Förderung Burgenland

Förderungen Burgenland

Förderungen Burgenland

Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung des Burgenlands beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Im Burgenland stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderungen durch das Burgenland

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland

= 19.500 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 9.000 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Burgenland in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Burgenland

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Im Burgenland stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderungen durch das Burgenland

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland

= 19.500 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 9.000 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Burgenland in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Burgenland

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Im Burgenland stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderungen durch das Burgenland

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland

= 19.500 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 9.000 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Burgenland in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Burgenland

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Im Burgenland stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderungen durch das Burgenland

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland

= 19.500 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 9.000 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Burgenland in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Burgenland

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Schritt 5: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!