Förderungen Wien

Förderungen Wien

Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung der Stadt Wien beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung der Stadt Wien beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

In Wien stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderung durch das Land Wien

Es gibt in Wien eine zusätzliche Förderung für Ihre Wärmepumpe. Diese deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 8.000 Euro Landesförderung Wien

= 24.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 4.500 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Wien in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Land Wien

Es sind nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen.

Zudem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

  • Angebot oder Kostenvoranschlag

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

In Wien stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderung durch das Land Wien

Es gibt in Wien eine zusätzliche Förderung für Ihre Wärmepumpe. Diese deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 8.000 Euro Landesförderung Wien

= 24.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 4.500 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Wien in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Land Wien

Es sind nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen.

Zudem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

  • Angebot oder Kostenvoranschlag

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

In Wien stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderung durch das Land Wien

Es gibt in Wien eine zusätzliche Förderung für Ihre Wärmepumpe. Diese deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 8.000 Euro Landesförderung Wien

= 24.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 4.500 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Wien in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Land Wien

Es sind nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen.

Zudem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

  • Angebot oder Kostenvoranschlag

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?

In Wien stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderung durch das Land Wien

Es gibt in Wien eine zusätzliche Förderung für Ihre Wärmepumpe. Diese deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.

Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 8.000 Euro Landesförderung Wien

= 24.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 4.500 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Wien in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Land Wien

Es sind nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen.

Zudem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)

  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist

  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung

  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid

  • Angebot oder Kostenvoranschlag

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!