Förderungen Salzburg
Förderungen Salzburg
Finden Sie hier alles zur Förderung des Landes Salzburg beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
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Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Was wird gefördert?
In Salzburg wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Salzburg strukturiert?
Die Landesförderung beträgt für Anlagen:
bis 50 kW ... 5.000 Euro
bis 100 kW ... 6.500 Euro
über 100 kW ... 8.000 Euro
Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40% der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt. In Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" ist die Gesamtförderung auf 75% der Gesamtkosten begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe (ca. 10 kW) sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 5.000 Euro Landesförderung Wien
= 23.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Salzburg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Salzburg AG: Bis zu 2.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Salzburg vom Land Salzburg kostenlos angeboten.
Link: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energieberatung
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0662 8042 3151
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage hat die Antragstellung im Nachhinein zu erfolgen. Anträge können bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private online beantragt werden. Link: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Was wird gefördert?
In Salzburg wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Salzburg strukturiert?
Die Landesförderung beträgt für Anlagen:
bis 50 kW ... 5.000 Euro
bis 100 kW ... 6.500 Euro
über 100 kW ... 8.000 Euro
Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40% der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt. In Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" ist die Gesamtförderung auf 75% der Gesamtkosten begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe (ca. 10 kW) sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 5.000 Euro Landesförderung Wien
= 23.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Salzburg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Salzburg AG: Bis zu 2.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Salzburg vom Land Salzburg kostenlos angeboten.
Link: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energieberatung
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0662 8042 3151
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage hat die Antragstellung im Nachhinein zu erfolgen. Anträge können bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private online beantragt werden. Link: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Was wird gefördert?
In Salzburg wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Salzburg strukturiert?
Die Landesförderung beträgt für Anlagen:
bis 50 kW ... 5.000 Euro
bis 100 kW ... 6.500 Euro
über 100 kW ... 8.000 Euro
Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40% der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt. In Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" ist die Gesamtförderung auf 75% der Gesamtkosten begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe (ca. 10 kW) sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 5.000 Euro Landesförderung Wien
= 23.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Salzburg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Salzburg AG: Bis zu 2.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Salzburg vom Land Salzburg kostenlos angeboten.
Link: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energieberatung
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0662 8042 3151
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage hat die Antragstellung im Nachhinein zu erfolgen. Anträge können bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private online beantragt werden. Link: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Was wird gefördert?
In Salzburg wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Salzburg strukturiert?
Die Landesförderung beträgt für Anlagen:
bis 50 kW ... 5.000 Euro
bis 100 kW ... 6.500 Euro
über 100 kW ... 8.000 Euro
Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40% der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt. In Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" ist die Gesamtförderung auf 75% der Gesamtkosten begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe (ca. 10 kW) sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 5.000 Euro Landesförderung Wien
= 23.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Salzburg profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Salzburg AG: Bis zu 2.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 3: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Salzburg vom Land Salzburg kostenlos angeboten.
Link: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energieberatung
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0662 8042 3151
Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung
Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage hat die Antragstellung im Nachhinein zu erfolgen. Anträge können bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private online beantragt werden. Link: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.
Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!