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PV-Förderung Oberösterreich 2026: Zuschüsse für PV & Speicher

Von · · aktualisiert 3. Juli 2026 · 13 Min. Lesezeit

PV-Förderung Oberösterreich 2026: Zuschüsse für PV & Speicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund ist die entscheidende Förderquelle: Der EAG-Investitionszuschuss (ÖMAG) fördert die neue Photovoltaikanlage mit bis zu 150 €/kWp und den gemeinsam installierten Stromspeicher mit 150 €/kWh – jeweils maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Nur noch ein Fördercall-Fenster 2026: Die ersten beiden Calls sind vorbei – der dritte und letzte Fördercall läuft vom 8. bis 22. Oktober 2026. Jetzt vorbereiten lohnt sich.
  • Made-in-Europe-Bonus: Bei europäischen Komponenten steigt der Zuschuss um bis zu 20 % für die PV-Anlage und 10 % für den Speicher – muss direkt beim Antrag mitbeantragt werden.
  • Keine Landes-Pauschale für neue PV-Anlagen: Oberösterreich zahlt keinen eigenen kWp-Zuschuss. Die Landesförderung für die Speicher-Nachrüstung wurde mit 1. Juli 2026 eingestellt (Budget ausgeschöpft). Einzelne Gemeinden fördern zusätzlich – die Stadt Linz etwa mit 125 €/kWp, maximal 625 €.
  • Heizma übernimmt die gesamte Förderabwicklung – von der Registrierung bis zur Auszahlung.

3.000 € Investitionszuschuss bringt 2026 zum Beispiel eine 10-kWp-Photovoltaikanlage mit 10-kWh-Batteriespeicher in Oberösterreich. Die PV-Förderung in Oberösterreich 2026 kommt dabei vor allem vom Bund – dem EAG-Investitionszuschuss über die ÖMAG. Zeit bleibt aber nur noch für ein Einreichfenster: den letzten Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026. Dieser Guide zeigt Ihnen Fördersätze, Fristen, Kombinationen und Rechenbeispiele. Stand: Juli 2026.

Welche PV- und Speicher-Förderungen gibt es 2026 in Oberösterreich?

Die zentrale PV-Förderung in Oberösterreich ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes: bis zu 150 €/kWp für die neue Photovoltaikanlage plus 150 €/kWh für den Speicher, abgewickelt über die ÖMAG. Dazu kommen der Made-in-Europe-Bonus und in manchen Kommunen Gemeindeförderungen. Anders als beim Heizungstausch vergibt das Land Oberösterreich hier keine eigenen Zuschüsse – die Photovoltaik-Förderung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Alle für Oberösterreich relevanten Programme auf einen Blick:

ProgrammFörderhöheFür wenKombinierbar?
EAG-Investitionszuschuss PV (Bund/ÖMAG)bis 150 €/kWp, max. 30 % der KostenNeuinstallation, u. a. private Hausbesitzerja – mit Speicher-Zuschuss, Made-in-Europe-Bonus und Gemeindeförderungen
EAG-Speicherzuschuss (Bund/ÖMAG)150 €/kWh, max. 30 % der Kostennur gemeinsam mit neuer/erweiterter PV-Anlageja – fixer Bestandteil des EAG-Antrags
Made-in-Europe-Bonus (Bund/ÖMAG)+10 % je Komponente: bis +20 % auf den PV-Zuschuss, +10 % auf den Speicher-ZuschussAnlagen mit Komponenten von der offiziellen Whitelistja – Aufschlag auf den EAG-Zuschuss, nur bei Antragstellung
Landesförderung OÖ: Speicher-Nachrüstung150 €/kWh, max. 15 kWh (bis 2.250 €), max. 40 %Bestandsanlagen ohne Speicher – seit 1. Juli 2026 eingestelltwar nicht mit der EAG-Speicherförderung kombinierbar
PV-Förderung der Stadt Linz (mit LINZ AG)125 €/kWp, max. 625 € – auf Gründächern 225 €/kWp, max. 1.125 €Anlagen im Linzer Stadtgebiet (keine Balkonkraftwerke)ja – zusätzlich zum Bund
Weitere Gemeindeförderungenje nach Gemeinde unterschiedlichEinwohner einzelner oö. Gemeindenmeist ja, zusätzlich zum Bund
Energiemanagement Haushalte 2026 (Klima- und Energiefonds)Zuschuss für automatisierte Energiemanagementsysteme – Höhe prüfen wir für Sieprivate Haushalte, Einreichung bis 15. April 2027ja – eigenes Programm neben der PV-Förderung

Für neue Anlagen mit Speicher zählt also der Bund – und dort holt die richtige Vorbereitung das meiste Geld heraus.

Wie hoch ist der EAG-Investitionszuschuss 2026 für PV und Speicher?

Bis zu 150 €/kWp für die Photovoltaikanlage und 150 €/kWh für den Speicher – gedeckelt bei jeweils maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Grundlage ist das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz), die Abwicklung übernimmt die ÖMAG als offizielle Förderstelle. Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen – und, gemeinsam damit beantragt, der Stromspeicher.

Photovoltaikanlage: bis zu 150 €/kWp

Die Fördersätze richten sich nach der Anlagengröße (Engpassleistung). Für private Ein- und Zweifamilienhäuser sind fast immer die Kategorien A und B relevant:

KategorieAnlagengrößeFördersatz
Kat. Abis 10 kWp150 €/kWp
Kat. Büber 10 bis 20 kWp140 €/kWp
Kat. Cüber 20 bis 100 kWpmax. 130 €/kWp
Kat. Düber 100 kWpmax. 120 €/kWp

In den Kategorien A und B gelten fixe Fördersätze. Die Vergabe erfolgt nach Ticketziehung – im Prinzip first come, first served. In den Kategorien C und D wird nach dem beantragten Förderbedarf gereiht.

Stromspeicher: 150 €/kWh

Der Batteriespeicher wird mit 150 €/kWh gefördert – separat vom PV-Zuschuss und mit diesem kombinierbar. Die wichtigsten Bedingungen:

  • Der Speicher kann ausschließlich gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage beantragt werden. Eine reine Speicherförderung ist über den EAG-Investitionszuschuss nicht möglich.
  • Mindestgröße: 0,5 kWh je kWp beantragter Engpassleistung. Eine 10-kWp-Anlage braucht also einen Speicher mit mindestens 5 kWh – sonst entfällt die Speicherförderung komplett.
  • Höchstgröße: gefördert werden maximal 50 kWh.
  • Die Erweiterung eines bestehenden Speichers ist nicht förderfähig.

Made-in-Europe-Bonus: bis zu 20 % mehr für PV, 10 % mehr für den Speicher

Stammen die technischen Komponenten aus europäischer Wertschöpfung, steigt der Investitionszuschuss spürbar: je 10 % Aufschlag für Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Stromspeicher. Für die PV-Anlage sind so bis zu +20 % möglich (Module + Wechselrichter), für den Speicher +10 %. Welche Produkte qualifizieren, legt die offizielle Whitelist der EAG-Abwicklungsstelle fest.

Wichtig: Der Bonus muss bereits bei der Antragstellung mitbeantragt werden – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Auch deshalb lohnt es sich, die Komponentenwahl vor dem Fördercall festzuzurren. Heizma prüft bei der Angebotserstellung automatisch, ob Ihre Anlage für den Bonus in Frage kommt.

Wann sind die ÖMAG-Fördercalls 2026 – und welche Fristen gelten?

2026 bleibt nur noch ein Einreichfenster: der dritte und letzte Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026. Ihren Antrag reichen Sie ausschließlich innerhalb der Fördercall-Fenster über das Ticketsystem der EAG-Abwicklungsstelle ein:

  • 1. Fördercall: 23. April – 11. Mai 2026 (abgeschlossen)
  • 2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni 2026 (abgeschlossen)
  • 3. Fördercall: 8. Oktober – 22. Oktober 2026

Wer den Oktober-Call verpasst, wartet auf die Calls 2027. In den Kategorien A und B werden die Mittel nach dem Prinzip first come, first served vergeben. Beginnen Sie deshalb mindestens 4–6 Wochen vor dem Call-Start mit den Unterlagen – also spätestens Anfang September.

Vor dem Fördercall müssen außerdem alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, der Netzzugang geklärt und das Angebot für den Einspeisezählpunkt des Netzbetreibers eingeholt sein.

Nach der Förderzusage gilt für Anlagen bis 100 kWp eine Inbetriebnahmefrist von 6 Monaten ab Vertragsabschluss. Die Endabrechnung reichen Sie spätestens sechs Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist ein; eine einmalige Verlängerung um sechs Monate ist möglich. Details zum bundesweiten Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich.

Gibt es 2026 eine Landesförderung für PV und Speicher in Oberösterreich?

Für neue PV-Anlagen: nein. Oberösterreich zahlt 2026 keinen eigenen Zuschuss pro Kilowattpeak für private Neuanlagen – hier ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes die maßgebliche Förderquelle.

Für die Speicher-Nachrüstung hatte das Land Oberösterreich 2026 ein eigenes Programm aufgelegt. Seit 1. März 2026 wurde die Nachrüstung systemdienlicher Solarstromspeicher an bestehende PV-Anlagen (Netzzugang vor dem 1. Jänner 2026) mit 150 €/kWh Nennkapazität gefördert. Gedeckelt war der Zuschuss bei 15 kWh (also bis zu 2.250 €) und höchstens 40 % der Brutto-Investitionskosten – für Privatpersonen, Vereine und Gemeinden.

Das Interesse war enorm: Das Budget war schnell ausgeschöpft, und das Programm wurde mit 1. Juli 2026 eingestellt. Bereits bis 30. Juni 2026 eingereichte Anträge samt Rechnungen werden noch geprüft; neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Was heißt das für Sie? Haben Sie eine bestehende PV-Anlage ohne Speicher, ist der Nachrüst-Zuschuss des Landes aktuell keine Option mehr. Ob und wann ein Nachfolgeprogramm kommt, ist offen. Über den Bund bleibt ein Speicher nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage förderfähig. Ob sich das bei Ihnen rechnet, klärt unser Ratgeber Stromspeicher nachrüsten.

Zusätzlich fördern einzelne oberösterreichische Gemeinden PV-Anlagen oder Speicher mit eigenen kommunalen Zuschüssen. Das größte Beispiel ist die Stadt Linz: Gemeinsam mit der LINZ AG fördert sie PV-Anlagen im Stadtgebiet mit 125 €/kWp (maximal 625 €), auf begrünten Dächern sogar mit 225 €/kWp (maximal 1.125 €). Balkonkraftwerke sind ausgenommen; die eingereichten Rechnungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein. In anderen Gemeinden gelten andere Konditionen – welche Förderung an Ihrem Standort möglich und mit dem Bund kombinierbar ist, prüfen wir im Rahmen unseres Förderservice für Sie.

Was gilt in Oberösterreich für Netzzugang und Einspeisung?

Zuständig für den Netzanschluss ist Ihr lokaler Netzbetreiber – in weiten Teilen Oberösterreichs die Netz Oberösterreich, im Großraum Linz die LINZ NETZ. Von dort brauchen Sie für den EAG-Antrag den geklärten Netzzugang und das Angebot für den Einspeisezählpunkt. Diesen Schritt erledigt Heizma im Zuge der Anlagenplanung für Sie mit.

Den Überschussstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen oder speichern, verkaufen Sie an einen Energieversorger Ihrer Wahl – oder Sie rechnen ihn über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG ab. Der OeMAG-Marktpreis wird monatlich festgelegt. Im ersten Halbjahr 2026 lag er je nach Monat zwischen rund 5,7 und 8,8 Cent pro kWh (Juni 2026: 6,772 Cent) – deutlich unter dem Preis für Haushaltsstrom aus dem Netz. Genau deshalb rechnet sich der Batteriespeicher: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist mehr wert als jede eingespeiste.

Welche Förderungen lassen sich 2026 kombinieren?

Die wichtigsten Zuschüsse lassen sich stapeln: PV- und Speicher-Zuschuss, Made-in-Europe-Bonus und Gemeindeförderungen schließen einander nicht aus. Im Überblick:

  • PV-Zuschuss + Speicher-Zuschuss (Bund): Innerhalb des EAG-Investitionszuschusses werden Photovoltaikanlage und gemeinsam installierter Speicher beide gefördert – der Standardfall bei einer neuen Anlage mit Speicher.
  • Made-in-Europe-Bonus: kommt bei Whitelist-Komponenten zusätzlich auf den EAG-Zuschuss – bis zu +20 % auf den PV-Anteil, +10 % auf den Speicher-Anteil.
  • Gemeindeförderungen: lassen sich in der Regel mit dem Bund kombinieren – die Bedingungen legt die jeweilige Gemeinde fest. In Linz kommen etwa 125 €/kWp (max. 625 €) zusätzlich zum EAG-Zuschuss.
  • Landesförderung Speicher-Nachrüstung: war nicht mit der EAG-Speicherförderung kombinierbar und ist seit 1. Juli 2026 ohnehin eingestellt.
  • PV + Energiemanagement: Der Klima- und Energiefonds fördert 2026 zusätzlich automatisierte Energiemanagementsysteme, die PV, Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe intelligent steuern („Energiemanagement Haushalte 2026”, Einreichung bis 15. April 2027). Die genaue Förderhöhe prüfen wir für Sie.
  • PV + Heizungstausch: Wer die PV-Anlage mit einem Umstieg auf die Wärmepumpe verbindet, nutzt die oberösterreichische Landesförderung für den Heizungstausch (die bundesweite Sanierungsoffensive 2026 ist ausgelaufen, Stand: August 2026) – die Details dazu im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung in Oberösterreich 2026. Die Programme laufen getrennt und schmälern die PV-Förderung nicht.

Wie viel Förderung bekomme ich konkret? Drei Rechenbeispiele

Alle Beispiele rechnen mit den fixen Fördersätzen des Bundes; die tatsächliche Höhe hängt von Anlagengröße, Speicherdimensionierung und Komponentenwahl ab.

Beispiel 1: 10 kWp Photovoltaik + 10 kWh Speicher (Kategorie A)

  • PV-Zuschuss: 10 kWp × 150 €/kWp = 1.500 €
  • Speicher-Zuschuss: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 €
  • = 3.000 € Investitionszuschuss vom Bund

Beispiel 2: 15 kWp Photovoltaik + 10 kWh Speicher (Kategorie B)

  • PV-Zuschuss: 15 kWp × 140 €/kWp = 2.100 €
  • Speicher-Zuschuss: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 €
  • = 3.600 € Investitionszuschuss vom Bund

Beispiel 3: wie Beispiel 1, aber alle Komponenten Made in Europe

  • PV-Zuschuss mit +20 % Bonus: 1.500 € × 1,2 = 1.800 €
  • Speicher-Zuschuss mit +10 % Bonus: 1.500 € × 1,1 = 1.650 €
  • = 3.450 € Investitionszuschuss vom Bund

In allen Fällen erfüllt der Speicher die Mindestgröße von 0,5 kWh je kWp. Zusätzlich gilt der Deckel von 30 % der förderfähigen Investitionskosten – bei üblichen Anlagenpreisen liegt der Zuschuss darunter, die vollen Beträge werden also ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Damit Ihre PV-Anlage mit Speicher 2026 in Oberösterreich gefördert wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Neuinstallation einer Photovoltaikanlage – der Speicher nur gemeinsam mit neuer bzw. erweiterter PV.
  • Antrag innerhalb des Fördercall-Fensters (2026 nur noch: 8.–22. Oktober) über das Ticketsystem.
  • Die Anlage darf vor der Antragstellung noch nicht in Betrieb genommen worden sein.
  • Genehmigungen, Netzzugang und Zählpunkt-Angebot liegen zum Antragszeitpunkt vor.
  • Speicher-Mindestgröße 0,5 kWh je kWp, förderbar bis maximal 50 kWh.
  • Made-in-Europe-Bonus nur mit Whitelist-Komponenten und nur bei Antragstellung mitbeantragbar.
  • Inbetriebnahme innerhalb von 6 Monaten ab Fördervertrag (Anlagen bis 100 kWp), danach fristgerechte Endabrechnung.

Häufige Fragen zur PV-Förderung in Oberösterreich

Gibt es 2026 eine Landesförderung für neue PV-Anlagen in Oberösterreich?

Nein. Das Land Oberösterreich zahlt keinen eigenen Zuschuss pro kWp für neue private Photovoltaikanlagen. Die maßgebliche Förderung ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes mit bis zu 150 €/kWp plus 150 €/kWh für den Speicher. Einzelne Gemeinden fördern zusätzlich – die Stadt Linz etwa mit 125 €/kWp (maximal 625 €).

Kann ich einen Speicher an meine bestehende PV-Anlage nachrüsten und fördern lassen?

Aktuell nicht über eine laufende Förderung: Das Landesprogramm für die Speicher-Nachrüstung (150 €/kWh, max. 2.250 €) wurde mit 1. Juli 2026 eingestellt, weil das Budget ausgeschöpft war. Der EAG-Zuschuss des Bundes fördert Speicher nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Ob sich eine Nachrüstung trotzdem rechnet, zeigt unser Ratgeber Stromspeicher nachrüsten.

Wann ist der nächste Fördercall – und was passiert, wenn ich ihn verpasse?

Der dritte und letzte Fördercall 2026 läuft vom 8. bis 22. Oktober. Wer das Fenster verpasst, muss auf die Calls 2027 warten. Da die Vergabe in den Kategorien A und B nach first come, first served erfolgt, sollten die Unterlagen 4–6 Wochen vor Call-Start fertig sein.

Wie hoch ist die Förderung für eine typische 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher?

3.000 € Investitionszuschuss vom Bund – 1.500 € für die PV-Anlage plus 1.500 € für den Speicher. Mit Made-in-Europe-Komponenten steigt der Zuschuss auf bis zu 3.450 €.

Muss der Netzanschluss vor dem Förderantrag geklärt sein?

Ja. Für den EAG-Antrag müssen Genehmigungen, Netzzugang und das Angebot für den Einspeisezählpunkt Ihres Netzbetreibers (in Oberösterreich meist Netz Oberösterreich oder LINZ NETZ) bereits vorliegen. Heizma erledigt diese Schritte im Zuge der Anlagenplanung mit.

Lohnt sich der Speicher überhaupt, wenn ich Überschussstrom einspeisen kann?

In den meisten Fällen ja. Der monatlich festgelegte OeMAG-Marktpreis lag im ersten Halbjahr 2026 zwischen rund 5,7 und 8,8 Cent pro kWh – selbst verbrauchter Strom ersetzt dagegen deutlich teureren Netzstrom. Der Speicher verschiebt Ihren Solarstrom vom Mittag in den Abend und erhöht so den Eigenverbrauch spürbar.

Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma

  1. Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihren Standort und Stromverbrauch und erstellt ein Angebot für Photovoltaik und Speicher inklusive aller relevanten Förderungen – auf Wunsch samt Made-in-Europe-Komponenten.
  2. Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung übernimmt Registrierung, Ticketziehung, Antragstellung, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen bei der ÖMAG – rechtzeitig zum Oktober-Call.
  3. Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert Ihre PV-Anlage und den Speicher fachgerecht, förderkonform und innerhalb der Inbetriebnahmefrist.
  4. Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme wird die Endabrechnung eingereicht und die Fördersumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Ihr Vorteil mit Heizma: alles aus einer Hand – und Sie treffen das letzte Fördercall-Fenster 2026 rechtzeitig mit dem maximalen Zuschuss.

Fazit: Lohnt sich PV mit Speicher in Oberösterreich 2026?

Ja. Mit bis zu 150 €/kWp für die Photovoltaikanlage, 150 €/kWh für den Speicher und dem Made-in-Europe-Bonus von bis zu 20 bzw. 10 % senkt der EAG-Investitionszuschuss die Investitionskosten spürbar. Eine eigene PV-Landesförderung braucht Oberösterreich dafür nicht: Für neue Anlagen ist der Bund die entscheidende Quelle. Wer den letzten Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026 rechtzeitig vorbereitet, sichert sich den vollen Zuschuss – statt auf 2027 zu warten.

Langfristig profitieren Sie doppelt: Der Speicher hebt den Eigenverbrauch, und die Anlage amortisiert sich schneller. Mit Heizma haben Sie einen Partner für Planung, Installation und komplette Förderabwicklung.

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Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

Bildnachweis: Seeschloss Ort am Traunsee, Gmunden (Oberösterreich) – Foto: Wikimoguul, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

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