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Wärmepumpen-Förderung Vorarlberg 2026: bis zu 2.000 € Zuschuss

Von · · aktualisiert 13. August 2026 · 11 Min. Lesezeit

Wärmepumpen-Förderung Vorarlberg 2026: bis zu 2.000 € Zuschuss

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung Vorarlberg (Richtlinie Heizungstausch 2026): für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Eigenheim 1.000 € Basisförderung plus 500 € Bonus beim Ersatz einer fossilen Heizung – zusammen bis zu 1.500 €, einkommensunabhängig, maximal 25 % der förderfähigen Kosten
  • Bundesförderung ausgelaufen: Sanierungsoffensive (Kesseltausch) und „Sauber Heizen für Alle” gibt es nicht mehr (Stand: August 2026)
  • vkw-Wärmepumpen-Förderung: 500 € Zuschuss des Vorarlberger Energieversorgers für vkw-Kundinnen und -Kunden – zusätzlich zur Landesförderung
  • Zusammen kommen so bis zu 2.000 € für die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Eigenheim zusammen
  • Öko-Sanierungsförderpauschale: übersteigen die Restkosten 2.000 €, werden 400 € pro Jahr über 5 Jahre als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Eigenheim zahlt das Land Vorarlberg 2026 bis zu 1.500 € Zuschuss – 1.000 € Basisförderung plus 500 € Fossil-Bonus, einkommensunabhängig. Dazu kommt der vkw-Bonus von 500 €, zusammen also bis zu 2.000 €. Die Bundesförderungen „Sanierungsoffensive 2026” und „Sauber Heizen für Alle” sind ausgelaufen (Stand: August 2026) – die Landesförderung ist damit der wichtigste Zuschuss. Dieser Guide zeigt Ihnen alle Beträge, Voraussetzungen, Fristen und Rechenbeispiele zur Wärmepumpen-Förderung in Vorarlberg 2026.

Alle Förderungen im Überblick

ProgrammFörderhöhe (Luft-Wasser-WP)Für wenKombinierbar?
Landesförderung Vorarlberg (Richtlinie Heizungstausch 2026)bis zu 1.500 € (1.000 € Basis + 500 € Fossil-Bonus), max. 25 % der KostenEigenheim-Eigentümer:innen mit Hauptwohnsitz, einkommensunabhängigja – mit dem vkw-Bonus
Bund: Kesseltausch (Sanierungsoffensive 2026)ausgelaufenEigentümer:innen von Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäusern, Mieter:innen mit Zustimmung–
Bund: Sauber Heizen für Alle 2026ausgelaufenHaushalte mit niedrigem Einkommen–
vkw-Wärmepumpen-Förderung500 €vkw-Energiekund:innen im Vorarlberger Versorgungsgebietja – zusätzlich zur Landesförderung
Öko-Sanierungsförderpauschale (Steuer)400 €/Jahr über 5 Jahre (gesamt 2.000 €)Steuerpflichtige mit Restkosten über 2.000 € nach Abzug der Förderungenja – läuft automatisch über die Steuer

Wie viel davon in Ihrem konkreten Fall zusammenkommt, rechnet Ihnen unser Förderservice mit Förder-Rechner unverbindlich aus – inklusive kompletter Antragsabwicklung.

Welche Wärmepumpen werden in Vorarlberg gefördert?

Gefördert wird der Umstieg von einer bestehenden Heizungsanlage auf eine elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe – darunter ausdrücklich die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Diese eignet sich besonders gut für Bestandsgebäude in Vorarlberg, da sie ohne Erdarbeiten auskommt und effizient mit Außenluft arbeitet.

Damit Ihre Anlage förderfähig ist, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Fachgerechte Planung und Installation durch einen befugten Betrieb
  • Technische Mindestanforderungen: EHPA-Gütesiegel, eingehaltene Schallgrenzwerte und ein Kältemittel mit einem GWP von höchstens 2.000
  • Messtechnik: Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler zur Eigenkontrolle der Jahresarbeitszahl
  • Baurechtliche Bewilligung der Luftwärmepumpe bei der zuständigen Gemeinde

Beim Schall unterscheidet die Vorarlberger Richtlinie zwei Klassen: bis maximal 55 dB Schallleistung sowie über 55 bis maximal 60 dB. Ein Wert bis 60 dB ist zulässig, wenn Sie ihn durch Herstellerdrosselung, Schallschutzhaube oder Innenaufstellung einhalten. Darüber ist keine Förderung möglich. Heizma setzt ausschließlich auf leise, förderfähige Geräte und plant den Aufstellort so, dass die Grenzwerte sicher eingehalten werden.

Ein Hinweis vorab: Im Einzugsgebiet qualitätsgesicherter Nahwärme hat der Nahwärmeanschluss Vorrang. Die Richtlinie erlaubt zwei Ausnahmen: wenn der Anschluss nicht binnen 12 Monaten umsetzbar ist, oder wenn ein unabhängiger Energieberater per Vollkosten-Vergleichsrechnung die Wärmepumpe als wirtschaftlicher ausweist. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, prüfen wir im Zuge der Planung.

Welche Förderungen gibt es in Vorarlberg 2026?

1. Landesförderung Vorarlberg – Richtlinie Heizungstausch 2026

Das Land Vorarlberg fördert den Heizungstausch über die Richtlinie Heizungstausch 2026 (gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026). Wird Ihre bestehende Heizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt, erhalten Sie einen einmaligen, einkommensunabhängigen Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten – alle Details in der offiziellen Förderinfo des Landes Vorarlberg.

Die Förderung beträgt maximal 25 % der förderfähigen Kosten und ist mit fixen Höchstbeträgen gedeckelt. Für Sole- und Grundwasser-Wärmepumpen im Eigenheim gelten 2.000 € Basisförderung plus 1.000 € Bonus; für Luft-Wasser-Wärmepumpen (Luftwärmepumpen) gelten 50 % der regulären Fördersätze. Für ein Eigenheim (Wohnhaus mit bis zu zwei Wohnungen) ergibt das:

FörderbausteinLuft-Wasser-Wärmepumpe im Eigenheim
Basisförderung1.000 € (50 % von 2.000 €)
Bonus für den Ersatz einer fossilen Heizung500 € (50 % von 1.000 €)
Zusammenbis zu 1.500 €

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen von Eigenheimen (Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen) mit Hauptwohnsitz
  • Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrwohnungshäusern (mindestens drei Wohnungen) – für eine Luftwärmepumpe gelten hier 500 € Basisförderung pro Gebäude plus 200 € pro Wohnung sowie 1.000 € Fossil-Bonus (jeweils 50 % der regulären Sätze)

Voraussetzungen:

  • Ersatz eines bestehenden Heizsystems in einem bestehenden Wohnbau (Baubewilligung liegt mindestens 10 Jahre zurück)
  • Ganzjährig bewohnter Hauptwohnsitz (keine Ferien- oder Zweitwohnsitze, keine gewerbliche Nutzung)
  • Einkommensunabhängig – die Förderung ist an keine Einkommensgrenzen gebunden
  • Der Bonus wird gewährt, wenn eine fossile Heizung (Öl-, Gas-Zentralheizung, Kohle/Koks-Allesbrenner) oder eine Elektrodirektheizung (Nacht-/Direktspeicheröfen) ersetzt wird; bei Ölheizungen ist auch der Öltank zu entfernen
  • Nur neue Anlagen sind förderbar (keine Gebrauchtgeräte); die geförderte Wärmepumpe muss mindestens 10 Jahre widmungsgemäß in Betrieb bleiben
  • Antragstellung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme, letztmögliches Antragsdatum ist der 31.12.2026

Zu den förderfähigen Kosten zählen neben der Wärmepumpe selbst auch Kanalsystem, Befestigung, Luftansaugung, eine Schallschutzhaube sowie die Abbruch- und Entsorgungskosten der alten Heizanlage. Nicht förderfähig sind Wärmeabgabesysteme wie Fußbodenheizung oder Radiatoren.

Gut zu wissen: Das Land hat für 2026 rund 3,6 Millionen Euro für etwa 1.500 Förderfälle budgetiert. Stand April 2026 waren davon laut Fachbereich Energie und Klimaschutz noch rund 2 Millionen Euro im Fördertopf – wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte also nicht bis Jahresende warten.

2. Bundesförderung 2026 ausgelaufen

Der Bund förderte den Heizungstausch bis 2026 über zwei Programme: die „Sanierungsoffensive 2026” (Kesseltausch) mit bis zu 7.500 € und „Sauber Heizen für Alle” mit bis zu 25.586 € für einkommensschwache Haushalte. Beide sind ausgelaufen – neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich (Stand: August 2026).

Für Vorarlberg heißt das: Die Landesförderung und der vkw-Bonus sind jetzt die zentralen Zuschüsse. Die Hintergründe zum Auslaufen der Bundesförderung lesen Sie im Ratgeber zur Sanierungsoffensive 2026.

3. vkw-Wärmepumpen-Förderung: 500 € vom Energieversorger

Eine Vorarlberger Besonderheit: Der Landesenergieversorger vkw (illwerke vkw) fördert den Einbau einer Wärmepumpe in Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einem Zuschuss von 500 € – ausdrücklich auch für Wärmepumpen mit Außenluft als Wärmequelle, also Luft-Wasser-Wärmepumpen.

  • Teilnahmeberechtigt sind Kundinnen und Kunden, die ihre Energie von der vkw beziehen und im Vorarlberger Versorgungsgebiet wohnen.
  • Der Zuschuss gilt bei Neubau, Sanierung oder dem Austausch älterer Heizsysteme.
  • Der Antrag läuft unkompliziert online über das vkw-Portal (Registrierung, Dokumenten-Upload, Antragstellung).

Der vkw-Bonus kommt zur Landesförderung hinzu. Einzelne Stadtwerke und Gemeinden in Vorarlberg fördern den Heizungstausch darüber hinaus mit eigenen Programmen – ob es an Ihrem Wohnort einen weiteren Zuschuss gibt, prüfen wir im Rahmen unseres Förderservices mit.

4. Geheimtipp: Öko-Sanierungsförderpauschale

Übersteigen die nach Abzug aller Förderungen verbleibenden Kosten Ihres Heizungstauschs 2.000 €, greift eine steuerliche Zusatzentlastung. Über fünf Jahre werden je 400 € pro Jahr als Öko-Sanierungspauschale in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt – auch 2026. Eine separate Antragstellung ist nicht nötig. Die Pauschale läuft automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung.

Sie gilt für private Haushalte bei qualifizierten Maßnahmen wie dem Umstieg auf Wärmepumpen und bringt über die Laufzeit zusätzlich 2.000 € Steuerentlastung.

Welche Förderungen können in Vorarlberg miteinander kombiniert werden?

Kurz gesagt: Landesförderung und vkw-Bonus lassen sich stapeln, dazu kommt die steuerliche Öko-Pauschale. Die Bundesförderung fällt seit ihrem Auslaufen weg (Stand: August 2026).

Kombinierbar: Landesförderung + vkw-Bonus

Die Vorarlberger Landesförderung (bis zu 1.500 €) und der vkw-Wärmepumpen-Bonus (500 €) lassen sich kombinieren. Wer beide Zuschüsse beantragt, kommt auf eine Gesamtfördersumme von bis zu 2.000 € für die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Alle Förderungen zusammen dürfen die Höhe der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Auch die Öko-Sanierungsförderpauschale läuft zusätzlich – sie wird steuerlich berücksichtigt und kollidiert nicht mit den Zuschüssen.

Wie hoch ist die Förderung wirklich? (Beispiele)

In der Regel kommen bis zu 2.000 € Zuschuss zusammen, dazu die steuerliche Öko-Pauschale. Die genaue Höhe hängt von Technik, Angebot und der Kombination der Programme ab. Die folgenden Beispiele dienen als Orientierung.

Beispiel 1: Landesförderung + vkw-Bonus

  • 28.000 € Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket im Eigenheim
  • −1.000 € Landesförderung Vorarlberg (Basisförderung Luft-Wasser-Wärmepumpe)
  • −500 € Bonus für den Ersatz der fossilen Heizung (Land)
  • −500 € vkw-Wärmepumpen-Förderung
  • = 26.000 € Eigenkosten (2.000 € gefördert)

Beispiel 2: nur Landes-Basisförderung (kein Fossil-Bonus, kein vkw-Bezug)

  • 28.000 € Kosten für das Komplettpaket
  • −1.000 € Landesförderung Vorarlberg (Basisförderung Luft-Wasser-Wärmepumpe)
  • = 27.000 € Eigenkosten

In beiden Beispielen kommt on top die Öko-Sanierungsförderpauschale: Da die Restkosten über 2.000 € liegen, werden fünf Jahre lang je 400 € steuerlich berücksichtigt – in Summe weitere 2.000 €.

Voraussetzungen für die Förderungen

  • Landesförderung Vorarlberg: bestehender Wohnbau (Baubewilligung mindestens 10 Jahre zurück), ganzjährig bewohnter Hauptwohnsitz, Antrag spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme
  • Austausch einer fossilen Heizung (für den Fossil-Bonus des Landes)
  • Kein Fern- oder Nahwärmeanschluss möglich oder wirtschaftlich zumutbar (im Einzugsgebiet qualitätsgesicherter Nahwärme hat der Nahwärmeanschluss Vorrang)
  • Wärmepumpe erfüllt das EHPA-Gütesiegel, Kältemittel mit GWP von höchstens 2.000, Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler vorhanden
  • Luftwärmepumpe: maximaler Schallleistungspegel 55 dB (bis 60 dB zulässig bei Herstellerdrosselung, Schallschutzhaube oder Innenaufstellung), baurechtliche Bewilligung der Gemeinde
  • vkw-Wärmepumpen-Förderung: aufrechter Energiebezug bei der vkw im Vorarlberger Versorgungsgebiet

Wie und bis wann stellen Sie den Förderantrag?

Jedes Programm hat seinen eigenen Antragsweg – die Reihenfolge ist entscheidend, damit keine Förderung verloren geht:

  1. Land Vorarlberg: Der vollständige Antrag wird nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (Fachbereich Energie und Klimaschutz, Römerstraße 15, 6900 Bregenz) eingereicht – spätestens sechs Monate danach, letztmöglich am 31.12.2026. Beizulegen sind unter anderem Energieausweis bzw. Energieberatungsprotokoll, Schlussrechnungen samt Zahlungsbelegen, Meldebestätigung und Baubewilligung. Fehlende Unterlagen können bis 31.12.2027 nachgereicht werden.
  2. vkw-Bonus: online über das vkw-Portal beantragen (Registrierung + Dokumenten-Upload).
  3. Öko-Sanierungsförderpauschale: kein Antrag nötig – sie wird automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Klingt nach viel Papierkram? Ist es auch – wenn man es selbst macht. Genau deshalb übernimmt Heizma die komplette Abwicklung aller Anträge für Sie.

Projektablauf inklusive Förderabwicklung – Schritt für Schritt mit Heizma

  • Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihre Situation und erstellt ein Wärmepumpen-Angebot inklusive aller relevanten Förderungen.
  • Förderabwicklung – Unsere Förderabteilung kümmert sich für Sie um Registrierungen, Anträge, Behördenkommunikation und etwaige Nachforderungen – vom Land bis zum vkw-Bonus.
  • Installation – Das eigene Heizma-Montageteam installiert Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe fachgerecht und förderkonform.
  • Abnahme & Auszahlung – Nach der Abnahme wird die Endabrechnung durchgeführt und die Fördersumme direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Ihr Vorteil mit Heizma: alles aus einer Hand – Planung, Installation und vollständige Förderabwicklung mit ausschließlich förderfähigen Geräten. Starten Sie hier Ihre unverbindliche Anfrage.

Häufige Fragen zur Förderung in Vorarlberg

Wie viel Förderung bekomme ich 2026 in Vorarlberg maximal für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Bis zu 2.000 €: 1.500 € vom Land (Basisförderung plus Fossil-Bonus) und 500 € vkw-Wärmepumpen-Förderung. Dazu kommt die steuerliche Öko-Sanierungsförderpauschale von bis zu 2.000 € über fünf Jahre. Die Bundesförderungen (Sanierungsoffensive und „Sauber Heizen für Alle”) sind ausgelaufen (Stand: August 2026).

Warum bekommt die Luft-Wasser-Wärmepumpe weniger Landesförderung als eine Erdwärmepumpe?

Die Richtlinie Heizungstausch 2026 setzt für Luftwärmepumpen 50 % der regulären Fördersätze an – statt 2.000 € Basis und 1.000 € Bonus also 1.000 € und 500 €. Dafür entfallen Bohrung und Grabung, was die Anschaffung deutlich günstiger macht – unterm Strich bleibt die Luft-Wasser-Wärmepumpe für die meisten Bestandsgebäude die wirtschaftlichste Lösung.

Muss ich die Förderung vor dem Einbau beantragen?

Beim Land Vorarlberg nicht: Der Antrag wird erst nach der Inbetriebnahme gestellt – spätestens sechs Monate danach und letztmöglich am 31.12.2026. Beim Bund empfiehlt sich dagegen die frühzeitige Registrierung auf umweltfoerderung.at, bevor die Umsetzung startet. Heizma behält beide Fristen für Sie im Blick.

Bekomme ich die Landesförderung auch ohne alte Öl- oder Gasheizung?

Die Basisförderung von 1.000 € gibt es für den Ersatz eines bestehenden Heizsystems im Bestandsgebäude. Der 500-€-Bonus fließt zusätzlich, wenn eine fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle/Koks) oder eine Elektrodirektheizung ersetzt wird – bei Ölheizungen muss auch der Tank entfernt werden.

Gilt die Förderung auch für Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze?

Nein. Die Landesförderung setzt einen ganzjährig bewohnten Hauptwohnsitz voraus; Ferienobjekte, Zweitwohnsitze und gewerblich genutzte Gebäude sind ausgeschlossen.

Erhalte ich den vkw-Bonus auch als Kundin oder Kunde eines anderen Stromanbieters?

Nein, die 500 € vkw-Wärmepumpen-Förderung ist an einen aufrechten Energiebezug bei der vkw im Vorarlberger Versorgungsgebiet gebunden. Der Antrag läuft online über das vkw-Portal.

Fazit: Lohnt sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Vorarlberg 2026?

Kurz gesagt: Ja – mehr denn je.

Dank bis zu 2.000 € kombinierbarer Landesförderung plus vkw-Bonus, der steuerlichen Öko-Pauschale, steigender Gaspreise und moderner Technik amortisiert sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oft deutlich schneller als gedacht – bei stabilen Heizkosten, steigendem Immobilienwert und klimafreundlichem Heizen.

Die Wärmepumpen-Förderung in Vorarlberg 2026 macht den Umstieg finanziell besonders attraktiv – aber das Landesbudget ist begrenzt und die Antragsfrist endet am 31.12.2026. Wer früh plant und die Programme richtig kombiniert, spart bares Geld und heizt zukunftssicher. Wer zusätzlich auf Solarstrom setzt, kombiniert die Wärmepumpe ideal mit einer geförderten PV-Anlage – alle Details in unserem Ratgeber zur PV- & Speicher-Förderung in Vorarlberg 2026 und im Überblick zur Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich.

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Förderhinweis: Förderbedingungen und Förderhöhen können sich ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder individuelle Förderfähigkeit. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

Bildnachweis: Bodensee bei Bregenz, Vorarlberg – Foto: Florian Glöcklhofer, CC BY-SA 2.5, via Wikimedia Commons.

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