Heizma in Ihrer Region
Förderung & Kosten

Wärmepumpen-Förderung Burgenland 2026: bis 2.500 €

Von · · aktualisiert 13. August 2026 · 11 Min. Lesezeit

Wärmepumpen-Förderung Burgenland 2026: bis 2.500 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Land Burgenland – Sonderförderung Heizungstausch 2026: 30 % der anrechenbaren Kosten, maximal 2.000 € Basisförderung – plus 500 € Sozialzuschlag bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen bis 43.000 €. Das ist jetzt der zentrale Zuschuss.
  • Zweite Landesschiene – Ökoenergie-Förderung: Wer ein mindestens 15 Jahre altes Heizsystem tauscht (auch ohne fossile Altheizung), erhält 30 % der Kosten, bis zu 1.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
  • Bundesförderung ausgelaufen: Sanierungsoffensive (Kesseltausch, zuvor bis 7.500 €) und „Sauber Heizen für Alle“ (zuvor bis 25.586 €) gibt es nicht mehr (Stand: August 2026).
  • Öko-Sanierungsförderpauschale: 400 € pro Jahr über 5 Jahre steuerlich, wenn nach Abzug aller Förderungen mehr als 2.000 € Restkosten bleiben.
  • Budget & Fristen: Das Land stellt 2026 9 Mio. € bereit, Anträge sind bis spätestens 31.01.2027 möglich.

Stand: August 2026. Alle Beträge in diesem Guide sind gegen die offiziellen Förderstellen geprüft – die Förderseiten des Landes Burgenland (burgenland.at) und die Infoblätter der (inzwischen ausgelaufenen) Bundesprogramme.

Bis zu 2.500 € Direktförderung zahlt das Land Burgenland 2026 für eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe – 2.000 € Basisförderung plus 500 € Sozialzuschlag. Die Bundesförderungen „Sanierungsoffensive 2026“ (Kesseltausch) und „Sauber Heizen für Alle“ sind ausgelaufen (Stand: August 2026), umso wichtiger ist die Landesförderung. Dieser Ratgeber erklärt alle laufenden Programme, Voraussetzungen und Fristen – und zeigt an Rechenbeispielen, was am Ende übrig bleibt.

Alle Förderungen im Überblick

ProgrammFörderhöheFür wenKombinierbar?
Sonderförderung Heizungstausch 2026 (Land)30 % der Kosten, max. 2.000 € + bis 500 € SozialzuschlagEigentümer von Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäusern, die eine fossile Heizung ersetzenJa – mit Steuerbonus & Gemeindeförderung
Ökoenergie-Förderung (Land)30 % der Kosten, max. 1.000 € (Luft-Wasser-Wärmepumpe)Haushalte, die ein mindestens 15 Jahre altes Heizsystem tauschenAlternative zur Sonderförderung – nur eine Landesförderung pro Maßnahme
Kesseltausch 2026 (Bund)ausgelaufen (zuvor bis 7.500 €)keine Neuanträge mehr möglich–
Sauber Heizen für Alle 2026 (Bund)ausgelaufen (zuvor bis 25.586 €)keine Neuanträge mehr möglich–
Öko-Sanierungsförderpauschale (Steuer)400 € pro Jahr über 5 Jahre (2.000 € gesamt)Steuerpflichtige mit Restkosten über 2.000 €Ja – wird automatisch zusätzlich berücksichtigt
Gemeindeförderungenje nach Gemeinde unterschiedlichHaushalte in der jeweiligen burgenländischen GemeindeMeist ja – wir prüfen das für Ihren Standort

Welche Wärmepumpen werden 2026 gefördert?

Gefördert wird in erster Linie der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle-/Koks-Allesbrenner oder strombetriebene Nacht- und Direktspeicheröfen) durch eine Wärmepumpe. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe eignet sich besonders gut für Bestandsgebäude im Burgenland, da sie ohne Erdarbeiten auskommt und effizient mit Außenluft arbeitet.

Die wichtigsten technischen Anforderungen für 2026:

  • EHPA-Gütesiegel, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
  • Vorlauftemperatur: maximal 55 °C im Wärmeabgabesystem.
  • Kältemittel: Die Landesförderung akzeptiert Kältemittel bis GWP 2.000; natürliche Kältemittel wie Propan (R290) sind besonders zukunftssicher.
  • Leistung: unter 100 kW (bei Ein-/Zweifamilienhäusern immer erfüllt).
  • Fernwärme-Check: Ein Anschluss an klimafreundliche Nah-/Fernwärme ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.
  • Fachgerechte Installation durch einen befugten Fachbetrieb inklusive Prüf- und Abnahmeprotokoll; die Altanlage wird stillgelegt und entsorgt, die neue Anlage mindestens 10 Jahre betrieben.

Heizma setzt ausschließlich förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen ein, die alle diese Kriterien erfüllen.

Welche Landesförderungen gibt es im Burgenland 2026?

Das Burgenland ist eines der Bundesländer mit einer echten Direktprämie – und hat sogar zwei Schienen: die Sonderförderung Heizungstausch 2026 für den Ersatz fossiler Heizungen und die Ökoenergie-Förderung für den Tausch alter Heizsysteme generell. Pro Heizungstausch kann nur eine der beiden Landesförderungen beantragt werden – welche die richtige ist, hängt von Ihrer Altanlage ab.

Sonderförderung Heizungstausch 2026 – die wichtigste Landesförderung

Das Land Burgenland fördert den Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem – darunter die Luft-Wasser-Wärmepumpe – über die Sonderförderung Heizungstausch 2026:

  • 30 % der anrechenbaren Kosten, maximal 2.000 € Basisförderbetrag – beim Ersatz von Öl, Gas, Kohle-/Koks-Allesbrennern sowie strombetriebenen Nacht- oder Direktspeicheröfen.
  • Sozialzuschlag von 500 €, wenn das Netto-Jahreshaushaltseinkommen aller volljährigen Personen im Haushalt 43.000 € nicht übersteigt.
  • Alternativ bis zu 3.500 €, wenn die Einkommensgrenzen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ eingehalten werden (dann ohne weitere Zuschläge und Boni).

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümerinnen von Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt) und seit mindestens zwei Jahren Hauptwohnsitz in Österreich
  • überwiegend private Wohnnutzung (mehr als 50 % der Fläche)
  • Errichtung durch ein befugtes Unternehmen inklusive Prüf- und Abnahmeprotokoll

So läuft die Abwicklung: Der Aktionszeitraum reicht vom 01.01. bis 31.12.2026. Den Antrag stellen Sie nach der Installation – längstens 12 Monate nach Rechnungsdatum, spätestens bis 31.01.2027. Die Einreichung erfolgt online über das Förderportal des Landes (e-government.bgld.gv.at) oder per Formular. Für 2026 stellt das Land ein Gesamtfördervolumen von 9 Mio. € bereit und vergibt es nach Budgetlage – wer früh plant, sichert sich seinen Anteil.

Ökoenergie-Förderung – die Alternative ohne fossile Altheizung

Auch ohne fossile Altheizung gibt es eine Landesförderung. Die Förderung nachhaltiger Technologien zur Ökoenergieerzeugung unterstützt den Austausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems – etwa einer alten Wärmepumpe oder Holzheizung – mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss:

  • 30 % der anrechenbaren Kosten, maximal 1.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Erd- und Wasserwärmepumpen: bis 1.200 €).
  • Der Antrag ist bis längstens 6 Monate ab Rechnungsdatum einzubringen – deutlich kürzer als bei der Sonderförderung.

Für den klassischen Tausch von Öl oder Gas auf Wärmepumpe ist die Sonderförderung mit 2.000 € klar die bessere Wahl – die Ökoenergie-Förderung ist das Auffangnetz für alle Fälle, die dort nicht hineinpassen.

Bundesförderung 2026 ausgelaufen – was heißt das?

Der Bund förderte den Heizungstausch bis 2026 über zwei Programme. Die Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch) zahlte bis zu 7.500 € für den Umstieg auf eine Wärmepumpe – ohne Einkommensprüfung. „Sauber Heizen für Alle“ übernahm für Haushalte mit niedrigem Einkommen bis zu 100 % der Kosten, gedeckelt mit 25.586 €.

Beide Programme sind ausgelaufen. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026). Die Hintergründe und was das für bereits registrierte Projekte bedeutet, lesen Sie im Ratgeber zur Sanierungsoffensive 2026.

Für das Burgenland heißt das: Die Sonderförderung Heizungstausch des Landes ist jetzt der zentrale Zuschuss – Gemeindeförderungen und die Öko-Sanierungsförderpauschale kommen obendrauf.

Geheimtipp: Öko-Sanierungsförderpauschale

Übersteigen die nach Abzug aller Förderungen verbleibenden Kosten des Heizungstauschs 2.000 €, wird über fünf Jahre je 400 € pro Jahr als Öko-Sanierungsförderpauschale in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt – in Summe also 2.000 € zusätzliche Entlastung. Ein separater Antrag ist nicht nötig, die Pauschale greift automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung. Bei einem typischen Wärmepumpen-Projekt ist die 2.000-€-Schwelle praktisch immer überschritten.

Welche zusätzlichen Förderungen gibt es im Burgenland?

  • Gemeindeförderungen: Einzelne burgenländische Gemeinden fördern den Heizungstausch oder erneuerbare Energie zusätzlich. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde – wir prüfen für Ihren Standort, ob eine kommunale Förderung möglich und mit der Landesförderung kombinierbar ist.
  • Energiemanagement-Förderung des Klima- und Energiefonds: Wer die Wärmepumpe mit Photovoltaik, Speicher oder Wallbox kombiniert und die Komponenten über ein automatisiertes Energiemanagementsystem steuern lässt, erhält dafür 2026 zusätzlich 50 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 600 € (klimafonds.gv.at).
  • Photovoltaik als Partner der Wärmepumpe: Für PV-Anlage und Batteriespeicher gibt es eigene Zuschüsse – alle Details im Guide zur PV- & Batteriespeicher-Förderung im Burgenland 2026 und in der Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich.

Welche Förderungen lassen sich im Burgenland kombinieren?

Die zentrale Förderung ist seit dem Auslaufen der Bundesprogramme (Stand: August 2026) die Sonderförderung Heizungstausch 2026 des Landes: bis zu 2.000 € plus 500 € Sozialzuschlag, zusammen bis zu 2.500 €. Dazu kommen eine mögliche Gemeindeförderung und die Öko-Sanierungsförderpauschale, die automatisch on top wirkt. Die einzige Grenze: Alle Förderungen zusammen dürfen 100 % der Investitionskosten nicht übersteigen.

Zu beachten: Innerhalb des Burgenlands kann pro Maßnahme nur eine Landesförderung genutzt werden – Sonderförderung Heizungstausch und Ökoenergie-Förderung schließen einander aus. Die Bundesprogramme (Kesseltausch, „Sauber Heizen für Alle“) sind ausgelaufen und stehen als Kombinationspartner nicht mehr zur Verfügung.

Welche Kombination im Einzelfall zulässig ist und die höchste Gesamtförderung ergibt, prüft unser Förderservice vorab für Sie – inklusive Förder-Rechner und kompletter Abwicklung.

Wie hoch ist die Förderung wirklich? (Rechenbeispiele)

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Technik, Angebot, Einkommenssituation und der Kombination der Programme ab. Zwei Beispiele zur Orientierung:

Beispiel 1: Sonderförderung Heizungstausch 2026 (fossile Altheizung)

  • 28.000 € Kosten für das Wärmepumpen-Komplettpaket
  • −2.000 € Sonderförderung Heizungstausch 2026 (30 % der Kosten, gedeckelt bei 2.000 €)
  • −500 € Sozialzuschlag (bei einem Haushaltseinkommen bis 43.000 € netto)
  • = 25.500 € Eigenkosten – dazu kommen 2.000 € Steuerentlastung über die Öko-Sanierungsförderpauschale in den Folgejahren

Beispiel 2: Alte Wärmepumpe ersetzen (Ökoenergie-Förderung)

  • 24.000 € Kosten für den Ersatz einer 18 Jahre alten Wärmepumpe durch ein effizientes neues Gerät
  • −1.000 € Ökoenergie-Förderung des Landes (30 % der Kosten, gedeckelt bei 1.000 €)
  • = 23.000 € Eigenkosten – die Sonderförderung Heizungstausch entfällt hier, weil keine fossile Altanlage ersetzt wird

Voraussetzungen für die Förderung 2026 im Überblick

Damit Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe im Burgenland 2026 tatsächlich gefördert wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle/Koks) oder eines Nacht-/Direktspeicherofens – für die Ökoenergie-Förderung alternativ ein mindestens 15 Jahre altes Heizsystem
  • Kein zumutbarer Anschluss an klimafreundliche Nah-/Fernwärme
  • Technische Kriterien laut Liste oben: EHPA-Gütesiegel, max. 55 °C Vorlauf, unter 100 kW, Kältemittel-Grenzwerte, befugter Fachbetrieb
  • Für die Landesförderung: Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus im Eigentum, Hauptwohnsitz im geförderten Objekt, überwiegend private Wohnnutzung, Antrag bis 12 Monate nach Rechnungsdatum (spätestens 31.01.2027)

Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma

  • Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihre Situation und erstellt ein Wärmepumpen-Angebot inklusive aller relevanten Förderungen – auf Wunsch direkt für Ihre Region über Wärmepumpen im Burgenland.
  • Förderabwicklung – Unser Förderservice kümmert sich um Antrag, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen beim Land Burgenland.
  • Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe fachgerecht und förderkonform.
  • Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme wird die Endabrechnung eingereicht und die Fördersumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Ihr Vorteil mit Heizma: alles aus einer Hand – von der individuellen Planung über die fachgerechte Installation bis zur vollständigen Förderabwicklung, damit keine Förderung liegen bleibt.

Fazit: Lohnt sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Burgenland 2026?

Kurz gesagt: Ja. Das Land Burgenland zahlt bis zu 2.500 € Direktförderung (2.000 € Basis plus 500 € Sozialzuschlag), dazu kommt die Öko-Sanierungsförderpauschale über die Steuer. Die Bundesförderungen sind zwar ausgelaufen (Stand: August 2026) – die Landesförderung bleibt aber der zentrale Zuschuss. Gleichzeitig sinken die Betriebskosten gegenüber Öl und Gas dauerhaft – besonders in Kombination mit einer PV-Anlage, die günstigen Eigenstrom für den Betrieb liefert. Welche Zuschüsse es dafür gibt, lesen Sie im Guide zur PV- & Batteriespeicher-Förderung im Burgenland 2026.

Wichtig bleibt der Zeitfaktor: Das Landesbudget von 9 Mio. € wird nach Verfügbarkeit vergeben, der Aktionszeitraum endet am 31. Dezember 2026 (Antrag bis spätestens 31.01.2027). Wer 2026 tauschen will, sollte früh planen.

Prüfen Sie jetzt unverbindlich, wie viel Förderung Sie 2026 erhalten können: mit dem Förder-Rechner oder direkt über eine kostenlose Anfrage – wir übernehmen den Rest.

Häufige Fragen zur Förderung im Burgenland

Wie hoch ist die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Burgenland 2026?

Beim klassischen Tausch einer Öl- oder Gasheizung: bis zu 2.000 € vom Land plus 500 € Sozialzuschlag bei geringem Einkommen – zusammen bis zu 2.500 €. Dazu kommt die Öko-Sanierungsförderpauschale über die Steuer. Die Bundesförderungen (Kesseltausch, „Sauber Heizen für Alle“) sind ausgelaufen (Stand: August 2026).

Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für Wärmepumpen im Burgenland?

Nein. Der Kesseltausch (Sanierungsoffensive, bis zu 7.500 €) und „Sauber Heizen für Alle“ (bis zu 25.586 €) sind ausgelaufen – neue Registrierungen sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026). Im Burgenland zählt jetzt die Sonderförderung Heizungstausch des Landes (bis 2.500 €). Heizma prüft die optimale Kombination und übernimmt die gesamte Abwicklung.

Bekomme ich auch eine Förderung, wenn meine alte Heizung keine Öl- oder Gasheizung ist?

Ja – dafür gibt es die Ökoenergie-Förderung des Landes: Wer ein mindestens 15 Jahre altes Heizsystem tauscht (etwa eine alte Wärmepumpe oder Holzheizung), erhält 30 % der Kosten, maximal 1.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Für den klassischen Umstieg von Öl oder Gas ist dagegen die Sonderförderung Heizungstausch mit bis zu 2.500 € die bessere Wahl.

Wer bekommt den Sozialzuschlag des Landes Burgenland?

Den Zuschlag von 500 € erhalten Haushalte, deren Netto-Jahreshaushaltseinkommen (aller volljährigen Personen zusammen) 43.000 € nicht übersteigt. Wer sogar die Einkommensgrenzen von „Sauber Heizen für Alle“ einhält, kann vom Land alternativ bis zu 3.500 € statt der Basisförderung erhalten – ohne weitere Zuschläge und Boni.

Muss ich den Förderantrag vor oder nach der Installation stellen?

Die Landesförderungen werden nach der Installation beantragt – die Sonderförderung Heizungstausch bis 12 Monate nach Rechnungsdatum (spätestens 31.01.2027), die Ökoenergie-Förderung bis 6 Monate nach Rechnungsdatum. Heizma behält die Fristen für Sie im Blick.

Wie lange sind die Fördermittel 2026 noch verfügbar?

Das Land Burgenland hat für den Heizungstausch 2026 ein Budget von 9 Mio. € reserviert und vergibt es nach Verfügbarkeit; der Aktionszeitraum endet am 31.12.2026 (Antrag bis 31.01.2027). Die Bundesprogramme sind dagegen ausgelaufen (Stand: August 2026). Wer 2026 tauschen will, sollte die Landesförderung früh prüfen lassen.

Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

Bildnachweis: Neusiedler See, Burgenland – Foto: Gerhard S. (Gertschi.1), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons.

Jetzt kostenlose Beratung erhalten