Förderungen Steiermark

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Finden Sie hier alles zur Förderung der Steiermark beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05.06.2024

Was wird gefördert?

In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?

1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung

Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.

Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/

Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.

Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955

Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung

Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.

Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:

  • Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung

  • Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift

  • Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung

  • Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege

  • Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist

  • Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie

  • Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!

Was wird gefördert?

In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?

1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung

Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.

Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/

Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.

Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955

Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung

Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.

Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:

  • Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung

  • Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift

  • Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung

  • Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege

  • Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist

  • Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie

  • Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!

Was wird gefördert?

In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?

1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung

Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.

Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/

Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.

Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955

Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung

Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.

Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:

  • Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung

  • Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift

  • Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung

  • Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege

  • Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist

  • Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie

  • Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!

Was wird gefördert?

In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?

1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 28.000 Euro:

28.000 Euro Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket
- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark
= 27.000 Euro Gesamtkosten für Sie!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung unterstützt nur den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. Die fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind die folgenden:

  • Öl

  • Gas

  • Kohle/Koks-Allesbrenner

  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

Die maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C nicht überschreiten.

Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist außerdem ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung

Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.

Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/

Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Schritt 3: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 4: Energieberatung durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet.

Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955

Schritt 5: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung

Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.

Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:

  • Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung

  • Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift

  • Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung

  • Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege

  • Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist

  • Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie

  • Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!