Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizma Care Photovoltaik

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizma Care Photovoltaik

1. Geltungsbereich


  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Abonnementdienst „Heizma Care“ zwischen der Heizma Group FlexCo (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Vertragspartnern, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (nachfolgend „Kunden“) sein können.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Heizma Care und die damit verbundenen Support- und Serviceleistungen. Heizma Care ist ein eigenständiger Dienstleistungsvertrag und rechtlich unabhängig von etwaigen Kauf-, Installations-, Wartungs-, Leasing- oder Finanzierungsverträgen des Unternehmens oder verbundener Gesellschaften.

  3. Diese AGB gelten ebenfalls für Leistungen, die im Zusammenhang mit Heizma Care durch Tochtergesellschaften oder sonstige verbundene Unternehmen erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, künftig hinzutretende Gesellschaften, die sich im unmittelbaren Eigentum oder unter der Kontrolle der Heizma Group FlexCo befinden.

  4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmens.

  5. Die bei Vertragsabschluss gültigen AGB sind maßgeblich und gelten als dem Kunden übermittelt.


2. Vertragsabschluss


  1. Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er das Heizma Care Paket auswählt und den Bestellvorgang über eine eindeutig zahlungspflichtige Schaltfläche (zB „zahlungspflichtig bestellen“) abschließt.

  2. Das Unternehmen sendet dem Kunden eine Bestätigung über den Vertragsabschluss per E-Mail („Bestellbestätigung“). Mit Zugang dieser Bestellbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag (der „Abonnementvertrag“) zustande.

  3. Der Abonnementvertrag tritt mit dem Datum der Bestellbestätigung in Kraft. Dieses Datum ist zugleich maßgeblich für den Beginn der Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Start vereinbart wird.

  4. Unabhängig davon behält sich das Unternehmen das Recht vor, binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten oder eine Korrektur vorzuschlagen, sofern der Vertrag auf einem offensichtlichen Eingabe-, Kalkulations- oder Systemfehler beruht.


3. Dienstleistungen


3.1. Allgemeines

  1. Das Unternehmen erbringt im Rahmen von Heizma Care die folgenden Dienstleistungen:

    1. Durchführung von Ferndiagnosen und digitaler Analyse, soweit technisch möglich

    2. Bereitstellung technischer Fernunterstützung über ein virtuelles Help Center

    3. Telefonischer Kundensupport (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage)

    4. Reaktion auf Supportanfragen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

    5. Unterstützung bei Garantieansprüchen gegenüber Hardware-Herstellern

    6. Digitale Überprüfung des Zustands der Photovoltaikanlage und soweit vorhanden des Batteriespeichers

    7. 10 Prozent Rabatt auf Reparaturen und Erweiterungen (im Rahmen von Photovoltaik / Batteriespeicher), die durch das Unternehmen oder beauftragte Erfüllungsgehilfen durchgeführt werden

  2. Die Reaktionszeit beschreibt die Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung. Sie stellt keine Fixzusage dar, dass das Anliegen innerhalb dieses Zeitraums vollständig gelöst wird.


3.2. Markenbeschränkung

  1. Heizma Care wird ausschließlich für Anlagen der folgenden Hersteller erbracht:

    • Fronius

    • BYD

    • Sungrow

    • Sigenergy

    • Solax

  2. Für Anlagen oder Komponenten anderer Hersteller besteht kein Anspruch auf Leistungen im Rahmen von Heizma Care.

  3. Nimmt der Kunde während der Vertragslaufzeit Änderungen an der Photovoltaikanlage oder dem Batteriespeicher vor, die dazu führen, dass nicht mehr ausschließlich die in Punkt 3.3.1 genannten Hersteller eingesetzt werden oder die Systemarchitektur wesentlich geändert wird, besteht kein Anspruch auf die weiteren Leistungen im Rahmen von Heizma Care. Das Unternehmen ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungen auf ein technisch vertretbares Maß zu beschränken oder den Abonnementvertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Dies gilt ebenso für etwaige Änderungen der technischen Voraussetzungen gemäß Punkt 3.4.


3.3. Technische Voraussetzungen

  1. Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen ist insbesondere:

    • Stabile Internetverbindung der Anlage bzw. des Monitoring-Systems 

    • Zugriff auf Monitoring-Portale oder Schnittstellen der jeweiligen Hersteller

    • Erteilung notwendiger Berechtigungen durch den Kunden 

    • Bereitstellung grundlegender Anlageninformationen (zB Seriennummern, Inbetriebnahmedatum, Konfiguration)

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen und dem Unternehmen alle erforderlichen Zugänge, Berechtigungen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

  3. Können Dienstleistungen aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen oder unzureichender Mitwirkung des Kunden nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Unternehmens unberührt. Eine Haftung des Unternehmens für daraus resultierende Nachteile ist ausgeschlossen.


4. Nicht enthaltene Leistungen


  1. Physische Reparaturen, Austausch von Komponenten sowie physische Wartung der Photovoltaikanlage oder des Batteriespeichers sind nicht in den Dienstleistungen enthalten und werden bei Bedarf separat angeboten. Solche Leistungen können dem Kunden gesondert und zu den jeweils gültigen Preisen des Unternehmens (abrufbar unter www.heizma.at/preise) angeboten werden. Für den Fall, dass hierfür die Leistungen eines Subauftragnehmers zugezogen werden, wird vor Beginn der Arbeiten ein separates und von der Preisliste unabhängiges Angebot erstellt.

  2. Nicht umfasst sind insbesondere:

    • Vor-Ort-Inspektionen, Wartungsfahrten, Notdiensteinsätze 

    • Ersatzteile, Hardware, Demontage- und Montagearbeiten 

    • Störungsbehebungen, die auf fehlende Internetverbindung, fehlende Zugänge oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind

    • rechtliche Beratung oder Vertretung

    • permanente Echtzeitüberwachung mit Alarmierungspflicht

    • Ein Notdienst sowie eine 24-Stunden-Überwachung oder Alarmierungspflicht werden vom Unternehmen im Rahmen von Heizma Care ausdrücklich nicht geschuldet.


5. Beginn der Dienstleistung


  1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Dienstleistungen ab dem Tag zu erbringen, an dem der Kunde die Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat.

  2. Der Onboarding-Prozess besteht insbesondere darin, dass der Kunde die angeforderten Informationen und Dokumente bereitstellt und erforderliche Zugänge über das Kundenportal (sofern verfügbar) oder per E-Mail übermittelt.

  3. Das Unternehmen kann einzelne Serviceanfragen ablehnen oder deren Bearbeitung aussetzen, bis alle für die effektive Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Konfigurationsschritte abgeschlossen sind.


6. Laufzeit


  1. Der Abonnementvertrag läuft ab dem in der Bestellbestätigung angegebenen Datum bis zu seiner Kündigung durch eine der Parteien. Im Bestellformular wählt der Kunde die gewünschte Laufzeit  (monatlich oder jährlich, nachfolgend “Abonnementlaufzeit”).

  2. Am Ende der Abonnementlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern nicht das Unternehmen oder der Kunde den Vertrag vorzeitig gekündigt haben.

  3. Mindestens 30 Tage vor Verlängerung bei jährlicher Laufzeit sendet das Unternehmen dem Kunden eine E-Mail mit Informationen zur bevorstehenden Verlängerung, Angabe des Verlängerungsdatums, des zu berechnenden Betrags, der Dauer der neuen Laufzeit sowie klaren Anweisungen zur Kündigung.


7. Kündigung


  1. Der Kunde oder das Unternehmen können den Vertrag jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ordentlich kündigen. Dies gilt bei einer monatlichen Abonnementlaufzeit für jedes Monat und im Falle einer jährlichen Abonnementlaufzeit vor Anbruch des letzten Monats des Jahresabonnements.

  2. Die Kündigung kann per E-Mail an care@heizma.at oder über das Kundenportal (sofern verfügbar) erfolgen.

  3. Die Kündigung bedeutet, dass das Abonnement während der laufenden Abonnementlaufzeit weiterhin gültig bleibt, aber nach Ablauf der Abonnementlaufzeit nicht verlängert wird.

  4. Das Recht auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund gemäß österreichischem Recht bleibt unberührt.


8. Preis und Zahlung


  1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen. 

  2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder wenn und soweit das Unternehmen die Garantie für die Beschaffenheit des verkauften Gegenstandes übernommen hat.

  3. Bei der Nutzung des Energiemanagers übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Fehlfunktionen oder Schäden, die durch Fremdgeräte, inkompatible Systeme oder die Nutzung ohne stabile Internetverbindung entstehen.

  4. Eine Garantie für bestimmte Energieeinsparungen oder Kostenreduktionen durch die Nutzung des Heizma Energiemanagers wird nicht übernommen

  5. Für Arbeiten oder Änderungen, die nicht durch das Unternehmen oder von diesem beauftragte Subunternehmer durchgeführt wurden, wird keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Schäden, Funktionsstörungen oder sonstige Mängel, die aus unsachgemäßen Eingriffen Dritter resultieren.

  6. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen erforderlichen baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen. Insbesondere sind Angaben über die Lage verdeckter Leitungen, Hindernisse, Gefahrenquellen sowie erforderliche Bewilligungen und statische Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Werden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, sind etwaige Verzögerungen oder Mehrkosten vom Kunden zu tragen und gilt unsere Leistung im Hinblick darauf nicht als mangelhaft.

  7. Für Qualität, Funktionalität und etwaige Schäden von durch den Kunden beigestelltem Material übernehmen wir keine Haftung. Gleiches gilt für sämtliche daraus resultierende Verzögerungen, Mangelfolgeschäden oder Mehraufwendungen, die sich aus nicht fachgerechter Auswahl, Eigenschaften oder Verwendung des kundenseitig bereitgestellten Materials ergeben.


9. Widerrufsrecht & Rücktritt


  1. Die Abonnementgebühren (monatlich oder jährlich) sind im Voraus zu entrichten. Der für den Abonnementlaufzeit zu zahlende Gesamtpreis einschließlich aller anfallenden Steuern wird im Bestellformular angegeben und in der Bestellbestätigung oder in der Verlängerungsmitteilung bestätigt.

  2. Für Kunden, deren Anlage nicht durch das Unternehmen installiert oder verkauft wurde, fällt eine einmalige Startgebühr von 99 Euro an. Diese Startgebühr umfasst insbesondere die initiale Datenerfassung, Prüfung sowie die Einrichtung der Fernzugänge.

  3. Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister des Unternehmens abgewickelt. Der Kunde kann mit den im Checkout verfügbaren Zahlungsmethoden bezahlen. 

  4. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister, dessen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ergänzend Anwendung finden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die Nutzung bestimmter Zahlungsmethoden die Zustimmung zu den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters erforderlich sein kann.

  5. Durch den Abschluss des Abonnementvertrags und die Durchführung des Zahlungsvorgangs stimmt der Kunde zu, dass das Unternehmen die vom Kunden ausgewählte Zahlungsmethode speichern und diese verwenden darf, um gemäß diesem Abonnementvertrag Zahlungen im Namen des Kunden zu veranlassen.

  6. Die gespeicherte Zahlungsmethode wird ausschließlich zum Zweck der Einziehung der Abonnementgebühren sowie sämtlicher weiterer nach dem Abonnementvertrag geschuldeter Beträge verwendet.

  7. Der Kunde ermächtigt das Unternehmen, die jeweils anfallenden Abonnementgebühren unter Verwendung der gespeicherten Zahlungsmethode einzuziehen, ohne dass der Kunde zum Zeitpunkt der jeweiligen Belastung aktiv anwesend sein muss.

  8. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen, indem er den Abonnementvertrag kündigt oder seine Zahlungsmethode entfernt, soweit dies technisch möglich ist. Das Unternehmen ist berechtigt, die Dienstleistungen auszusetzen, solange keine gültige Zahlungsmethode hinterlegt ist und offene Forderungen bestehen.

  9. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann das Unternehmen den Abonnementvertrag mit sofortiger Wirkung aussetzen oder kündigen, unbeschadet der Verrechnung von Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz.


9. Preisänderungen


  1. Wenn das Unternehmen Änderungen an den Abonnementgebühren vornimmt, wird der Kunde mindestens 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Abonnementlaufzeits darüber informiert. Die neue Abonnementgebühr einschließlich aller anfallenden Steuern wird in der Mitteilung deutlich angegeben.

  2. Die geänderten Abonnementgebühren gelten ab der nächsten Verlängerung. Der Kunde kann bis zum Ablauf des aktuellen Abonnementlaufzeits kündigen.


10. Pflichten des Kunden


  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Unternehmen nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zum Installationsort zu gewähren, wenn und soweit dies für die Erbringung gesondert beauftragter Leistungen erforderlich ist. Der Kunde hat zudem während der gesamten Vertragslaufzeit eine stabile Internetverbindung für den Fernzugriff auf die Photovoltaikanlage sowie auf die damit verbundenen technischen Daten sicherzustellen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich über alle relevanten Änderungen an der Photovoltaikanlage, dem Batteriespeicher, dem Monitoring-System oder sonstigen technischen Komponenten zu informieren, die Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistungen haben können. Darüber hinaus hat der Kunde dem Unternehmen Zugang zu den Überwachungs- und Monitoringdaten der Anlage zu gewähren und sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen Berechtigungen bestehen.

  3. Unbefugte Eingriffe in die Anlage, in das Monitoring-System oder in sonstige technische Einrichtungen, die Diagnosen verfälschen, die Funktion beeinträchtigen oder Schäden verursachen können, sind zu unterlassen.

  4. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach diesem Punkt 10 schuldhaft und kann das Unternehmen die Dienstleistungen aus diesem Grund nicht oder nur eingeschränkt erbringen, ist das Unternehmen berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, bis die Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Etwaige Mehraufwände, insbesondere wiederholte Konfigurations- und Einrichtungsversuche infolge geänderter Zugangsdaten oder fehlender Informationen, kann das Unternehmen dem Kunden zu angemessenen, aufwandsbezogenen Konditionen gesondert verrechnen.


11. Haftung


  1. Das Unternehmen haftet uneingeschränkt für vorsätzliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur für wesentliche Vertragspflichten und beschränkt auf direkte Schäden bis zur Höhe der vom Kunden gezahlten Abonnementgebühren der letzten 12 Monate.

  3. Das Unternehmen haftet insbesondere nicht für:

    • Produktionsausfälle, entgangene Einspeiseerlöse oder entgangenen Gewinn 

    • mittelbare Schäden oder Folgeschäden

    • Datenverluste, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden 

    • Schäden, die auf Ausfälle von Drittanbietersystemen, Herstellerportalen, Internetverbindungen oder nicht unterstützten Komponenten zurückzuführen sind 

    • Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, Eingriffe Dritter oder fehlender Mitwirkung des Kunden

  4. Die Nichterfüllung der Pflichten des Kunden kann die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen und führt dazu, dass eine Haftung des Unternehmens für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen oder entsprechend eingeschränkt ist.


12. Widerrufsrecht und Rücktritt


  1. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, hat er das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Abonnementvertrag zurückzutreten.

  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde das Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (zB mit der Post versandter Brief oder E-Mail an care@heizma.at) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

  4. Der Kunde kann für den Widerruf das vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden; dessen Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend. Das Muster-Widerrufsformular ist dem Kunden im Zuge des Bestellprozesses in Textform zugänglich und kann zudem jederzeit über die Website des Unternehmens unter https://heizma.at/photovoltaik/care abgerufen werden.

  5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

  6. Wenn der Kunde diesen Abonnementvertrag widerruft, hat das Unternehmen ihm alle Zahlungen, die das Unternehmen vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei dem Unternehmen eingegangen ist.

  7. Für diese Rückzahlung verwendet das Unternehmen dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  8. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, muss er dem Unternehmen einen Betrag zahlen, der proportional zu den bis zum Zeitpunkt der Widerrufsmitteilung tatsächlich erbrachten Leistungen ist und auf der Grundlage der gesamten Abonnementgebühr berechnet wird.


13. Höhere Gewalt


  1. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen, wie Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle des Strom- oder Telekommunikationsnetzes oder ähnliche Ereignisse.


14. Datenschutz


  1. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Details sind der Datenschutzerklärung des Unternehmens zu entnehmen.


15. Schlussbestimmungen


  1. Die Parteien versuchen zunächst, alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben, durch gütliche Gespräche beizulegen.

  2. Diese Bedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Alle Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Unternehmens. Verbraucher können Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten ihres Wohnsitzes geltend machen.

  4. Das Unternehmen kann diese Bedingungen mit einer Frist von 30 Tagen (einschließlich E-Mail) schriftlich ändern. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung ohne Vertragsstrafe kündigen, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.

  5. Wird der Vertrag nicht innerhalb der angegebenen Frist gekündigt und wird die Dienstleistung nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin genutzt, gilt dies als Zustimmung.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.