Förderungen Tirol
Förderungen Tirol
Finden Sie hier alles zur Förderung des Landes Tirol beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
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Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Tirol strukturiert?
"Förderung Wärmepumpen": für Luft-/Wasser-Wärmepumpen 700 Euro (für Häuser mit einer Baubewilligung jünger als 10 Jahre).
"Wohnbauförderung": 25% der Kosten Ihrer Wärmepumpe werden gefördert (für Häuser mit einer Baubewilligung älter als 10 Jahre).
"Klimafreundliches System": 3.000 Euro Bonus für die Umstellung auf ein klimafreundliches System werden ausgezahlt.
Eine Doppelförderung, wie z.B. durch die Abteilung Wohnbauförderung, ist grundsätzlich nicht zulässig, ausgenommen sind Förderungen durch Gemeinden und Energieversorger.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 7.000 Euro Landesförderung Tirol
- 3.000 Euro Bonus klimafreundliches System
= 18.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Tirol profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
TIWAG: 300 € Bonus
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 40°C nicht überschreiten.
Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler müssen vorhanden sein.
Die Wärmepumpe ist nach Möglichkeit mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Inbetriebnahme der Wärmepumpe laut Richtlinie zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2024
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die keine Wohnbauförderungen in Anspruch genommen haben und eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims mit bis zu zwei Wohnungen installiert haben.
Alternativ können Sie eine Wohnbauförderung beantragen, wenn Ihr Wohnhaus älter als 10 Jahre ist. Sie erhalten eine Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Höhe von 25%.
Es wird vorausgesetzt, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird, der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz am Anlagenstandort hat und das Gebäude überwiegend für private Wohnzwecke genutzt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/83/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:131000&cid=1
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Tirol:
Erklärung des Fachunternehmens https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/wasser_wasserrecht/Downloads/Downloads_neu/FU_2024.barrierefreidocx.docx
Gesamter Energieausweis (nach aktuellen Bestimmungen gemäß Tiroler Bauordnung §23 TBO in Verbindung mit § 34 Technische Bauvorschriften, Anlage 6a)
Rechnungen (Schlussrechnungen)
Überweisungsbestätigung(en) - IBAN muss ident sein, Ausnahme Baukonto mit Vorlage einer Bankbestätigung
Baubewilligung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Tirol strukturiert?
"Förderung Wärmepumpen": für Luft-/Wasser-Wärmepumpen 700 Euro (für Häuser mit einer Baubewilligung jünger als 10 Jahre).
"Wohnbauförderung": 25% der Kosten Ihrer Wärmepumpe werden gefördert (für Häuser mit einer Baubewilligung älter als 10 Jahre).
"Klimafreundliches System": 3.000 Euro Bonus für die Umstellung auf ein klimafreundliches System werden ausgezahlt.
Eine Doppelförderung, wie z.B. durch die Abteilung Wohnbauförderung, ist grundsätzlich nicht zulässig, ausgenommen sind Förderungen durch Gemeinden und Energieversorger.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 7.000 Euro Landesförderung Tirol
- 3.000 Euro Bonus klimafreundliches System
= 18.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Tirol profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
TIWAG: 300 € Bonus
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 40°C nicht überschreiten.
Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler müssen vorhanden sein.
Die Wärmepumpe ist nach Möglichkeit mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Inbetriebnahme der Wärmepumpe laut Richtlinie zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2024
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die keine Wohnbauförderungen in Anspruch genommen haben und eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims mit bis zu zwei Wohnungen installiert haben.
Alternativ können Sie eine Wohnbauförderung beantragen, wenn Ihr Wohnhaus älter als 10 Jahre ist. Sie erhalten eine Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Höhe von 25%.
Es wird vorausgesetzt, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird, der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz am Anlagenstandort hat und das Gebäude überwiegend für private Wohnzwecke genutzt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/83/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:131000&cid=1
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Tirol:
Erklärung des Fachunternehmens https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/wasser_wasserrecht/Downloads/Downloads_neu/FU_2024.barrierefreidocx.docx
Gesamter Energieausweis (nach aktuellen Bestimmungen gemäß Tiroler Bauordnung §23 TBO in Verbindung mit § 34 Technische Bauvorschriften, Anlage 6a)
Rechnungen (Schlussrechnungen)
Überweisungsbestätigung(en) - IBAN muss ident sein, Ausnahme Baukonto mit Vorlage einer Bankbestätigung
Baubewilligung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Tirol strukturiert?
"Förderung Wärmepumpen": für Luft-/Wasser-Wärmepumpen 700 Euro (für Häuser mit einer Baubewilligung jünger als 10 Jahre).
"Wohnbauförderung": 25% der Kosten Ihrer Wärmepumpe werden gefördert (für Häuser mit einer Baubewilligung älter als 10 Jahre).
"Klimafreundliches System": 3.000 Euro Bonus für die Umstellung auf ein klimafreundliches System werden ausgezahlt.
Eine Doppelförderung, wie z.B. durch die Abteilung Wohnbauförderung, ist grundsätzlich nicht zulässig, ausgenommen sind Förderungen durch Gemeinden und Energieversorger.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 7.000 Euro Landesförderung Tirol
- 3.000 Euro Bonus klimafreundliches System
= 18.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Tirol profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
TIWAG: 300 € Bonus
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 40°C nicht überschreiten.
Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler müssen vorhanden sein.
Die Wärmepumpe ist nach Möglichkeit mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Inbetriebnahme der Wärmepumpe laut Richtlinie zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2024
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die keine Wohnbauförderungen in Anspruch genommen haben und eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims mit bis zu zwei Wohnungen installiert haben.
Alternativ können Sie eine Wohnbauförderung beantragen, wenn Ihr Wohnhaus älter als 10 Jahre ist. Sie erhalten eine Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Höhe von 25%.
Es wird vorausgesetzt, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird, der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz am Anlagenstandort hat und das Gebäude überwiegend für private Wohnzwecke genutzt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/83/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:131000&cid=1
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Tirol:
Erklärung des Fachunternehmens https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/wasser_wasserrecht/Downloads/Downloads_neu/FU_2024.barrierefreidocx.docx
Gesamter Energieausweis (nach aktuellen Bestimmungen gemäß Tiroler Bauordnung §23 TBO in Verbindung mit § 34 Technische Bauvorschriften, Anlage 6a)
Rechnungen (Schlussrechnungen)
Überweisungsbestätigung(en) - IBAN muss ident sein, Ausnahme Baukonto mit Vorlage einer Bankbestätigung
Baubewilligung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Tirol strukturiert?
"Förderung Wärmepumpen": für Luft-/Wasser-Wärmepumpen 700 Euro (für Häuser mit einer Baubewilligung jünger als 10 Jahre).
"Wohnbauförderung": 25% der Kosten Ihrer Wärmepumpe werden gefördert (für Häuser mit einer Baubewilligung älter als 10 Jahre).
"Klimafreundliches System": 3.000 Euro Bonus für die Umstellung auf ein klimafreundliches System werden ausgezahlt.
Eine Doppelförderung, wie z.B. durch die Abteilung Wohnbauförderung, ist grundsätzlich nicht zulässig, ausgenommen sind Förderungen durch Gemeinden und Energieversorger.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 7.000 Euro Landesförderung Tirol
- 3.000 Euro Bonus klimafreundliches System
= 18.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Tirol profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
TIWAG: 300 € Bonus
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 40°C nicht überschreiten.
Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler müssen vorhanden sein.
Die Wärmepumpe ist nach Möglichkeit mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Inbetriebnahme der Wärmepumpe laut Richtlinie zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2024
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die keine Wohnbauförderungen in Anspruch genommen haben und eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims mit bis zu zwei Wohnungen installiert haben.
Alternativ können Sie eine Wohnbauförderung beantragen, wenn Ihr Wohnhaus älter als 10 Jahre ist. Sie erhalten eine Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Höhe von 25%.
Es wird vorausgesetzt, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird, der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz am Anlagenstandort hat und das Gebäude überwiegend für private Wohnzwecke genutzt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/83/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:131000&cid=1
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Tirol:
Erklärung des Fachunternehmens https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/wasser_wasserrecht/Downloads/Downloads_neu/FU_2024.barrierefreidocx.docx
Gesamter Energieausweis (nach aktuellen Bestimmungen gemäß Tiroler Bauordnung §23 TBO in Verbindung mit § 34 Technische Bauvorschriften, Anlage 6a)
Rechnungen (Schlussrechnungen)
Überweisungsbestätigung(en) - IBAN muss ident sein, Ausnahme Baukonto mit Vorlage einer Bankbestätigung
Baubewilligung
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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.
Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!