Förderung Niederösterreich

Förderungen Niederösterreich

Förderungen Niederösterreich

Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung des Landes Niederösterreich beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung des Landes Niederösterreich beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

In Niederösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Niederösterreich strukturiert?

In Niederösterreich gibt es keine landesspezifischen Förderungen. Lediglich, wenn Sie sich die Sanierung Ihrer neuen Heizung ohne Bankdarlehen nicht leisten können, erhalten Sie einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten. Ansonsten beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf die allgemeine Bundesförderung.

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

= 16.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 12.500 Euro!

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Niederösterreich kostenlos von Energie Niederösterreich angeboten. Es fällt lediglich eine Fahrtkostenpauschale an.

Link: https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung

Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!


Was wird gefördert?

In Niederösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Niederösterreich strukturiert?

In Niederösterreich gibt es keine landesspezifischen Förderungen. Lediglich, wenn Sie sich die Sanierung Ihrer neuen Heizung ohne Bankdarlehen nicht leisten können, erhalten Sie einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten. Ansonsten beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf die allgemeine Bundesförderung.

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

= 16.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 12.500 Euro!

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Niederösterreich kostenlos von Energie Niederösterreich angeboten. Es fällt lediglich eine Fahrtkostenpauschale an.

Link: https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung

Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!


Was wird gefördert?

In Niederösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Niederösterreich strukturiert?

In Niederösterreich gibt es keine landesspezifischen Förderungen. Lediglich, wenn Sie sich die Sanierung Ihrer neuen Heizung ohne Bankdarlehen nicht leisten können, erhalten Sie einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten. Ansonsten beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf die allgemeine Bundesförderung.

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

= 16.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 12.500 Euro!

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Niederösterreich kostenlos von Energie Niederösterreich angeboten. Es fällt lediglich eine Fahrtkostenpauschale an.

Link: https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung

Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!


Was wird gefördert?

In Niederösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Niederösterreich strukturiert?

In Niederösterreich gibt es keine landesspezifischen Förderungen. Lediglich, wenn Sie sich die Sanierung Ihrer neuen Heizung ohne Bankdarlehen nicht leisten können, erhalten Sie einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten. Ansonsten beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf die allgemeine Bundesförderung.

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Wärmepumpen Komplettpaket (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

= 16.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 12.500 Euro!

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in Niederösterreich kostenlos von Energie Niederösterreich angeboten. Es fällt lediglich eine Fahrtkostenpauschale an.

Link: https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung

Schritt 5: Antragstellung der Bundesförderung

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage

  • Meldezettel des Antragstellers

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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.


Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!