Förderung Burgenland

Förderungen Burgenland

Förderungen Burgenland

Finden Sie hier alles zur Förderung des Burgenlands beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland
= 24.500 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Weiters ist erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland
= 24.500 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Weiters ist erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland
= 24.500 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Weiters ist erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für das Burgenland strukturiert?

Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielsweise betragen die Kosten für das Heizma Komplettpaket mit einer 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland
= 24.500 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Weiters ist erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Der Förderungswerber oder eine ihm nahestehende Person muss den Hauptwohnsitz im Objekt begründet haben, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll.

Zusätzlich muss der Förderungswerber unmittelbar vor Erbringung des Ansuchens und Gewährung einer Förderung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma-Partnerinstallateur.

Schritt 3: Energieberatung durch Heizma

Schritt 4: Antragstellung der Landesförderung

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotkoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!