Förderungen Oberösterreich
Förderungen Oberösterreich
Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung des Landes Oberösterreich beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung des Landes Oberösterreich beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Was wird gefördert?
In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?
In Oberösterreich stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 17.700 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 10.800 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Oberösterreich in Anspruch genommen werden.
4. Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung
Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.
Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.
Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206
Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 6: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:
Online-Antragsformular
Auszahlungsschreiben der Bundesförderung
Technisches Datenblatt Wärmepumpe
Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage
Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder
Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder
Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.
Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.
Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!
Was wird gefördert?
In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?
In Oberösterreich stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 17.700 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 10.800 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Oberösterreich in Anspruch genommen werden.
4. Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung
Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.
Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.
Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206
Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 6: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:
Online-Antragsformular
Auszahlungsschreiben der Bundesförderung
Technisches Datenblatt Wärmepumpe
Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage
Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder
Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder
Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.
Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.
Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!
Was wird gefördert?
In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?
In Oberösterreich stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 17.700 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 10.800 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Oberösterreich in Anspruch genommen werden.
4. Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung
Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.
Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.
Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206
Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 6: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:
Online-Antragsformular
Auszahlungsschreiben der Bundesförderung
Technisches Datenblatt Wärmepumpe
Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage
Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder
Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder
Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.
Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.
Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!
Was wird gefördert?
In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?
In Oberösterreich stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 17.700 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 10.800 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Oberösterreich in Anspruch genommen werden.
4. Förderungen von lokalen Energieanbietern
Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:
Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung
Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Oberösterreich
Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.
Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.
Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206
Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 6: Antragstellung der Landesförderung
Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:
Online-Antragsformular
Auszahlungsschreiben der Bundesförderung
Technisches Datenblatt Wärmepumpe
Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage
Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder
Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder
Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.
Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.
Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!
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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.
Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!