PV-Förderung Burgenland 2026 für Anlage & Speicher
Das Wichtigste in Kürze
- Zentrale Förderung ist der Bund: Der EAG-Investitionszuschuss (abgewickelt über die ÖMAG) bringt 2026 bis zu 150 €/kWp für die Photovoltaikanlage plus 150 €/kWh für den Batteriespeicher – gedeckelt mit 30 % der förderfähigen Kosten.
- Drei Fördercalls 2026: 23. April–11. Mai, 16.–30. Juni und 8.–22. Oktober 2026. Anträge sind ausschließlich in diesen Fenstern möglich.
- Neu 2026 – Made-in-Europe-Bonus: je +10 % Zuschlag auf den Zuschuss für PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung.
- Eigene Landes-Speicherförderung: Das Burgenland fördert Stromspeicher mit 30 % der förderfähigen Kosten, max. 100 €/kWh und bis zu 20 kWh anerkennbarer Kapazität (max. 2.000 €) – als Auffangförderung, wenn der Bund den Speicher nicht fördert („Bund vor Land”, keine Doppelförderung).
- Keine eigene Landes-Pauschale für die PV-Anlage: Für die Photovoltaik-Module selbst zählt im Burgenland der Bund. Heizma übernimmt die gesamte Förderabwicklung.
Eine neue Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher wird 2026 im Burgenland gleich mehrfach gefördert: bis zu 150 €/kWp für die PV-Anlage und 150 €/kWh für den Speicher vom Bund, dazu bis zu 2.000 € Landes-Speicherbonus. Die zentrale PV-Förderung im Burgenland 2026 läuft über den bundesweiten EAG-Investitionszuschuss; das Land fördert den Stromspeicher nachrangig obendrauf. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wer gefördert wird, wie viel es gibt, welche Fristen gelten und wie Bund und Land zusammenspielen. Stand: Juli 2026 – alle Beträge sind gegen die offiziellen Förderstellen (EAG-Abwicklungsstelle/ÖMAG, Land Burgenland, Klima- und Energiefonds) geprüft.
Alle Förderungen im Überblick
Diese Tabelle fasst alle Förderungen für Ihre PV-Anlage mit Speicher im Burgenland 2026 zusammen:
| Programm | Förderhöhe | Für wen | Kombinierbar? |
|---|---|---|---|
| EAG-Investitionszuschuss PV (Bund/ÖMAG) | 150 €/kWp (bis 10 kWp), 140 €/kWp (über 10–20 kWp), max. 30 % der Kosten | Neue PV-Anlagen, Antrag im Fördercall | ja – mit Speicherzuschuss, Made-in-Europe-Bonus und Energiemanagement-Förderung |
| EAG-Speicherzuschuss (Bund/ÖMAG) | 150 €/kWh, Mindestgröße 0,5 kWh je kWp, max. 50 kWh | Nur gemeinsam mit neuer PV-Anlage | ja – Teil des EAG-Antrags; nicht mit der Landes-Speicherförderung |
| Made-in-Europe-Bonus (Bund/ÖMAG) | +10 % Zuschlag je Komponente (Module, Wechselrichter, Speicher) | Wer gelistete Komponenten mit europäischer Wertschöpfung verbaut | ja – Zuschlag auf den EAG-Zuschuss, direkt im Antrag |
| Landes-Speicherförderung Burgenland | 30 % der Kosten, max. 100 €/kWh, bis 20 kWh (max. 2.000 €) | Speicher-Nachrüstung, -Erweiterung oder Ersterrichtung, wenn kein Bundeszuschuss besteht | nein – „Bund vor Land”, keine Doppelförderung desselben Speichers |
| Energiemanagement Haushalte 2026 (Klimafonds) | 50 % der Kosten, max. 600 € | Haushalte mit automatisiertem Energiemanagementsystem | ja – eigener Fördergegenstand, zusätzlich zum EAG-Zuschuss |
Welche Förderungen gibt es 2026 für PV und Batteriespeicher im Burgenland?
Die PV-Förderung im Burgenland 2026 läuft über drei Ebenen. Den größten und planbarsten Betrag liefert der Bund:
- Bundesweiter EAG-Investitionszuschuss – der finanzielle Kern für PV und Speicher, inklusive Made-in-Europe-Bonus.
- Landes-Speicherförderung des Burgenlands – das Auffangnetz, wenn der Bund den Speicher nicht abdeckt.
- Energiemanagement-Förderung des Klima- und Energiefonds – für die smarte Steuerung der Anlage.
EAG-Investitionszuschuss über die ÖMAG (Bund)
Herzstück ist der EAG-Investitionszuschuss. Das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ist das gesetzliche Fundament, die ÖMAG (Ökostromabwicklungsstelle Austria) die offizielle Abwicklungsstelle. Bei ihr stellen Sie den Antrag, von ihr kommt die Auszahlung. Gefördert wird die Neuinstallation von PV-Anlagen – gemeinsam mit dem Stromspeicher.
Die Fördersätze richten sich nach der Anlagengröße (Kategorie A bis D). Für private Haushalte im Burgenland sind meist die Kategorien A und B relevant:
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
|---|---|---|
| Kat. A | bis 10 kWp | 150 €/kWp |
| Kat. B | über 10–20 kWp | 140 €/kWp |
| Kat. C | über 20–100 kWp | max. 130 €/kWp |
| Kat. D | über 100–1.000 kWp | max. 120 €/kWp |
| Stromspeicher | ab 0,5 kWh je kWp | 150 €/kWh |
Der Investitionszuschuss ist zudem mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Bei der Vergabe zählt für die privaten Kategorien A und B der Zeitpunkt der Ticketziehung (first come, first served). Bei den größeren Kategorien C und D wird nach dem beantragten Förderbedarf in €/kWp gereiht.
Stromspeicher-Förderung des Bundes – nur gemeinsam mit der PV-Anlage
Der Batteriespeicher wird über den EAG-Zuschuss mit 150 €/kWh nutzbarer Kapazität gefördert – aber ausschließlich gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage. Eine alleinige Speicherförderung oder die nachträgliche Erweiterung eines bestehenden Speichers ist über diesen Bundeszuschuss nicht möglich.
Für die Speicherförderung gilt eine Mindestgröße von 0,5 kWh nutzbarer Kapazität pro kWp der beantragten PV-Leistung; gefördert werden maximal 50 kWh. Eine 10-kWp-Anlage braucht also mindestens 5 kWh Speicher, damit dieser förderfähig ist. Ein 2-kWh-Speicher an derselben Anlage bliebe ohne Zuschuss.
Die Kombination aus PV-Anlage und Speicher zahlt sich aus: Sie speichern Ihren Sonnenstrom, statt ihn günstig ins Netz einzuspeisen. Das hebt Ihren Eigenverbrauch und senkt Ihre Abhängigkeit von steigenden Strompreisen spürbar.
Made-in-Europe-Bonus: Zuschlag für europäische Komponenten
Neu im Fördersystem 2026 ist der Made-in-Europe-Bonus. Wer PV-Module, Wechselrichter oder Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz) verbaut, erhält je Komponente einen Zuschlag von 10 % auf den Investitionszuschuss. Für die PV-Anlage sind das bis zu +20 % (Module und Wechselrichter), für den Speicher +10 %.
Wichtig für die Praxis: Der Bonus muss bereits bei der Antragstellung im EAG-Portal angegeben werden – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bei der Endabrechnung prüft die ÖMAG anhand der Rechnungen und der offiziellen White List, ob die tatsächlich verbauten Komponenten qualifizieren. Heizma berücksichtigt das bei der Komponentenwahl und im Antrag von Anfang an.
Landes-Speicherförderung Burgenland: 30 % der Kosten, max. 100 €/kWh
Das Burgenland fördert Stromspeichersysteme über eine eigene Landesrichtlinie (Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen). Als nicht rückzahlbarer Zuschuss werden 30 % der förderfähigen Kosten gewährt, gedeckelt mit maximal 100 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität. Anerkannt wird eine Höchstspeicherkapazität von 20 kWh – der maximale Landeszuschuss liegt damit bei 2.000 €.
Gefördert werden im Ein- und Zweifamilienhaus (inklusive Reihenhäusern und Eigentumswohnungen mit überwiegender Wohnnutzung):
- die erstmalige Errichtung eines Stromspeichers,
- die Nachrüstung eines Speichers bei einer bestehenden PV-Anlage,
- die Erweiterung eines bestehenden Speichers (Gesamtkapazität max. 20 kWh).
Zentral ist das Prinzip „Bund vor Land”: Die Landesförderung gibt es nur, wenn eine Bundesförderung (insbesondere der EAG-Investitionszuschuss oder eine Förderung des Klima- und Energiefonds) für den Speicher abgelehnt wurde oder nicht besteht. Wer eine verfügbare Bundesförderung gar nicht erst beantragt, verliert laut Richtlinie den Anspruch auf die Landesförderung. Eine Doppelförderung desselben Speichers durch Bund und Land ist ausdrücklich nicht zulässig.
Das Fördervolumen 2026 beträgt 1,75 Mio. €. Die Aktion läuft, bis die Mittel ausgeschöpft sind, längstens bis 31.12.2026. Vergeben wird nach der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Anträge – eine frühe, vollständige Einreichung zahlt sich also doppelt aus.
Der Antrag läuft online über die Website des Landes Burgenland bei der Abteilung 9. Benötigt werden unter anderem:
- die Betriebserlaubnis des Netzbetreibers,
- das Abnahmeprotokoll der Installation,
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.
Nicht gefördert werden Eigenbau- und Plug-and-play-Systeme, Prototypen und gebrauchte Anlagen.
Keine eigene Landes-Pauschale für die PV-Anlage
Für die Photovoltaik-Module selbst gibt es im Burgenland keinen eigenen Landeszuschuss pro kWp. Das Landesprogramm für alternative Energieanlagen fördert andere Technologien (etwa Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen), nicht aber die Errichtung von PV-Anlagen. Für die Photovoltaik zählt daher der EAG-Investitionszuschuss des Bundes. Einzelne Gemeinden gewähren mitunter kleine Zusatzförderungen – ob das an Ihrem Standort der Fall ist, prüft Heizma im Zuge der Förderabwicklung mit.
Zusatzförderung für die smarte Steuerung: Energiemanagement Haushalte 2026
Steuern Sie PV, Speicher und Verbraucher automatisiert, kommt die Förderung „Energiemanagement Haushalte 2026” des Klima- und Energiefonds obendrauf: 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 600 €. Gefördert werden Anschaffung, Installation und Konfiguration eines kommunikationsfähigen, automatisierten Energiemanagementsystems – etwa den Heizma Energiemanager Optima. Die Registrierung ist vom 23.06.2026 bis 15.04.2027 möglich, das System ist fünf Jahre zu betreiben. Da hier ein anderer Anlagenteil gefördert wird als beim EAG-Zuschuss, lässt sich diese Förderung zusätzlich zur PV- und Speicherförderung nutzen.
EAG-Fördercalls 2026: Alle Fristen im Überblick
Der EAG-Investitionszuschuss wird 2026 in drei klar definierten Call-Fenstern vergeben. Anträge können Sie ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume einreichen:
1. Fördercall: 23. April – 11. Mai 2026 (abgeschlossen)
2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni 2026 (abgeschlossen)
3. Fördercall: 8. Oktober – 22. Oktober 2026
Für private Anlagen (Kategorien A und B) zählt der Zeitpunkt der Ticketziehung – die Mittel werden nach dem Prinzip first come, first served vergeben. Wer den Antrag zum Call-Start fertig vorbereitet hat, ist klar im Vorteil.
Zwei Dinge müssen schon bei der Ticketziehung erfüllt sein:
- Die Anlage darf noch nicht in Betrieb genommen worden sein.
- Es muss bereits ein Angebot für den Einspeisezählpunkt des Netzbetreibers vorliegen – im Burgenland ist das die Netz Burgenland.
Die Zählpunkt-Zusage dauert oft einige Wochen. Beginnen Sie mit der Vorbereitung der Unterlagen daher mindestens 4–6 Wochen vor dem Call-Start.
Unser Tipp: Wer sein PV-Projekt mit Heizma umsetzt, muss sich darum nicht selbst kümmern. Unsere Förderabteilung übernimmt Netzbetreiber-Anmeldung, Registrierung, Antragstellung, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen bei der ÖMAG vollständig für Sie. Mit dem Förder-Rechner sehen Sie vorab, welche Summe für Ihr Projekt realistisch ist.
Kombinierbarkeit: Bund vor Land
Bund und Land fördern im Burgenland nicht doppelt dieselbe Anlage – sie decken aber unterschiedliche Fälle ab, sodass für fast jedes Vorhaben ein Zuschuss bereitsteht:
- Neue PV-Anlage mit Speicher: Hier ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes die richtige und mit 150 €/kWh für den Speicher zugleich die großzügigere Wahl. PV und Speicher reichen Sie gemeinsam beim EAG-Call ein, den Made-in-Europe-Bonus geben Sie direkt im Antrag an.
- Speicher-Nachrüstung an einer bestehenden PV-Anlage: Diesen Fall fördert der Bund nicht – hier greift die Landes-Speicherförderung Burgenland. Sie ist die passende Lösung, um einen bestehenden Sonnenstrom-Haushalt nachträglich mit Speicher unabhängiger zu machen (siehe auch unseren Ratgeber Stromspeicher nachrüsten).
- Energiemanagement obendrauf: Die Klimafonds-Förderung für das Energiemanagementsystem betrifft einen eigenen Fördergegenstand und kommt zusätzlich zu Bundes- oder Landesförderung.
Weil die Landesförderung nachrangig ist und keine Doppelförderung erlaubt, kommt es auf die richtige Reihenfolge und Antragsstrategie an: Wer den Bundesantrag auslässt, obwohl er möglich wäre, verliert auch den Landesanspruch. Genau das prüft Heizma vorab für Ihren Standort und stimmt die Anträge aufeinander ab. Alle bundesweiten Details finden Sie außerdem in unserem Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich.
Rechenbeispiele: So viel bringt die Förderung
Die folgenden Beispiele zeigen die Zuschüsse auf Basis der fixen Fördersätze. Sie dienen als Orientierung – die tatsächliche Höhe hängt von der genauen Anlagengröße, der Speicherdimensionierung und den anerkannten Kosten ab.
Beispiel 1 – Neue PV mit Speicher (Bund/EAG): 10 kWp PV + 10 kWh Speicher
- PV-Anlage: 10 kWp × 150 €/kWp = 1.500 €
- Speicher: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 €
- Gesamter EAG-Zuschuss = 3.000 € (max. 30 % der Kosten)
- Mit Made-in-Europe-Bonus (Module + Wechselrichter + Speicher europäisch): 1.500 € × 1,2 + 1.500 € × 1,1 = bis zu 3.450 €
Beispiel 2 – Kompaktanlage (Bund/EAG): 7 kWp PV + 6 kWh Speicher
- PV-Anlage: 7 kWp × 150 €/kWp = 1.050 €
- Speicher: 6 kWh × 150 €/kWh = 900 €
- Gesamter EAG-Zuschuss = 1.950 € (Mindestgröße von 3,5 kWh Speicher deutlich erfüllt)
Beispiel 3 – Speicher-Nachrüstung (Land Burgenland): 10 kWh Speicher an bestehender PV
- Speicher: 10 kWh × 100 €/kWh = 1.000 € (max. 30 % der förderfähigen Kosten)
In den Beispielen 1 und 2 ist der Speicher mit mindestens 0,5 kWh pro kWp ausreichend dimensioniert und damit förderfähig. In Beispiel 3 greift die Landesförderung, weil für die reine Speicher-Nachrüstung kein Bundeszuschuss besteht.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit Ihre PV-Anlage mit Speicher 2026 im Burgenland gefördert wird, müssen je nach Programm einige Bedingungen erfüllt sein:
- Bund (EAG): Gefördert wird nur die Neuinstallation einer PV-Anlage – reine Nachrüstungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen sind über den EAG-Investitionszuschuss nicht förderfähig. Der Speicherantrag ist nur gemeinsam mit einem gültigen PV-Antrag möglich, der Speicher erfüllt die Mindestgröße von 0,5 kWh je kWp (max. 50 kWh gefördert). Die Anlage darf vor der Ticketziehung noch nicht in Betrieb genommen worden sein, ein Zählpunkt-Angebot des Netzbetreibers muss vorliegen, und die Antragstellung erfolgt innerhalb eines der drei Fördercall-Fenster. Der Made-in-Europe-Bonus ist bereits im Antrag anzugeben.
- Land Burgenland (Speicher): Standort ist ein Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung mit überwiegender Wohnnutzung (mehr als 50 % der Fläche) und Hauptwohnsitz im Objekt; anerkannt werden bis zu 20 kWh Kapazität. Das Speichersystem braucht die Zulassung einer autorisierten europäischen Prüfstelle sowie die Betriebserlaubnis des Netzbetreibers; Eigenbau- und Plug-and-play-Systeme sind ausgeschlossen. Den Förderantrag bringen Sie grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum (bzw. nach Ablehnung der vorrangigen Bundesförderung) ein, die geförderte Anlage ist mindestens 10 Jahre zu betreiben, und es darf keine vorrangige Bundesförderung für denselben Speicher bestehen.
Häufige Fragen zur Förderung im Burgenland
Gibt es 2026 eine eigene Landesförderung für PV-Anlagen im Burgenland? Nein. Das Land Burgenland fördert 2026 gezielt Stromspeicher (30 % der Kosten, max. 100 €/kWh, bis 20 kWh), nicht aber die PV-Module selbst. Für die Photovoltaikanlage ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes mit bis zu 150 €/kWp die zentrale Förderung.
Kann ich den EAG-Zuschuss und die Landes-Speicherförderung für denselben Speicher kombinieren? Nein. Es gilt strikt „Bund vor Land”: Die Landesförderung gibt es nur, wenn die Bundesförderung für den Speicher abgelehnt wurde oder nicht besteht – etwa bei der Nachrüstung an einer bestehenden PV-Anlage. Wer eine mögliche Bundesförderung gar nicht beantragt, verliert laut Richtlinie auch den Anspruch auf die Landesförderung.
Was passiert, wenn ich den Fördercall im Oktober 2026 verpasse? Dann müssen Sie auf das nächste Förderfenster warten – Anträge außerhalb der Call-Zeiträume sind nicht möglich. Wichtig: Die Anlage darf bis zur Antragstellung nicht in Betrieb genommen werden, sonst ist der Zuschuss verloren. Deshalb planen wir bei Heizma Installation und Fördercall von Anfang an aufeinander abgestimmt.
Gilt die Mehrwertsteuer-Befreiung für PV-Anlagen 2026 noch? Nein. Der Nullsteuersatz auf kleine PV-Anlagen ist mit 31. März 2025 ausgelaufen. 2026 läuft die finanzielle Unterstützung wieder vollständig über den EAG-Investitionszuschuss – inklusive des neuen Made-in-Europe-Bonus.
Muss der Batteriespeicher gemeinsam mit der PV-Anlage beantragt werden? Beim Bund ja: Der EAG-Speicherzuschuss von 150 €/kWh ist nur gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage möglich und der Speicher muss mindestens 0,5 kWh pro kWp groß sein. Beim Land Burgenland nein: Die Landes-Speicherförderung ist gerade für die Nachrüstung und Erweiterung an bestehenden Anlagen gedacht.
Wie schnell muss ich den Antrag beim Land Burgenland stellen? Spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum bzw. nach der Ablehnung durch die vorrangige Bundesförderstelle. Das Budget 2026 ist mit 1,75 Mio. € begrenzt und wird nach Reihenfolge des Einlangens vergeben – die Aktion endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2026.
Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma
- Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihren Standort und Stromverbrauch und erstellt ein Angebot für PV-Anlage und Speicher inklusive aller relevanten Förderungen.
- Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung übernimmt Netzbetreiber-Anmeldung, Registrierung, Antragstellung, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen bei ÖMAG und Land.
- Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert Photovoltaikanlage und Batteriespeicher fachgerecht und förderkonform.
- Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme wird die Endabrechnung durchgeführt und die Fördersumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Fazit: Lohnt sich PV mit Speicher 2026 im Burgenland?
Ja. Den finanziellen Kern liefert der Bund: fixe EAG-Fördersätze von bis zu 150 €/kWp, die Speicherförderung mit 150 €/kWh und der neue Made-in-Europe-Bonus von bis zu 20 %. Zusammen mit drei planbaren Einreichfenstern macht das eine private PV-Anlage mit Batteriespeicher 2026 besonders attraktiv. Für die Photovoltaik selbst zahlt das Burgenland zwar keine eigene Landes-Pauschale, wohl aber einen gezielten Zuschuss für den Stromspeicher – ideal, um eine bestehende PV-Anlage nachträglich mit Speicher aufzurüsten. Wer die smarte Steuerung gleich mitdenkt, holt über die Energiemanagement-Förderung noch bis zu 600 € zusätzlich heraus.
Die Investitionskosten sinken durch die Förderung spürbar, die Amortisationszeit verkürzt sich – und der gespeicherte Eigenstrom schützt Sie langfristig vor steigenden Energiepreisen. Wenn Sie ohnehin gerade Ihr Energiesystem modernisieren: Auch der Heizungstausch wird großzügig gefördert – die Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung im Burgenland 2026. Mit Heizma haben Sie einen Partner, der Planung, fachgerechte Installation und die komplette Förderabwicklung übernimmt – starten Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage, damit Ihr Antrag rechtzeitig für den nächsten ÖMAG-Fördercall bereit ist.
Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.
Bildnachweis: Burg Forchtenstein, Burgenland – Foto: Karel Stipek (Kstipek), CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.