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PV-Förderung Steiermark 2026: Zuschuss + Speicher

Von · · aktualisiert 3. Juli 2026 · 14 Min. Lesezeit

PV-Förderung Steiermark 2026: Zuschuss + Speicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund ist die entscheidende Förderquelle: Der EAG-Investitionszuschuss (abgewickelt über die ÖMAG) fördert die neue Photovoltaikanlage mit bis zu 150 €/kWp und den gemeinsam installierten Stromspeicher mit 150 €/kWh – jeweils gedeckelt auf 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Speicher nur gemeinsam mit PV: gefördert ab 0,5 kWh je kWp, förderbar bis 50 kWh.
  • Made-in-Europe-Bonus: je 10 % Zuschlag pro europäischer Komponente – bis zu +20 % auf den PV-Zuschuss, +10 % auf den Speicher-Zuschuss.
  • Nur noch ein Fördercall 2026: letzte Chance ist der 3. Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026 (first come, first served).
  • Keine laufende Landes-Pauschale fürs Hausdach: Der „Steirische Sanierungsbonus” (15 %, inkl. PV mit Speicher) ist seit 22. April 2026 ausgeschöpft, der Öko-Fonds fördert nur innovative PV-Doppelnutzung ab 20 kWp. Heizma übernimmt die gesamte Förderabwicklung.

Wer 2026 in der Steiermark eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher plant, holt den entscheidenden Zuschuss vom Bund: bis zu 150 €/kWp für die PV-Anlage plus 150 €/kWh für den Speicher – für ein Einfamilienhaus zum Beispiel 2.700 € (10 kWp mit 8-kWh-Speicher). Eine eigene Landes-Pauschale pro kWp gibt es 2026 nicht, die Sonderprogramme des Landes sind ausgeschöpft oder auf Sonderfälle beschränkt. Dieser Artikel zeigt, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Fristen gelten und wie Sie den letzten Fördercall des Jahres sicher treffen. Stand: Juli 2026 – alle Beträge und Termine sind gegen die offiziellen Förderstellen geprüft.

Alle Förderungen im Überblick

Diese Programme sind 2026 für eine private PV-Anlage mit Batteriespeicher in der Steiermark relevant:

ProgrammFörderhöheFür wenKombinierbar?
EAG-Investitionszuschuss PV (Bund/ÖMAG)bis 150 €/kWp, max. 30 % der KostenNeuerrichtung, alle AnlagengrößenBasis-Förderung
EAG-Speicherzuschuss (Bund/ÖMAG)150 €/kWh, max. 30 % der Kostennur gemeinsam mit der PV-Anlage, 0,5 kWh/kWp bis 50 kWhja, im selben EAG-Antrag
Made-in-Europe-Bonus (Bund/ÖMAG)+10 % je Komponente (Module, Wechselrichter, Speicher)Anlagen mit europäischen Komponentenja, Zuschlag auf den EAG-Zuschuss
Steirischer Sanierungsbonus (Land)15 % der förderbaren Kostenrückwirkend für bereits umgesetzte Sanierungen inkl. PV/Speicher – Budget seit 22.04.2026 ausgeschöpftwar mit dem EAG-Zuschuss kombinierbar
Öko-Fonds „Innovative PV-Doppelnutzung” (Land)bis 30 % der Kosten, max. 250.000 €nur Sonderfälle ab 20 kWp (BIPV, Agri-PV, Parkplatzüberdachung) – Ausschreibung endete 31.05.2026nicht relevant fürs Einfamilienhaus-Dach
Gemeindeförderungenje nach Gemeinde unterschiedlichEinwohner der jeweiligen steirischen Gemeindemeist ja, mit Bund kombinierbar
Einkommensteuerbefreiung Einspeisungbis 12.500 kWh/Jahr steuerfreiPrivatpersonen mit Anlagen bis 35 kWp Engpassleistungja, gilt automatisch zusätzlich

Den größten und für Neuanlagen einzig planbaren Zuschuss liefert 2026 der Bund – umso wichtiger ist es, den EAG-Antrag richtig zu timen.

Welche Förderungen gibt es 2026 für PV und Batteriespeicher in der Steiermark?

Die Förderlandschaft gliedert sich in drei Ebenen: die bundesweite EAG-Förderung (der finanzielle Kern), die Landesebene mit ihren Sonderprogrammen sowie Gemeindeförderungen einzelner Kommunen. Die Details zum bundesweiten Programm finden Sie auch in unserem Ratgeber Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich.

EAG-Investitionszuschuss über die ÖMAG (Bund)

Herzstück ist der EAG-Investitionszuschuss. Das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) bildet das gesetzliche Fundament. Die ÖMAG (Ökostromabwicklungsstelle Austria) ist die Stelle, bei der Sie beantragen und die auszahlt. Gefördert wird die Neuinstallation von PV-Anlagen – gemeinsam mit dem Stromspeicher. Die Fördersätze richten sich nach der Anlagengröße. Für Haushalte sind meist die Kategorien A und B relevant:

KategorieAnlagengrößeFördersatz
Kat. Abis 10 kWp150 €/kWp
Kat. Büber 10–20 kWp140 €/kWp
Kat. Cüber 20–100 kWpmax. 130 €/kWp
Kat. Düber 100–1.000 kWpmax. 120 €/kWp
Stromspeicherab 0,5 kWh je kWp150 €/kWh

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss ist jeweils auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt – bei marktüblichen Anlagenpreisen wird diese Grenze im Einfamilienhaus-Bereich aber praktisch nie erreicht. Einkommensgrenzen gibt es beim EAG-Investitionszuschuss keine.

Stromspeicher-Förderung – nur gemeinsam mit der PV-Anlage

Der Batteriespeicher wird mit 150 €/kWh nutzbarer Kapazität gefördert, kann aber ausschließlich gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage beantragt werden. Eine alleinige Speicherförderung ist über diesen Zuschuss nicht möglich – was das für Nachrüster bedeutet, erklärt unser Ratgeber zum Stromspeicher-Nachrüsten.

Für die Speicherförderung gelten eine Mindest- und eine Höchstgröße:

  • Mindestgröße: 0,5 kWh nutzbare Kapazität pro kWp der beantragten PV-Leistung. Eine 10-kWp-Anlage braucht also mindestens 5 kWh Speicher – ein 2-kWh-Speicher wäre hier nicht förderfähig.
  • Höchstgröße: maximal 50 kWh nutzbare Kapazität – für Einfamilienhäuser praktisch nie ein Limit.

Die Kombination lohnt sich doppelt: Der gespeicherte Eigenstrom erhöht den Eigenverbrauch und senkt die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen.

Made-in-Europe-Bonus

Der Zuschuss steigt, sobald Sie Komponenten aus europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz) verbauen – je 10 % Zuschlag pro Komponente. Stammen PV-Module und Wechselrichter aus Europa, wächst der PV-Zuschuss um bis zu 20 %. Für einen europäisch gefertigten Stromspeicher gibt es 10 % Zuschlag auf den Speicherzuschuss. Anerkannt sind nur Produkte auf der offiziellen Whitelist der EAG-Abwicklungsstelle. Wichtig: Sie müssen den Bonus bereits bei der Antragstellung mitbeantragen. Heizma berücksichtigt das schon bei der Komponentenwahl.

Zusatzförderung für Energiemanagement (Klima- und Energiefonds)

Wollen Sie PV, Speicher und künftig vielleicht Wärmepumpe oder Wallbox intelligent steuern, gibt es seit 23. Juni 2026 eine weitere Bundesförderung. Der Klima- und Energiefonds bezuschusst kommunikationsfähige, automatisierte Energiemanagementsysteme für Haushalte (Registrierung bis 15. April 2027). Die genaue Zuschusshöhe für Ihr System prüfen wir für Sie. Wie ein solcher Energiemanager funktioniert, lesen Sie im eigenen Ratgeber.

Zahlt das Land Steiermark 2026 eine eigene PV- oder Speicher-Förderung?

Die ehrliche Antwort: Für eine neue Aufdachanlage mit Speicher auf dem Einfamilienhaus gibt es 2026 keine laufende Landesförderung. Eine fixe Pauschale pro kWp oder kWh hat die Steiermark – anders als etwa der Bund – nicht im Programm. Drei Landesschienen sind trotzdem einen genauen Blick wert, vor allem um zu verstehen, warum sie für Ihr Projekt (nicht) infrage kommen:

Steirischer Sanierungsbonus: 15 % – aber ausgeschöpft

Im Frühjahr 2026 öffnete das Land die Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus”: einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten. Auch die Errichtung einer PV-Anlage samt Stromspeicher brachte hier Ökopunkte. Der Haken: Der Bonus galt nur rückwirkend für bereits umgesetzte Sanierungen. Für neu geplante PV-Projekte war er nie gedacht. Schon am 22. April 2026, drei Wochen nach Antragsstart, meldete das Land die Mittel als ausgeschöpft. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Ob das Land nachlegt, ist offen – sobald neue Richtlinien vorliegen, prüfen wir sie für Sie.

Öko-Fonds: nur innovative PV-Doppelnutzung, nicht das Hausdach

Der Öko-Fonds des Landes fördert Photovoltaik nur in Sonderfällen – bei innovativer PV-Doppelnutzung. Dazu zählen gebäudeintegrierte Anlagen (BIPV), Agri-Photovoltaik, Parkplatzüberdachungen oder Anlagen an Lärmschutzwänden. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der Kosten (max. 250.000 €), greift aber erst ab 20 kWp. Klassische Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern sind ausdrücklich ausgenommen. Die aktuelle Ausschreibung endete zudem am 31. Mai 2026. Die parallele Öko-Fonds-Schiene für innovative Energiespeicher stand nur Unternehmen, Gemeinden und Energiegemeinschaften offen – nicht Privatpersonen – und lief bis 30. April 2026. Für ein typisches Projekt auf dem Hausdach ist der Öko-Fonds daher der falsche Weg.

Wohnbauförderung: thermische Sanierung statt PV

Die steirische Wohnbauförderung („Kleine Sanierung”, „Umfassende energetische Sanierung”) setzt am Gebäude an: Gefördert werden thermische Maßnahmen und Haustechnik – als Einzelmaßnahme etwa der Heizungstausch oder eine solarthermische Anlage, nicht aber die Photovoltaikanlage. Warum die Bundesförderung für den Heizungstausch ausgelaufen ist und was 2026 noch bleibt, lesen Sie im Ratgeber zur Sanierungsoffensive 2026.

Gemeindeförderungen: prüfen lohnt sich – aber genau hinsehen

Einzelne steirische Gemeinden fördern PV-Anlagen oder Speicher eigenständig – die Programme unterscheiden sich stark und werden nicht zentral gelistet. Genau hinsehen lohnt sich: Die Stadt Graz etwa fördert 2026 thermische Solaranlagen (100 €/m², max. 2.000 € je Wohneinheit), die frühere städtische PV-Förderung ist dagegen ausgelaufen. Für Ihren konkreten Standort prüft unser Förderservice, welche kommunale Förderung möglich und mit dem Bund kombinierbar ist.

Wann sind die ÖMAG-Fördercalls 2026 – und welche Frist bleibt noch?

Der EAG-Investitionszuschuss wird 2026 in drei klar definierten Call-Fenstern vergeben. Anträge können ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume eingereicht werden:

1. Fördercall: 23. April – 11. Mai 2026 (abgeschlossen)

2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni 2026 (abgeschlossen)

3. Fördercall: 8. Oktober – 22. Oktober 2026

Mit Stand Juli 2026 sind die ersten beiden Calls vorbei. Der Oktober-Call ist damit die letzte Gelegenheit, sich den Zuschuss noch in diesem Jahr zu sichern. In den Kategorien A und B gilt das Prinzip first come, first served: Wer beim Call-Start zuerst sein Ticket zieht, kommt zuerst zum Zug. Halten Sie Ihre Unterlagen deshalb mindestens 4–6 Wochen vor Call-Start vollständig bereit. Wer den Termin verpasst, muss auf die Fördercalls 2027 warten.

Unser Tipp: Wer sein PV-Projekt mit Heizma umsetzt, muss sich darum nicht selbst kümmern – unsere Förderabteilung übernimmt den kompletten Prozess bei der ÖMAG.

Wie läuft der Förderantrag über das EAG-Portal ab?

Die Antragstellung folgt einem festen Schema – einige Voraussetzungen müssen schon zum Zeitpunkt der Ticketziehung erfüllt sein:

  1. Netzzugang klären: Sie brauchen das Zählpunkt-Angebot Ihres Netzbetreibers – in weiten Teilen der Steiermark ist das die Energienetze Steiermark. Heizma stimmt die Anlagengröße vorab mit dem Netzbetreiber ab.
  2. Genehmigungen einholen: Alle notwendigen Anzeigen und Bewilligungen müssen bei der Ticketziehung vorliegen.
  3. Ticket ziehen: Beim Öffnen des Fördercalls wird im EAG-Portal ein Ticket gezogen – der Zeitpunkt entscheidet über die Reihung.
  4. Antrag vervollständigen: Innerhalb des Call-Fensters werden Anlagendaten, Kosten und Unterlagen eingereicht – zwingend vor der Inbetriebnahme der Anlage.
  5. Fördervertrag & Umsetzung: Nach der Zusage gilt für Anlagen bis 100 kWp eine Inbetriebnahmefrist von sechs Monaten – Heizma plant die Installation so, dass alle Termine eingehalten werden.

Der eingespeiste Überschussstrom wird unabhängig vom Zuschuss vergütet – wahlweise über einen Stromabnehmer Ihrer Wahl oder die ÖMAG. Welche Variante sich für Ihr Profil rechnet, klären wir in der Planung.

Lassen sich die Förderungen kombinieren?

Die einzelnen Ebenen schließen sich nicht aus:

  • PV-Anlage + Batteriespeicher werden im selben EAG-Antrag gefördert – der Speicher setzt die PV-Förderung sogar voraus.
  • Der Made-in-Europe-Bonus kommt bei europäischen Komponenten obendrauf.
  • Eine Gemeindeförderung lässt sich meist mit dem Bundeszuschuss kombinieren – ob und in welcher Höhe, hängt von Ihrer Gemeinde ab.
  • Die Steuerbefreiung für Einspeiseerlöse (siehe unten) gilt zusätzlich und automatisch.

Nicht möglich ist eine Doppelförderung derselben Anlage über zwei Bundesprogramme. Welche Kombination die höchste Gesamtförderung ergibt, prüft unser Förderservice vorab und stimmt die Anträge aufeinander ab.

Welche steuerlichen Vorteile gelten 2026 für PV-Betreiber?

Private PV-Betreiber profitieren zusätzlich von einer dauerhaften steuerlichen Entlastung. Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh pro Jahr sind von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung: Die Engpassleistung überschreitet 35 kWp nicht, die Anschlussleistung nicht 25 kWp. Ein Einfamilienhaus mit 5–15 kWp liegt weit darunter. Die Einspeiseerlöse bleiben also in aller Regel komplett steuerfrei – automatisch und ohne Antrag.

Die frühere Umsatzsteuerbefreiung (0 % USt) für PV-Anlagen ist dagegen ausgelaufen – seit April 2025 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 20 %. Sie ist 2026 kein Förderinstrument mehr; an ihre Stelle tritt der EAG-Investitionszuschuss.

Rechenbeispiele: So viel bringt die Förderung in der Steiermark

Die Beispiele beruhen auf den fixen EAG-Fördersätzen des Bundes (Deckel: 30 % der förderfähigen Kosten – bei üblichen Anlagenpreisen liegt der errechnete Zuschuss darunter).

Beispiel 1: 10 kWp PV (Kat. A) + 8 kWh Speicher

  • PV-Anlage: 10 kWp × 150 €/kWp = 1.500 €
  • Speicher: 8 kWh × 150 €/kWh = 1.200 € (Mindestgröße 5 kWh erfüllt)
  • Gesamter EAG-Zuschuss: 2.700 €

Beispiel 2: 15 kWp PV (Kat. B) + 10 kWh Speicher, europäische Komponenten

  • PV-Anlage: 15 kWp × 140 €/kWp = 2.100 €, mit Made-in-Europe-Bonus (+20 %) = 2.520 €
  • Speicher: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 €, mit Bonus (+10 %) = 1.650 €
  • Gesamter EAG-Zuschuss: 4.170 €

Beispiel 3: 6 kWp PV (Kat. A) + 6 kWh Speicher – kompaktes Einfamilienhaus

  • PV-Anlage: 6 kWp × 150 €/kWp = 900 €
  • Speicher: 6 kWh × 150 €/kWh = 900 € (Mindestgröße 3 kWh deutlich übererfüllt)
  • Gesamter EAG-Zuschuss: 1.800 €

In allen Fällen ist der Speicher ausreichend dimensioniert und damit förderfähig; eine Gemeindeförderung kann den Eigenanteil weiter senken.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit Ihre PV-Anlage mit Speicher 2026 in der Steiermark gefördert wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Neuinstallation einer PV-Anlage – eine reine Speicher-Nachrüstung ist nicht förderfähig.
  • Der Speicherantrag nur gemeinsam mit einem gültigen PV-Förderantrag; Mindestgröße 0,5 kWh pro kWp, förderbar bis 50 kWh.
  • Antragstellung innerhalb des Fördercall-Fensters – 2026 bleibt nur noch der Oktober-Call.
  • Die Anlage darf vor der Antragstellung noch nicht in Betrieb genommen worden sein.
  • Zählpunkt & Genehmigungen müssen bei der Ticketziehung vorliegen (in der Steiermark meist über die Energienetze Steiermark).
  • Für den Made-in-Europe-Bonus: Komponenten auf der Whitelist der EAG-Abwicklungsstelle, Bonus bei Antragstellung mitbeantragen.

Häufige Fragen zur Förderung in der Steiermark

Gibt es 2026 eine eigene Landesförderung für PV-Anlagen in der Steiermark?

Für neue Aufdachanlagen auf dem Einfamilienhaus: nein. Der „Steirische Sanierungsbonus” (15 %, inkl. PV mit Speicher) galt nur rückwirkend für bereits umgesetzte Sanierungen und ist seit 22. April 2026 ausgeschöpft; der Öko-Fonds fördert nur innovative PV-Doppelnutzung ab 20 kWp. Die planbare Förderung für Ihr Dach kommt 2026 vom Bund – über den EAG-Investitionszuschuss.

Kann ich 2026 einen Batteriespeicher ohne neue PV-Anlage fördern lassen?

Nein. Der EAG-Speicherzuschuss von 150 €/kWh ist an einen gültigen PV-Förderantrag gebunden. Wer einen Speicher zu einer bestehenden Anlage nachrüsten will, geht beim Bundeszuschuss leer aus – es sei denn, die PV-Anlage wird gleichzeitig erweitert. Mehr dazu im Ratgeber Stromspeicher nachrüsten.

Gilt die 0-%-Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen noch?

Nein, die Umsatzsteuerbefreiung ist seit April 2025 Geschichte – es gilt wieder der reguläre Satz von 20 %. Das zentrale Förderinstrument 2026 ist der EAG-Investitionszuschuss.

Was passiert, wenn ich den Fördercall im Oktober verpasse?

Dann ist der EAG-Zuschuss für 2026 nicht mehr erreichbar. Der Call vom 8. bis 22. Oktober ist das letzte Einreichfenster des Jahres. Weil der Antrag vor der Inbetriebnahme stehen muss, sollten Sie die Anlage nicht vorschnell errichten, sondern auf die Calls 2027 warten. Besser: jetzt starten. Planung, Netzbetreiber-Abstimmung und Unterlagen brauchen 4–6 Wochen Vorlauf.

Gibt es Einkommensgrenzen bei der PV-Förderung?

Nein – der EAG-Investitionszuschuss wird unabhängig vom Haushaltseinkommen gewährt. Entscheidend sind allein die technischen Voraussetzungen und die fristgerechte Antragstellung im Fördercall.

Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde PV oder Speicher fördert?

Viele steirische Gemeinden zahlen eigene Zuschüsse, die Programme sind aber selten zentral gelistet – und nicht jede „Solarförderung” gilt für PV (Graz etwa fördert 2026 nur thermische Solaranlagen). Fragen Sie am Gemeindeamt nach – oder überlassen Sie das uns: Unser Förderservice prüft für Ihren Standort alle Ebenen, von der Gemeinde bis zum Bund.

Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma

  • Beratung & Planung – Heizma analysiert Standort und Stromverbrauch und erstellt ein Angebot für PV-Anlage und Speicher inklusive aller relevanten Förderungen.
  • Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung übernimmt Registrierung, Ticketziehung, Antragstellung und Behördenkommunikation bei der ÖMAG.
  • Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert PV-Anlage und Batteriespeicher fachgerecht, förderkonform und innerhalb der Fristen.
  • Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme folgt die Endabrechnung, die Fördersumme geht direkt auf Ihr Konto.

Übrigens: Auch der Heizungstausch wird in der Steiermark 2026 stark gefördert – Details in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung in der Steiermark 2026. Wer Wärmepumpe und PV kombiniert, holt aus beiden Fördertöpfen das Maximum heraus.

Fazit: Lohnt sich PV mit Speicher 2026 in der Steiermark?

Ja. Mit fixen EAG-Fördersätzen von bis zu 150 €/kWp für die Photovoltaikanlage, 150 €/kWh für den Speicher und dem Made-in-Europe-Bonus obendrauf sind je nach Anlage über 4.000 € Zuschuss möglich – ganz ohne Einkommensgrenzen. Eine eigene Landes-Pauschale braucht es dafür nicht: Für neue Aufdachanlagen auf dem Einfamilienhaus ist der Bund die entscheidende Quelle, ergänzt um mögliche Gemeindeförderungen.

Entscheidend ist das Timing: Der letzte Fördercall 2026 läuft vom 8. bis 22. Oktober – die Vorbereitung sollte spätestens im September starten. Mit Heizma haben Sie einen Partner, der Planung, Installation und die komplette Förderabwicklung aus einer Hand übernimmt. Starten Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung – damit Ihr Antrag beim Oktober-Call ganz vorne liegt.

Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

Bildnachweis: Grüner See in Tragöß, Steiermark – Foto: Marco Almbauer, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

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