Förderung Oberösterreich

Förderungen Oberösterreich

Förderungen Oberösterreich

Finden Sie hier alles zur Förderung des Landes Oberösterreich beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Finden Sie hier alles zur Förderung des Landes Oberösterreich beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?

Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 26.300 Euro Gesamtkosten für Sie!

4. Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung

  • Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.

Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.

Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:

  • Online-Antragsformular

  • Auszahlungsschreiben der Bundesförderung

  • Technisches Datenblatt Wärmepumpe

  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage

  • Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder

    • Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder

    • Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.

Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.

Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!


Was wird gefördert?

In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?

Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 26.300 Euro Gesamtkosten für Sie!

4. Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung

  • Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.

Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.

Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:

  • Online-Antragsformular

  • Auszahlungsschreiben der Bundesförderung

  • Technisches Datenblatt Wärmepumpe

  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage

  • Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder

    • Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder

    • Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.

Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.

Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!


Was wird gefördert?

In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?

Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 26.300 Euro Gesamtkosten für Sie!

4. Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung

  • Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.

Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.

Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:

  • Online-Antragsformular

  • Auszahlungsschreiben der Bundesförderung

  • Technisches Datenblatt Wärmepumpe

  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage

  • Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder

    • Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder

    • Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.

Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.

Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!


Was wird gefördert?

In Oberösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert. Die alte Anlage muss nachweislich demontiert werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Oberösterreich strukturiert?

Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal 1.700 Euro gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.700 Euro Landesförderung Oberösterreich
= 26.300 Euro Gesamtkosten für Sie!

4. Förderungen von lokalen Energieanbietern

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch einige lokale Energieanbieter zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. In Oberösterreich profitieren Kund:innen von folgenden Förderungen:

  • Linz AG: Bis zu 1.250 € Förderung

  • Energie AG: Bis zu 1.000 € Förderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Wohnhaus darf aus maximal 2 Wohnungen bestehen.

Das Wohnhaus muss das ganze Jahr über bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Ferien- und Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Oberösterreich kostenlos vom Energiesparverband angeboten.

Link: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0800-205206

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&generalid=us002heizung

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Oberösterreich:

  • Online-Antragsformular

  • Auszahlungsschreiben der Bundesförderung

  • Technisches Datenblatt Wärmepumpe

  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizungsanlage

  • Nachweis, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, durch Stromliefervertrag oder aktuelle Stromrechnung, aus der hervorgeht, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, oder

    • Nachweis einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m2 oder

    • Nachweis einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp.

Rechnungen und Zahlungsbelege werden stichprobenartig geprüft.

Für den Fall, dass Sie Ihren Strom noch nicht aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, kann Ihnen Heizma auch ein kostengünstiges Komplettpaket aus einer Wärmepumpe und einer PV-Anlage anbieten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel!


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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!