Alexander Valtingojer mit Viesmann Wärmepumpe
Alexander Valtingojer mit Viesmann Wärmepumpe

Alexander Valtingojer

Aktualisiert am:

03.09.2025

Kategorie:

Wärmepumpe

Lesezeit:

8

Minuten

Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Tirol 2025

Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Tirol 2025

Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Tirol 2025

Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Tirol 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung Tirol – Impulsförderung: Pauschal 700 € Zuschuss für Luft-Wasser-Wärmepumpen (einkommensunabhängig, Neubau & Sanierung, nicht kombinierbar mit Wohnbauförderung).

  • Wohnbauförderung Tirol – Sanierung: Alternativ möglich: Zuschüsse im Rahmen der Sanierung – bis zu 25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss bei Kreditfinanzierung.

  • Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle 2025“: Für einkommensschwache Haushalte, Aufstockung bis zur Kostenobergrenze von 25.586 € (Luft/Wasser-WP)

  • Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“: Programm ist beendet, ab 2025 gilt Tirol + Sauber Heizen für Alle

  • Handwerkerbonus 2025: Zusätzlich 20 % der Arbeitskosten (max. 1.500 €), keine Doppelförderung für dieselben Leistungen

Der Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wird in Tirol 2025 gleich über mehrere Modelle unterstützt. Zur Wahl stehen die Impulsförderung (pauschal 700 €) sowie die Wohnbauförderung – Sanierung (prozentuale Zuschüsse mit Bonus). Zusätzlich gibt es die Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte und den Handwerkerbonus 2025 für zusätzliche Arbeiten.

In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten – damit Sie das Maximum herausholen können.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Luft-Wasser-Wärmepumpe. Dazu zählen:

  • Öl-Heizungen

  • Gas-Heizungen

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Wichtig: Vorrang hat ein Nah- oder Fernwärmeanschluss, wenn dieser technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Eine Wärmepumpe ist nur dann förderfähig, wenn Fernwärme nicht verfügbar oder mindestens 25 % teurer wäre.

Wer wird gefördert?

  • Impulsförderung Tirol: Alle Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol, unabhängig vom Einkommen.

  • Wohnbauförderung Sanierung Tirol: Eigentümer:innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern, einkommensabhängig (Einkommensgrenzen beachten).

  • Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“: Nur Haushalte im unteren Einkommensdrittel (z. B. GIS-befreit, Sozialhilfe oder nach Einkommensgrenze), die Eigentümer:innen eines Eigenheims sind.

  • Handwerkerbonus: Für alle Privatpersonen, unabhängig vom Einkommen.

Landesförderung Tirol

In Tirol stehen Ihnen zwei verschiedene Förderwege für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe offen. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden: Impulsförderung oder Wohnbauförderung – Sanierung.

Impulsförderung „Hocheffiziente Wärmepumpen“

  • Förderhöhe: Pauschal 700 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe

  • Wer: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol

  • Gültig für: Neubauten, Um- und Zubauten, Sanierungen

  • Einkommen: Einkommensunabhängig

  • Kombination: Nicht kombinierbar mit der Wohnbauförderung

  • Beantragung: Online nach der Installation, Nachweis der Inbetriebnahme erforderlich

Diese Variante ist besonders geeignet, wenn Sie schnell und unkompliziert eine pauschale Förderung möchten und keine Einkommensprüfung durchlaufen wollen.

Wohnbauförderung – Sanierung

  • Förderhöhe:

    • 25 % Einmalzuschuss auf die förderfähigen Kosten oder

    • 35 % Annuitätenzuschuss, wenn Sie die Wärmepumpe über einen Kredit finanzieren

  • Förderfähige Kosten: Wärmepumpe, Pufferspeicher, Einbindung ins Heizsystem, Montagekosten

  • Wer: Eigentümer:innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz

  • Einkommen: Einkommensabhängig – Nachweis durch Steuerbescheid erforderlich

  • Beantragung: Innerhalb von 18 Monaten nach Umsetzung, über die Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol

Diese Variante lohnt sich vor allem, wenn Ihr Einkommen unter den Tiroler Einkommensgrenzen liegt. Die Förderung ist hier deutlich höher als die Pauschale der Impulsförderung.

Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“ 2025

Dieses Programm unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen (unteres Einkommensdrittel) mit bis zu 100% der anerkannten Kosten.

  • Förderhöhe: Aufstockung der Landesförderung (keine Doppelförderung) bis zur Kostenobergrenze von 25.586 € für Luft-Wasser-Wärmepumpen.

  • Laufzeit: Registrierung ab 02.01.2025, solange Budget vorhanden ist (spätestens bis 31.12.2025)

  • Ablauf: Registrierung → Energieberatung → Antrag → Genehmigung → Installation → Auszahlung

In vielen Fällen bedeutet das eine nahezu vollständige Kostenübernahme.

Hier finden Sie eine Übersicht der Einkommensgrenzen, die Sie erfüllen müssen, um diese Förderung zu erhalten:

Einkommensgrenzen Sauber Heizen für Alle

Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ 2024 – beendet

Das bekannte Förderprogramm „Raus aus Öl und Gas“ ist mit Ende 2024 ausgelaufen. Seit 2025 gilt nur mehr die Kombination aus:

  • Landesförderung Tirol

  • Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“

Geheimtipp: Handwerkerbonus 2025

Der Handwerkerbonus ist eine zusätzliche Förderung für Arbeiten rund um Ihre Wärmepumpe.

  • Höhe: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.500 € pro Jahr

  • Einreichung: ab 01.03.2025

  • Nicht kombinierbar mit bereits geförderten Arbeitsleistungen

Praxis-Tipp: Nutzen Sie den Handwerkerbonus für Nebengewerke, die nicht in die WP-Förderung fallen - zum Beispiel die Erneuerung eines Elektro-Verteilkastens. So sparen Sie zusätzlich bares Geld.

Rechenbeispiele: So profitieren Sie von den Förderungen

Fall 1: Impulsförderung

  • 28.000 € Investition

  • – 700 € Landesförderung
    = 27.300 € Eigenkosten

Fall 2: Wohnbauförderung Sanierung

  • 28.000 € Investition

  • – 25 % Zuschuss = 7.000 €

  • – 3.000 € Bonus „klimafreundliches Heizsystem“
    = 18.000 € Eigenkosten

Fall 3: Landesförderung + Bund

  • 28.000 € Investition

  • – 10.000 € (Sanierung + Bonus)

  • – 15.586 € Bundesförderung (bis zur Kostenobergrenze)
    = 2.414 € Eigenkosten

Fall 4: Mit Handwerkerbonus

  • Restkosten – 1.500 € Extra für Nebengewerke
    = nur 914 € Eigenkosten

Voraussetzungen für die Förderung

  • Austausch einer fossilen Heizung

  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt

  • Kein Fern- oder Nahwärmeanschluss möglich oder wirtschaftlich zumutbar

  • Wärmepumpe erfüllt EHPA-Gütesiegel

  • Sauber Heizen für Alle: Einkommensgrenze laut Tabelle

  • Antragstellung:

    • Impulsförderung: direkt nach Inbetriebnahme

    • Wohnbauförderung: innerhalb von 18 Monaten

Ablauf der Förderung – Schritt für Schritt mit Heizma

  1. Beratung & Planung – Heizma prüft Ihre Ausgangslage und erstellt ein Angebot

  2. Entscheidung: Impulsförderung oder Wohnbauförderung

  3. Energieberatung: Heizma organisiert die verpflichtende Beratung für die Bundesförderung

  4. Antragstellung Landesförderung – wir übernehmen die Unterlagen für Sie

  5. Bundesantrag „Sauber Heizen für Alle“ – Begleitung bei Registrierung und Antrag

  6. Installation – durch das Heizma Montageteam

  7. Abnahme & Auszahlung – nach Prüfung durch Land und Bund

Vorteil mit Heizma: Sie bekommen alles aus einer Hand – von der Planung über die Installation bis zur kompletten Förderabwicklung.

Fazit

Die Förderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Tirol 2025 sind so attraktiv wie nie zuvor:

  • Impulsförderung: 700 € Pauschale

  • Wohnbauförderung – Sanierung: 25 % Zuschuss + 3.000 € Bonus

  • Bund „Sauber Heizen für Alle“: Aufstockung bis 25.586 €

  • Handwerkerbonus: Extra 1.500 €

Mit Heizma reduzieren Sie Ihre Investitionskosten massiv, sichern sich jede Förderung und machen Ihr Zuhause zukunftssicher.

Inhaltsverzeichnis

Heizma bringt Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Energiemanager schnell und einfach in jedes Zuhause – von der Planung bis zur Installation, alles aus einer Hand.

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