei Programme: die „Sanierungsoffensive 2026” (Kesseltausch) mit bis zu 7.500 € für den Ersatz einer fossilen Heizung und „Sauber Heizen für Alle” mit bis zu 25.586 € für einkommensschwache Haushalte. Beide sind ausgelaufen – neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026).

Für Kärnten heißt das: Die Landesförderung (3.000 € plus Solarbonus) ist jetzt der zentrale Zuschuss – die Kärntner Richtlinie sieht die Landesförderung bei Wegfall des Bundes ausdrücklich weiter vor. Die Hintergründe zum Auslaufen der Bundesförderung lesen Sie im Ratgeber zur Sanierungsoffensive 2026.

3. Kelag-Prämien: 1.200 € über die Stromrechnung

Zusätzlich zu den öffentlichen Förderungen zahlt die Kelag ihren Stromkund:innen eine Wärmepumpen-Prämie von 1.200 €. Die Auszahlung erfolgt tagesaliquot über zwei Jahre als Gutschrift auf der Stromrechnung. Die Voraussetzungen laut Kelag:

  • aktiver Kelag-Stromliefervertrag in Kärnten (auch bei Wechsel zur Kelag)
  • Anschaffung einer Wärmepumpe in Kärnten, Rechnungsdatum ab 01.10.2024
  • Verwendung der Wärmepumpe für Heizzwecke
  • die Wärmepumpe verfügt über eine Internetanbindung

Für die Internet-Nachrüstung einer bestehenden Wärmepumpe gibt es separat 300 €. Finanzieren Sie die Förderung über eine Kärntner Raiffeisenbank zwischen, können Sie zusätzlich einen Wärmepumpen-Bonus von 800 € beantragen. Die Kelag-Prämien beantragen Sie selbst im Kelag-Kundenportal unter „Prämien und Förderungen”. Wir erinnern Sie im Projektablauf daran und liefern die nötigen Rechnungsbelege.

4. Geheimtipp: Öko-Sanierungsförderpauschale

Bleiben nach Abzug aller Förderungen mehr als 2.000 € Restkosten, holen Sie sich einen Teil über die Steuer zurück. Der Fiskus berücksichtigt dann fünf Jahre lang je 400 € pro Jahr als Öko-Sanierungspauschale in Ihrer Steuererklärung – in Summe 2.000 € Steuervorteil, gültig auch 2026. Einen eigenen Antrag brauchen Sie nicht: Die Pauschale greift automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung. Sie gilt für private Haushalte bei qualifizierten Maßnahmen wie dem Umstieg auf eine Wärmepumpe.

Welche Förderungen können in Kärnten kombiniert werden?

In Kärnten lassen sich mehrere Förderebenen stapeln – das ist der Hebel für niedrige Eigenkosten. Die Grundregel: Landesförderung + Kelag-Prämie + Steuerpauschale sind kombinierbar. Die Bundesprogramme sind ausgelaufen (Stand: August 2026).

Kombinierbar: Landesförderung Kärnten + Kelag-Prämie + Steuerbonus

Die Kärntner Landesförderung (3.000 €) ist seit dem Auslaufen der Bundesförderung der zentrale Zuschuss. Besonders attraktiv wird sie bei gleichzeitiger thermischer Solaranlage – dann zahlt das Land zusätzlich 1.500 € Solarbonus. Die Kelag-Prämie (1.200 €) kommt als privatwirtschaftliche Prämie noch dazu, ebenso die Öko-Sanierungsförderpauschale über die Steuer. Zu beachten: Sämtliche Förderungen zusammen dürfen die tatsächlichen Rechnungskosten nicht übersteigen.

Sanieren Sie neben dem Heizungstausch auch die Gebäudehülle, kommt ein weiterer Topf dazu: Das Land fördert die thermische Sanierung 2026 über den „Kärntner Sanierungs-Euro” (1 € pro m² Bezugsfläche und eingesparter Kilowattstunde Heizwärmebedarf). Das ist ein eigener Antrag, den wir bei Bedarf mitdenken.

Wie hoch ist die Förderung wirklich? (Rechenbeispiele)

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Technik, Angebot, Einkommenssituation und Kombination der Programme ab. Die folgenden Beispiele dienen als Orientierung.

Beispiel 1: Standardfall – Land + Kelag

  • 28.000 € Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket im Haus
  • −3.000 € Landesförderung Kärnten (Heizungstausch)
  • = 25.000 € Eigenkosten
  • dazu 1.200 € Kelag-Prämie als Stromgutschrift → effektiv 23.800 €

Beispiel 2: Wärmepumpe + thermische Solaranlage

  • 34.000 € Kosten für Wärmepumpe plus thermische Solaranlage (6 m²)
  • −3.000 € Landesförderung Kärnten (Heizungstausch)
  • −1.500 € Solarbonus des Landes
  • = 29.500 € Eigenkosten – die Landesförderung beträgt 4.500 €, dazu 1.200 € Kelag-Prämie

In beiden Fällen greift danach zusätzlich die Öko-Sanierungsförderpauschale von 400 € pro Jahr über fünf Jahre, sofern die Restkosten über 2.000 € liegen.

Welche Fristen und Antragswege gelten 2026?

So gehen Sie vor, um alle verbleibenden Töpfe auszuschöpfen:

  1. Landesförderung beantragen – nach Umsetzung der Maßnahme, online über wohnbau.ktn.gv.at. Die Landesrichtlinie gilt bis 31.12.2028; die Anträge werden nach Eingang gereiht.
  2. Kelag-Prämie beantragen – selbstständig im Kelag-Kundenportal, mit der Wärmepumpen-Rechnung.
  3. Öko-Sanierungsförderpauschale – kein Antrag nötig, läuft automatisch über die Steuererklärung.

Die Bundesprogramme (Kesseltausch, „Sauber Heizen für Alle”) sind ausgelaufen – hier sind keine Neuanträge mehr möglich (Stand: August 2026). Das Landesbudget ist limitiert; wer den Heizungstausch 2026 plant, sollte den Antrag daher nicht aufschieben.

Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma

  • Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihre Situation und erstellt ein Wärmepumpen-Angebot inklusive aller relevanten Förderungen.
  • Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung kümmert sich für Sie um Antrag, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen beim Land – und erinnert Sie an die Kelag-Prämie.
  • Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe fachgerecht und förderkonform.
  • Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme wird die Endabrechnung durchgeführt und die Fördersumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Ihr Vorteil mit Heizma: Sie erhalten alles aus einer Hand – von der individuellen Planung über die fachgerechte Installation bis zur vollständigen Förderabwicklung. Wir verbauen ausschließlich förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen und schöpfen jeden Topf aus, der Ihnen zusteht. Eine Übersicht zu allen Zuschüssen in Ihrem Bundesland finden Sie auf unserer Seite zur Bundes- und Landesförderung Kärnten.

Häufige Fragen zur Förderung in Kärnten

Wie viel Förderung bekomme ich 2026 in Kärnten für eine Wärmepumpe insgesamt?

Im Standardfall 3.000 € vom Land, mit thermischer Solaranlage 4.500 €. Kelag-Stromkund:innen erhalten zusätzlich 1.200 € als Stromgutschrift, dazu kommt die Öko-Sanierungsförderpauschale über die Steuer. Die Bundesförderungen (Kesseltausch, „Sauber Heizen für Alle”) sind ausgelaufen (Stand: August 2026).

Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für Wärmepumpen in Kärnten?

Nein. Der Kesseltausch (Sanierungsoffensive, bis zu 7.500 €) und „Sauber Heizen für Alle” (bis zu 25.586 €) sind ausgelaufen – neue Registrierungen sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026). In Kärnten zählt jetzt die Landesförderung (3.000 € plus Solarbonus). Die Kärntner Richtlinie sieht diese bei Wegfall der Bundesförderung ausdrücklich weiter vor.

Bekomme ich die Landesförderung auch ohne fossile Altheizung?

Ja. Wer keine fossile Altheizung ersetzt, erhält die 3.000-€-Pauschale des Landes eigenständig über den Fördertopf für energieeffiziente Haustechnik – plus 1.500 € für eine Solaranlage und 200 € für den hydraulischen Abgleich.

Meine alte Heizung ist keine Öl- oder Gasheizung – bekomme ich trotzdem eine Förderung?

Als fossil gelten neben Öl und Gas auch Kohle/Koks-Allesbrenner sowie strombetriebene Nacht- und Direktspeicheröfen – deren Ersatz ist voll förderfähig (Bund + Land). Tauschen Sie ein anderes Altsystem, fördert das Land den Umstieg auf eine Wärmepumpe dennoch mit 3.000 € Pauschale plus 200 € für den hydraulischen Abgleich.

Wie lange kann ich die Förderungen noch beantragen?

Die Bundesprogramme sind ausgelaufen (Stand: August 2026). Die Kärntner Landesrichtlinie gilt dagegen bis 31.12.2028; hier entscheidet die Reihenfolge des Antragseingangs. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

Bekomme ich die Kelag-Prämie zusätzlich zur staatlichen Förderung?

Ja. Die Kelag-Wärmepumpen-Prämie von 1.200 € ist eine privatwirtschaftliche Prämie des Energieversorgers und wird über zwei Jahre als Gutschrift auf der Stromrechnung ausgezahlt. Voraussetzungen sind ein aktiver Kelag-Stromliefervertrag in Kärnten, ein Rechnungsdatum ab 01.10.2024 und eine Wärmepumpe mit Internetanbindung. Den Antrag stellen Sie selbst im Kelag-Kundenportal.

Fazit: Lohnt sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Kärnten 2026?

Kurz gesagt: Ja. Kärnten bleibt 2026 ein attraktives Bundesland für den Heizungstausch, weil sich mehrere Ebenen bündeln lassen: 3.000 € vom Land (mit Solaranlage 4.500 €), 1.200 € von der Kelag und die Öko-Sanierungspauschale über die Steuer. Die Bundesförderungen sind zwar ausgelaufen (Stand: August 2026) – dazu kommen aber steigende Gaspreise und moderne Technik, sodass sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe über die Lebensdauer meist deutlich amortisiert. Sie profitieren außerdem von stabilen Heizkosten, einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie und klimafreundlichem Heizen. Wer früh beantragt und richtig kombiniert, spart bares Geld und heizt zukunftssicher.

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Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

Bildnachweis: Wörthersee, Kärnten – Foto: Dane, Public Domain, via Wikimedia Commons.

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