Förderungen Vorarlberg

Förderungen Vorarlberg

Förderungen Vorarlberg

Finden Sie hier alles zur Förderung des Landes Vorarlberg beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Finden Sie hier alles zur Förderung des Landes Vorarlberg beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Vorarlberg strukturiert?

Für Neubauten gibt es keine direkte Förderung für Wärmepumpen. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.

- 1.000€ Basisförderung
- 1.000€ Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 2.000 Euro Landesförderung Vorarlberg
= 26.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Vorarlberg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • VKW AG: Bis zu 600€

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Außerdem müssen Wärmemengenzähler und ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://vorarlberg.at/-/allgemeine-wirtschaftsangelegenheiten-via

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Vorarlberg:

  • Bestätigung der Installationsfirma (vollständig ausgefülltes Antragsformular)

  • Detaillierte Schlussrechnungen und Zahlungskopien

  • Meldebestätigung des Eigentümers

  • Baubewilligung (falls nötig)

  • Gültiger Energieausweis (falls vorhanden)

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Vorarlberg strukturiert?

Für Neubauten gibt es keine direkte Förderung für Wärmepumpen. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.

- 1.000€ Basisförderung
- 1.000€ Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 2.000 Euro Landesförderung Vorarlberg
= 26.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Vorarlberg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • VKW AG: Bis zu 600€

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Außerdem müssen Wärmemengenzähler und ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://vorarlberg.at/-/allgemeine-wirtschaftsangelegenheiten-via

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Vorarlberg:

  • Bestätigung der Installationsfirma (vollständig ausgefülltes Antragsformular)

  • Detaillierte Schlussrechnungen und Zahlungskopien

  • Meldebestätigung des Eigentümers

  • Baubewilligung (falls nötig)

  • Gültiger Energieausweis (falls vorhanden)

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Vorarlberg strukturiert?

Für Neubauten gibt es keine direkte Förderung für Wärmepumpen. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.

- 1.000€ Basisförderung
- 1.000€ Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 2.000 Euro Landesförderung Vorarlberg
= 26.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Vorarlberg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • VKW AG: Bis zu 600€

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Außerdem müssen Wärmemengenzähler und ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://vorarlberg.at/-/allgemeine-wirtschaftsangelegenheiten-via

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Vorarlberg:

  • Bestätigung der Installationsfirma (vollständig ausgefülltes Antragsformular)

  • Detaillierte Schlussrechnungen und Zahlungskopien

  • Meldebestätigung des Eigentümers

  • Baubewilligung (falls nötig)

  • Gültiger Energieausweis (falls vorhanden)

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Vorarlberg strukturiert?

Für Neubauten gibt es keine direkte Förderung für Wärmepumpen. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.

- 1.000€ Basisförderung
- 1.000€ Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 2.000 Euro Landesförderung Vorarlberg
= 26.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Vorarlberg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • VKW AG: Bis zu 600€

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Außerdem müssen Wärmemengenzähler und ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://vorarlberg.at/-/allgemeine-wirtschaftsangelegenheiten-via

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Vorarlberg:

  • Bestätigung der Installationsfirma (vollständig ausgefülltes Antragsformular)

  • Detaillierte Schlussrechnungen und Zahlungskopien

  • Meldebestätigung des Eigentümers

  • Baubewilligung (falls nötig)

  • Gültiger Energieausweis (falls vorhanden)

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.

Jetzt Förderung berechnen

Jetzt Förderung berechnen

Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!