Förderungen Steiermark
Förderungen Steiermark
Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung der Steiermark beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Finden Sie hier alles zur Landes- und Bundesförderung der Steiermark beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
In der Steiermark stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Steiermark
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 17.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 11.500 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Steiermark in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Steiermark
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 4: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 5: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 7: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
In der Steiermark stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Steiermark
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 17.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 11.500 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Steiermark in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Steiermark
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 4: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 5: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 7: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
In der Steiermark stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Steiermark
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 17.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 11.500 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Steiermark in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Steiermark
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 4: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 5: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 7: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
In der Steiermark stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Steiermark
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 17.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 11.500 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Steiermark in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Steiermark
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.
Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Schritt 3: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 4: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 5: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
Meldezettel des Antragstellers
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Schritt 7: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!
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Die neuen Bundesförderungen decken bis zu 25.383 € der Gesamtanschaffungskosten einer Wärmepumpe ab.
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen.
Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!