Förderungen Wien

Förderungen Wien

Finden Sie hier alles zur Förderung der Stadt Wien beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

Die Förderung für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine Wärmepumpe in Wien deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 8.000 Euro Landesförderung Wien
= 20.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten. Es sind zudem nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen. Außerdem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma.

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma.

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

  • Angebot oder Kostenvoranschlag

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

Die Förderung für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine Wärmepumpe in Wien deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 8.000 Euro Landesförderung Wien
= 20.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten. Es sind zudem nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen. Außerdem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma.

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma.

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

  • Angebot oder Kostenvoranschlag

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

Die Förderung für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine Wärmepumpe in Wien deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 8.000 Euro Landesförderung Wien
= 20.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten. Es sind zudem nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen. Außerdem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma.

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma.

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

  • Angebot oder Kostenvoranschlag

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

Die Förderung für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine Wärmepumpe in Wien deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 8.000 Euro Landesförderung Wien
= 20.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten. Es sind zudem nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen. Außerdem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma.

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma.

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

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Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!