Alexander Valtingojer
Wärmepumpe
Das Wichtigste in Kürze
Landesförderung Kärnten – Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: 35 % einmaliger Zuschuss auf förderfähige Sanierungskosten (Heizungsumstellung), max. 6.000 € plus optionaler Solarbonus 1.500 € für thermische Solaranlagen.
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle 2025“: Für einkommensschwache Haushalte, Aufstockung bis zur Kostenobergrenze von 25.586 € (Luft/Wasser-WP)
Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“: Programm ist beendet, ab 2025 gilt Kärnten + Sauber Heizen für Alle
Handwerkerbonus 2025: Zusätzlich 20 % der Arbeitskosten (max. 1.500 €), keine Doppelförderung für dieselben Leistungen
Der Wechsel auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist in Kärnten weiterhin sehr attraktiv. Durch das Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“ des Landes Kärnten und die Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“ gibt es eine der höchsten Unterstützungen für die Umstellung in ganz Österreich.
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten – damit Sie das Maximum herausholen können.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Luft-Wasser-Wärmepumpe. Dazu zählen:
Öl-Heizungen
Gas-Heizungen
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Vorrang hat – wo verfügbar und wirtschaftlich zumutbar – der Anschluss an Nah-/Fernwärme. Eine Wärmepumpe ist nur förderfähig, wenn Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist (z. B. wenn die WP-Investition ≥ 25 % günstiger ist).
Wer wird gefördert?
Land Kärnten (Impulsprogramm): Eigentümer:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern mit max. 2 Wohnungen.
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“: Nur Haushalte im unteren Einkommensdrittel (z. B. GIS-befreit, Sozialhilfe oder nach Einkommensgrenze), die Eigentümer:innen eines Eigenheims sind.
Handwerkerbonus: Für alle Privatpersonen, unabhängig vom Einkommen.
Landesförderung Kärnten – Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“
Förderhöhe: 35 % der förderbaren Sanierungskosten, bis max. 6.000 €
Solarbonus: +1.500 € bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (≥ 6 m² Brutto-Kollektorfläche)
Kumulativ: Bis 85 % der Kosten möglich, in Kombination mit Bundesförderungen “Raus aus Öl und Gas” (anteilige Kürzung bei Überschreitung). Das Programm „Raus aus Öl und Gas“ ist nicht mehr aktiv. Es werden nur noch bestehende Förderungen abgearbeitet.
Förderzeitraum: Maßnahmen zwischen 01.01.2023 – 31.12.2025, Online-Antrag möglich bis 31.12.2025, Endabrechnung bis 30.06.2026 möglich bei begründeten Verzögerungen
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“ 2025
Dieses Programm unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen (unteres Einkommensdrittel) mit bis zu 100% der anerkannten Kosten.
Förderhöhe: Aufstockung der Landesförderung (keine Doppelförderung) bis zur Kostenobergrenze von 25.586 € für Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Laufzeit: Registrierung ab 02.01.2025, solange Budget vorhanden ist (spätestens bis 31.12.2025)
Ablauf: Registrierung → Energieberatung → Antrag → Genehmigung → Installation → Auszahlung
In vielen Fällen bedeutet das eine nahezu vollständige Kostenübernahme.
Hier finden Sie eine Übersicht der Einkommensgrenzen, die Sie erfüllen müssen, um diese Förderung zu erhalten:

Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ 2024 – beendet
Das bekannte Förderprogramm „Raus aus Öl und Gas“ ist mit Ende 2024 ausgelaufen. Seit 2025 gilt nur mehr die Kombination aus:
Landesförderung Kärnten
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“
Geheimtipp: Handwerkerbonus 2025
Der Handwerkerbonus ist eine zusätzliche Förderung für Arbeiten rund um Ihre Wärmepumpe.
Höhe: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.500 € pro Jahr
Einreichung: ab 01.03.2025
Nicht kombinierbar mit bereits geförderten Arbeitsleistungen
Praxis-Tipp: Nutzen Sie den Handwerkerbonus für Nebengewerke, die nicht in die WP-Förderung fallen - zum Beispiel die Erneuerung eines Elektro-Verteilkastens. So sparen Sie zusätzlich bares Geld.
Rechenbeispiele: So profitieren Sie von den Förderungen
Beispiel 1 – Impulsprogramm allein:
28 000 € Kosten – 35 % Förderung (6 000 €) = 22 000 € Eigenkosten, zzgl. Solarbonus möglich
Beispiel 2 – Impulsprogramm + Bundesförderung:
28 000 € Kosten – 25 586 € Förderung = 2 414 € Eigenkosten
Beispiel 3 – + Handwerkerbonus:
Zusätzlich bis zu 1 500 € Ersparnis bei Nebengewerken
Voraussetzungen für die Förderung
Austausch einer fossilen Heizung
Kein Fern- oder Nahwärmeanschluss möglich oder wirtschaftlich zumutbar
Wärmepumpe erfüllt EHPA-Gütesiegel
Kältemittel GWP < 1.500
Max. Vorlauftemperatur 55 °C
Sauber Heizen für Alle: Einkommensgrenze laut Tabelle
Ablauf der Förderung – Schritt für Schritt mit Heizma
Beratung & Planung – Heizma analysiert Ihre Situation und erstellt ein Angebot
Energieberatung – Heizma organisiert die verpflichtende Beratung für die Förderung
Antragstellung Bund (Sauber Heizen für Alle) – wir begleiten Sie bei der Registrierung und beim Förderantrag
Installation – Das Heizma Montageteam installiert Ihre Wärmepumpe
Auszahlung – Nach Installation und Prüfung erfolgt die Förderauszahlung
Vorteil mit Heizma: Sie bekommen alles aus einer Hand – von der Planung über die Installation bis zur kompletten Förderabwicklung.
Fazit
Der Heizungstausch auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Kärnten 2025 bleibt attraktiv:
Impulsprogramm Kärnten: 35 % bis 6 000 €, plus Solarbonus
Bund: Aufstockung bis zur Kostenobergrenze (100 % Förderung möglich)
Handwerkerbonus: Bis zu 1 500 € extra für Nebengewerke
Mit Heizma holen Sie sich diese Fördermöglichkeiten vollständig – unkompliziert, professionell und maximal förderoptimiert.