
Förderungen Steiermark
Förderungen Steiermark
Finden Sie hier alles zur Förderung der Steiermark beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Finden Sie hier alles zur Förderung der Steiermark beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!
Was wird gefördert?
In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?
1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:
28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:
Öl
Gas
Kohle/Koks-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen
Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.
Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.
Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma
Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung
Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.
Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.
Schritt 4: Energieberatung durch Heizma
Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.
Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955
Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung
Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung
Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege
Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie
Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!