Kärnten Förderung

Förderungen Kärnten

Förderungen Kärnten

Finden Sie hier alles zur Förderung des Landes Kärnten beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

In Kärnten wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Kärnten strukturiert?

Gefördert werden Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).

- Einmalzuschusses im Ausmaß von 35% der förderbaren Kosten.

- Maximal in der Höhe von 6.000 Euro.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 6.000 Euro Landesförderung Kärnten
= 22.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Kärnten vom Land Kärnten kostenlos angeboten.

Link: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=119&detail=865

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Kärnten:

  • Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung Raus aus Öl und Gas (Nachweis: Förderzusage oder Auszahlungsschreiben)

  • Detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen) inkl. Zahlungsnachweis

  • Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)

  • Energieberatungsprotokoll der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung in digitaler Form in der netEB-Datenbank

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L98

Die Antragstellung erfolgt online nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme und ist befristet bis 31.12.2024!

Was wird gefördert?

In Kärnten wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Kärnten strukturiert?

Gefördert werden Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).

- Einmalzuschusses im Ausmaß von 35% der förderbaren Kosten.

- Maximal in der Höhe von 6.000 Euro.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 6.000 Euro Landesförderung Kärnten
= 22.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Kärnten vom Land Kärnten kostenlos angeboten.

Link: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=119&detail=865

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Kärnten:

  • Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung Raus aus Öl und Gas (Nachweis: Förderzusage oder Auszahlungsschreiben)

  • Detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen) inkl. Zahlungsnachweis

  • Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)

  • Energieberatungsprotokoll der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung in digitaler Form in der netEB-Datenbank

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L98

Die Antragstellung erfolgt online nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme und ist befristet bis 31.12.2024!

Was wird gefördert?

In Kärnten wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Kärnten strukturiert?

Gefördert werden Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).

- Einmalzuschusses im Ausmaß von 35% der förderbaren Kosten.

- Maximal in der Höhe von 6.000 Euro.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 6.000 Euro Landesförderung Kärnten
= 22.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Kärnten vom Land Kärnten kostenlos angeboten.

Link: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=119&detail=865

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Kärnten:

  • Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung Raus aus Öl und Gas (Nachweis: Förderzusage oder Auszahlungsschreiben)

  • Detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen) inkl. Zahlungsnachweis

  • Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)

  • Energieberatungsprotokoll der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung in digitaler Form in der netEB-Datenbank

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L98

Die Antragstellung erfolgt online nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme und ist befristet bis 31.12.2024!

Was wird gefördert?

In Kärnten wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Kärnten strukturiert?

Gefördert werden Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).

- Einmalzuschusses im Ausmaß von 35% der förderbaren Kosten.

- Maximal in der Höhe von 6.000 Euro.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 6.000 Euro Landesförderung Kärnten
= 22.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Kärnten vom Land Kärnten kostenlos angeboten.

Link: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=119&detail=865

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Kärnten:

  • Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung Raus aus Öl und Gas (Nachweis: Förderzusage oder Auszahlungsschreiben)

  • Detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen) inkl. Zahlungsnachweis

  • Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)

  • Energieberatungsprotokoll der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung in digitaler Form in der netEB-Datenbank

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L98

Die Antragstellung erfolgt online nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme und ist befristet bis 31.12.2024!

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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!